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556

August Sander, Der Maler (Anton Räderscheidt und Marta Hegemann)

In Photographie

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Köln
August Sander, Der Maler (Anton Räderscheidt und Marta Hegemann)
Gelatinesilberabzug vermutlich 1950er Jahre. 28,6 x 20,8 cm. Unten links mit Prägestempel des Photographen. Beiliegend originales Papieretikett, darauf maschinenschriftlich betitelt.

Provenienz
Privatbesitz, Paris

Literatur
Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (Hg.), Zeitgenossen. August Sander und die Kunstszene der 20er Jahre im Rheinland, Ausst.kat. Josef-Haubrich-Kunsthalle Köln u.a., Göttingen 2000, S. 92 mit Abb.; Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (Hg.), August Sander. Menschen des 20. Jahrhunderts, Bd. 3: Die Frau, München u.a. 2002, S. 47 mit Abb. (jeweils Ausschnittvariante, hier betitelt: Malerehepaar [Anton Räderscheid und Marta Hegemann])

Eine besondere Rolle in August Sanders Werk spielen seine Künstlerportraits. Sander präsentiert sie in seinen „Menschen des 20. Jahrhunderts“ als eigene Berufsgruppe (Gruppe V – „Die Künstler“), was bemerkenswert ist, fasst er doch alle anderen Berufsgruppen unter dem Begriff „Die Stände“ in Gruppe IV zusammen. Schon allein zahlenmäßig macht die Gruppe der Künstlerportraits einen Schwerpunkt in Sanders Werkes aus, aber auch privat waren sie für ihn bedeutend: Zahlreiche bildende Künstler, die Sander im Laufe der zwanziger Jahre portraitierte darunter Franz Wilhelm Seiwert, Heinrich Hoerle, Jankel Adler, Otto Dix und Anton Räderscheidt, zählten zu seinen Freunden oder gehörten zumindest seinem Bekanntenkreis an. Interessant ist, dass Sander das hier vorliegende Künstler-Doppelportrait von Anton Räderscheidt und seiner Frau Marta Hegemann nicht in besagte Gruppe V („Die Künstler“) aufnahm, sondern es der Gruppe III („Die Frau“) zuordnete, neben Doppelportraits der Paare Tata [Martha] und Heinrich Hoerle sowie Martha und Otto Dix. Hegemann - seit 1918 mit Anton Räderscheidt verheiratet - war selbst Grafikerin und Malerin aus dem Dada-Umkreis. Ihr wies Sander keinen eigenen Künstlerstatus zu, sondern zeigte sie in ihrer Rolle als Ehefrau, gleichwohl unter dem Titel „Malerehepaar“, was verdeutlicht, dass er ihre Künstlerrolle durchaus anerkannte.
Sander zeigt die beiden Dargestellten mit ernstem Gesichtsausdruck, die Augen nicht auf ihn, sondern auf einen Blickpunkt rechts neben dem Objektiv gerichtet. Mit ihren hochgeschlossenen Mänteln erscheinen die beiden distanziert, beinahe wie Personen auf der Durchreise. Es ist ein unkonventionelles Paarportrait, zeigt es doch keinerlei Zuwendung der Eheleute zueinander in ihrer Haltung. Die Hand des Künstlers auf der Schulter seiner Frau ist das einzige Zeugnis ihrer Intimität. Die Aufnahme unterscheidet sich auch in weiteren Merkmalen von den üblichen Atelieraufnahmen Sanders, die die Dargestellten meist sitzend, im Halbportrait und mit normaler Kleidung zeigen und nicht wie hier, stehend und in Straßenkleidung; auch von Hegemann/Räderscheidt gibt es solche „konventionellen“ Doppelportraits ohne Mantel und Hut. Dass es sich dennoch um eine Atelieraufnahme handelt, offenbart erst der hier vorliegende, spätere Abzug vom Originalnegativ. Die ursprüngliche Ausschnittsvariante, die Sander für seine „Menschen des 20. Jahrhunderts“ auswählte, ist enger an den Personen beschnitten und zeigt diese vor einem einheitlich neutralen Bildhintergrund.
Anton Räderscheidt erinnert auf dieser Aufnahme mit seiner schmalen Statur, im Mantel, mit Fliege und hoher Melone an jenes berühmte Einzelportrait, das Sander von ihm frühmorgens auf der menschenleeren Bismarckstraße aufgenommen hat, im Typus des modernen Großstadtmenschen. Bewusst scheint sich Sander auch bei dem hier vorliegenden Doppelportrait für die „Menschen des 20. Jahrhunderts“ für eine dem oben genannten Portrait entsprechende Variante entschieden zu haben, die den kosmopolitischen Charakter der dargestellten Künstler betont und die Individualität ihrer Persönlichkeit unterstreicht.
August Sander, Der Maler (Anton Räderscheidt und Marta Hegemann)
Gelatin silver print, printed probably 1950s. 28.6 x 20.8 cm. Photographer's blind stamp lower left. Accompanied by original paper label, thereon typewritten title.

