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Carl W. de Hamilton, Waldbodenstillleben mit Eidechse, Schmetterlingen und Muscheln

In Große Weihnachtsauktion

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Carl W. de Hamilton, Waldbodenstillleben mit Eidechse, Schmetterlingen und Muscheln
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Vienna

Carl W. de Hamilton

Waldbodenstillleben mit Eidechse, Schmetterlingen und Muscheln

1730er Jahre

Öl auf Leinwand

56 x 73 cm

Privatbesitz, Österreich

Das Waldbodenstillleben als eigenständiges Genre kam in Holland in der Mitte des 17. Jahrhunderts auf. Als Hauptvertreter und Ausgangspunkt dieses Genres gilt Otto Marseus van Schrieck (1619-1678). In seiner Nachfolge wurden diese Waldstücke von verschiedensten Künstlern fortgeführt und weiterentwickelt. Der flämische Maler Carl Wilhelm de Hamilton war eine der bedeutendsten Figuren für diese Entwicklung und ausschlaggebend für die Verbreitung des Genres in ganz Europa. In Brüssel geboren, arbeitete Hamilton später als Hofmaler für Fürstbischof Alexander Sigismund von der Pfalz (1663-1737) in Augsburg.

Dr. Klaus Ertz verweist in seinem Gutachten auf die Besonderheit, dass die dargestellten Tiere und Blumen miteinander zu kommunizieren scheinen: "die Eidechse schaut dem Schmetterling nach, ein weiterer blauer Falter sitzt auf einem Blatt des zentralen gelben Blütenbuschs und die Frösche sitzen vor und auf den Muscheln" (vgl. Kurz-Gutachten Dr. Ertz). Besonders fein und präzise gibt Hamilton die Textur der Oberflächen wieder. Ein charakteristisches Merkmal seiner Werke ist der helle Kontrast, mit dem der Künstler die dargestellten Pflanzen und Tiere deutlich vom dunklen Waldboden abhebt. Auf der rechten Seite öffnet sich der Blick in die Ferne auf einen von Wolken bedeckten Abendhimmel.

 

Kurz-Gutachten von Dr. Klaus Ertz, Lingen, 22. September 2020, liegt bei.

Carl W. de Hamilton

Still life of forest ground with lizard, butterflies and shells

1730s

oil on canvas

56 x 73 cm

private property, Austria

 

Short-certificate by Dr. Klaus Ertz, Lingen, 22 September 2020, enclosed.

Carl W. de Hamilton

Waldbodenstillleben mit Eidechse, Schmetterlingen und Muscheln

1730er Jahre

Öl auf Leinwand

56 x 73 cm

Privatbesitz, Österreich

Das Waldbodenstillleben als eigenständiges Genre kam in Holland in der Mitte des 17. Jahrhunderts auf. Als Hauptvertreter und Ausgangspunkt dieses Genres gilt Otto Marseus van Schrieck (1619-1678). In seiner Nachfolge wurden diese Waldstücke von verschiedensten Künstlern fortgeführt und weiterentwickelt. Der flämische Maler Carl Wilhelm de Hamilton war eine der bedeutendsten Figuren für diese Entwicklung und ausschlaggebend für die Verbreitung des Genres in ganz Europa. In Brüssel geboren, arbeitete Hamilton später als Hofmaler für Fürstbischof Alexander Sigismund von der Pfalz (1663-1737) in Augsburg.

Dr. Klaus Ertz verweist in seinem Gutachten auf die Besonderheit, dass die dargestellten Tiere und Blumen miteinander zu kommunizieren scheinen: "die Eidechse schaut dem Schmetterling nach, ein weiterer blauer Falter sitzt auf einem Blatt des zentralen gelben Blütenbuschs und die Frösche sitzen vor und auf den Muscheln" (vgl. Kurz-Gutachten Dr. Ertz). Besonders fein und präzise gibt Hamilton die Textur der Oberflächen wieder. Ein charakteristisches Merkmal seiner Werke ist der helle Kontrast, mit dem der Künstler die dargestellten Pflanzen und Tiere deutlich vom dunklen Waldboden abhebt. Auf der rechten Seite öffnet sich der Blick in die Ferne auf einen von Wolken bedeckten Abendhimmel.

 

Kurz-Gutachten von Dr. Klaus Ertz, Lingen, 22. September 2020, liegt bei.

Carl W. de Hamilton

Still life of forest ground with lizard, butterflies and shells

1730s

oil on canvas

56 x 73 cm

private property, Austria

 

Short-certificate by Dr. Klaus Ertz, Lingen, 22 September 2020, enclosed.

Große Weihnachtsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-127
Lose: 201-431
Lose: 1001-1312
Lose: 1401-1682
Lose: 2001-2204
Lose: 3001-3415
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

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