Provenance
Private property, Paris

Literature
Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (ed.), Zeitgenossen. August Sander und die Kunstszene der 20er Jahre im Rheinland, exhib.cat. Josef-Haubrich-Kunsthalle Köln i.a., Göttingen 2000, ill. p. 92; Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (ed.), August Sander. Menschen des 20. Jahrhunderts, Vol. 3: The Woman, Munich i.a. 2002, ill. p. 47 (each variant, here titled: Malerehepaar [Anton Räderscheid und Marta Hegemann])

Artist’s portraits play a significant role in August Sander’s work. Sander presents them in his ‘Menschen des 20. Jahrhunderts’ (People of the 20th century) as a singular occupational group (Group V – ‘Die Künstler’ [The Artists]), which is remarkable as he summarises all other professional groups under the term ‘Die Stände’ in Group IV. In terms of numbers alone, the group of artist’s portraits forms a focal point in Sander’s work, but they were also important for him privately: Numerous visual artists whom Sander portrayed throughout the 1920s, including Franz Wilhelm Seiwert, Heinrich Hoerle, Jankel Adler, Otto Dix and Anton Räderscheidt, counted amongst his friends, or belonged at least to his circle of acquaintances. It is interesting that Sander did not include the present artist double portrait of Anton Räderscheidt and his wife Marta Hegemann in said Group V (‘Die Künstler’) but assigned it to Group III (‘Die Frau’ [The Woman]), alongside double portraits of the couples Tata (Martha) and Heinrich Hoerle, and Martha and Otto Dix. Married to Anton Räderscheidt since 1918, Hegemann was herself a printer and painter from the Dada circle. Sander did not assign her an artist’s status of her own, but showed her in her role as wife, nevertheless under the title ‘Malerehepaar’ (Painter Couple), which makes clear that he certainly acknowledged her role as an artist.
Sander shows the two sitters with serious expressions, their eyes not focused on him but on a viewpoint to the right of the lens. With their high-necked coats, they both appear distant, almost like people in transit. It is an unconventional couple’s portrait, neither of the spouses showing any affection to the other in their posture. The artist’s hand on his wife’s shoulder is the only evidence of their intimacy. The photograph also differs in further features from Sander’s usual studio shots, which mostly show the sitters seated, in half-portrait, and with normal clothing, and not as here, standing and in outer wear; there are also such ‘conventional’ double portraits by Hegemann/Räderscheidt without coat and hat. The fact that it is nevertheless a studio portrait is only revealed by this later print from the original negative. The primary cropped version, which Sander chose for his ‘Menschen des 20. Jahrhunderts’, is cropped closer to the figures and shows them in front of a uniformly neutral background.
With his slim stature, in a coat, with bow tie and high bowler hat, Anton Räderscheidt is reminiscent of that famous singular portrait that Sander took of him early morning on the deserted Bismarckstrasse, in the mode of the modern metropolitan man. In the present picture, Sander seems to have deliberately chosen a variant corresponding to the above-mentioned portrait which emphasises the cosmopolitan character of the artists depicted and underscores the individuality of their personalities.
August Sander, Der Maler (Anton Räderscheidt und Marta Hegemann)
Gelatinesilberabzug vermutlich 1950er Jahre. 28,6 x 20,8 cm. Unten links mit Prägestempel des Photographen. Beiliegend originales Papieretikett, darauf maschinenschriftlich betitelt.

Provenienz
Privatbesitz, Paris

Literatur
Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (Hg.), Zeitgenossen. August Sander und die Kunstszene der 20er Jahre im Rheinland, Ausst.kat. Josef-Haubrich-Kunsthalle Köln u.a., Göttingen 2000, S. 92 mit Abb.; Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (Hg.), August Sander. Menschen des 20. Jahrhunderts, Bd. 3: Die Frau, München u.a. 2002, S. 47 mit Abb. (jeweils Ausschnittvariante, hier betitelt: Malerehepaar [Anton Räderscheid und Marta Hegemann])

Eine besondere Rolle in August Sanders Werk spielen seine Künstlerportraits. Sander präsentiert sie in seinen „Menschen des 20. Jahrhunderts“ als eigene Berufsgruppe (Gruppe V – „Die Künstler“), was bemerkenswert ist, fasst er doch alle anderen Berufsgruppen unter dem Begriff „Die Stände“ in Gruppe IV zusammen. Schon allein zahlenmäßig macht die Gruppe der Künstlerportraits einen Schwerpunkt in Sanders Werkes aus, aber auch privat waren sie für ihn bedeutend: Zahlreiche bildende Künstler, die Sander im Laufe der zwanziger Jahre portraitierte darunter Franz Wilhelm Seiwert, Heinrich Hoerle, Jankel Adler, Otto Dix und Anton Räderscheidt, zählten zu seinen Freunden oder gehörten zumindest seinem Bekanntenkreis an. Interessant ist, dass Sander das hier vorliegende Künstler-Doppelportrait von Anton Räderscheidt und seiner Frau Marta Hegemann nicht in besagte Gruppe V („Die Künstler“) aufnahm, sondern es der Gruppe III („Die Frau“) zuordnete, neben Doppelportraits der Paare Tata [Martha] und Heinrich Hoerle sowie Martha und Otto Dix. Hegemann - seit 1918 mit Anton Räderscheidt verheiratet - war selbst Grafikerin und Malerin aus dem Dada-Umkreis. Ihr wies Sander keinen eigenen Künstlerstatus zu, sondern zeigte sie in ihrer Rolle als Ehefrau, gleichwohl unter dem Titel „Malerehepaar“, was verdeutlicht, dass er ihre Künstlerrolle durchaus anerkannte.
Sander zeigt die beiden Dargestellten mit ernstem Gesichtsausdruck, die Augen nicht auf ihn, sondern auf einen Blickpunkt rechts neben dem Objektiv gerichtet. Mit ihren hochgeschlossenen Mänteln erscheinen die beiden distanziert, beinahe wie Personen auf der Durchreise. Es ist ein unkonventionelles Paarportrait, zeigt es doch keinerlei Zuwendung der Eheleute zueinander in ihrer Haltung. Die Hand des Künstlers auf der Schulter seiner Frau ist das einzige Zeugnis ihrer Intimität. Die Aufnahme unterscheidet sich auch in weiteren Merkmalen von den üblichen Atelieraufnahmen Sanders, die die Dargestellten meist sitzend, im Halbportrait und mit normaler Kleidung zeigen und nicht wie hier, stehend und in Straßenkleidung; auch von Hegemann/Räderscheidt gibt es solche „konventionellen“ Doppelportraits ohne Mantel und Hut. Dass es sich dennoch um eine Atelieraufnahme handelt, offenbart erst der hier vorliegende, spätere Abzug vom Originalnegativ. Die ursprüngliche Ausschnittsvariante, die Sander für seine „Menschen des 20. Jahrhunderts“ auswählte, ist enger an den Personen beschnitten und zeigt diese vor einem einheitlich neutralen Bildhintergrund.
Anton Räderscheidt erinnert auf dieser Aufnahme mit seiner schmalen Statur, im Mantel, mit Fliege und hoher Melone an jenes berühmte Einzelportrait, das Sander von ihm frühmorgens auf der menschenleeren Bismarckstraße aufgenommen hat, im Typus des modernen Großstadtmenschen. Bewusst scheint sich Sander auch bei dem hier vorliegenden Doppelportrait für die „Menschen des 20. Jahrhunderts“ für eine dem oben genannten Portrait entsprechende Variante entschieden zu haben, die den kosmopolitischen Charakter der dargestellten Künstler betont und die Individualität ihrer Persönlichkeit unterstreicht.
August Sander, Der Maler (Anton Räderscheidt und Marta Hegemann)
Gelatin silver print, printed probably 1950s. 28.6 x 20.8 cm. Photographer's blind stamp lower left. Accompanied by original paper label, thereon typewritten title.

Provenance
Private property, Paris

Literature
Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (ed.), Zeitgenossen. August Sander und die Kunstszene der 20er Jahre im Rheinland, exhib.cat. Josef-Haubrich-Kunsthalle Köln i.a., Göttingen 2000, ill. p. 92; Die Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur, Köln (ed.), August Sander. Menschen des 20. Jahrhunderts, Vol. 3: The Woman, Munich i.a. 2002, ill. p. 47 (each variant, here titled: Malerehepaar [Anton Räderscheid und Marta Hegemann])

Artist’s portraits play a significant role in August Sander’s work. Sander presents them in his ‘Menschen des 20. Jahrhunderts’ (People of the 20th century) as a singular occupational group (Group V – ‘Die Künstler’ [The Artists]), which is remarkable as he summarises all other professional groups under the term ‘Die Stände’ in Group IV. In terms of numbers alone, the group of artist’s portraits forms a focal point in Sander’s work, but they were also important for him privately: Numerous visual artists whom Sander portrayed throughout the 1920s, including Franz Wilhelm Seiwert, Heinrich Hoerle, Jankel Adler, Otto Dix and Anton Räderscheidt, counted amongst his friends, or belonged at least to his circle of acquaintances. It is interesting that Sander did not include the present artist double portrait of Anton Räderscheidt and his wife Marta Hegemann in said Group V (‘Die Künstler’) but assigned it to Group III (‘Die Frau’ [The Woman]), alongside double portraits of the couples Tata (Martha) and Heinrich Hoerle, and Martha and Otto Dix. Married to Anton Räderscheidt since 1918, Hegemann was herself a printer and painter from the Dada circle. Sander did not assign her an artist’s status of her own, but showed her in her role as wife, nevertheless under the title ‘Malerehepaar’ (Painter Couple), which makes clear that he certainly acknowledged her role as an artist.
Sander shows the two sitters with serious expressions, their eyes not focused on him but on a viewpoint to the right of the lens. With their high-necked coats, they both appear distant, almost like people in transit. It is an unconventional couple’s portrait, neither of the spouses showing any affection to the other in their posture. The artist’s hand on his wife’s shoulder is the only evidence of their intimacy. The photograph also differs in further features from Sander’s usual studio shots, which mostly show the sitters seated, in half-portrait, and with normal clothing, and not as here, standing and in outer wear; there are also such ‘conventional’ double portraits by Hegemann/Räderscheidt without coat and hat. The fact that it is nevertheless a studio portrait is only revealed by this later print from the original negative. The primary cropped version, which Sander chose for his ‘Menschen des 20. Jahrhunderts’, is cropped closer to the figures and shows them in front of a uniformly neutral background.
With his slim stature, in a coat, with bow tie and high bowler hat, Anton Räderscheidt is reminiscent of that famous singular portrait that Sander took of him early morning on the deserted Bismarckstrasse, in the mode of the modern metropolitan man. In the present picture, Sander seems to have deliberately chosen a variant corresponding to the above-mentioned portrait which emphasises the cosmopolitan character of the artists depicted and underscores the individuality of their personalities.

Photographie

Auktionsdatum
Lose: 183
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Photographie 1222

Dienstag 6. Juni 2023  Tuesday 6 June
14 Uhr 2 pm Lot 550 – 731

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

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