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Los
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In 81. Auktion
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Kunst : Professor Josef Wackerle: Entwurf für die Plastik "Asien" für das Passagierschiff "Columbus", des größten Schiffes der Norddeutschen "Lloyd.
Gipsrelief "Asien" als Entwurf für die in Eichenholz geschnitzten Plastik für den Rauchsalon II. Klasse des Passagier - Schiffes "Columbus". Gips mit Terracotta - Tönung. Im zeitgenössischen vergoldeten Holzrahmen.
54 x 114 cm m. R.
Bei diesem Exemplar handelt es sich um die in Gips gefertigte Urform der Plastik Amerika, eines von insgesamt vier Wandreliefs die Wackerle für den Rauchsalon II. Klasse des Passagier - Schiffs Columbus geschaffen hat. Die Themen dieser Reliefs waren Europa, Afrika, Asien und Amerika.
Die Columbus war das schönste und größte Passagierschiff der Norddeutschen Lloyd, das nach dem 1. Weltkrieg gebaut wurde.
Die in Gips geschaffenen Entwürfe dienten als Vorlage für die in Eichenholz geschnitzten Reliefs, die in die Wände des Salons eingelassen wurden (vgl. Abb. in der vom Norddeutschen Lloyd herausgegebenen Broschüre "Columbus", S. 40f ).
Für dieses Schiff wurden die Innenausbauten von Prof. Paul Ludwig Troost durchgeführt, der sich bereits auf diesem Gebiet einen Namen geschaffen hatte, und der später auch die "Europa", das Flaggschiff des Norddeutschen Lloyd, ausgestattet hat.
Prof. Troost hat für diese Aufgabe die besten Künstler der Zeit verpflichtet. Die Zusammenarbeit mit Prof. Wackerle war hierbei besonders fruchtbar.
Die Columbus wurde im Jahr 1924 in Dienst gestellt. Das Schiff hat sich gleich nach Kriegsausbruch im September 1939 im südwestlichen Atlantik in aussichtsloser Lage selbst versenkt.
Joseph Wackerle (* 15. Mai 1880 in Partenkirchen; ? 20. März 1959 ebenda) deutscher Bildhauer und Medailleur.
Wackerles Großvater war Holzschnitzer, während sein Vater als Baumeister tätig war. Mit 13 Jahren besuchte Wackerle die Holzschnitzschule in Partenkirchen. Danach folgte eine Ausbildung an der Kunstgewerbeschule und an der Akademie in München. Mit 26 Jahren wurde Wackerle künstlerischer Leiter der Porzellanmanufaktur Nymphenburg in München. 1909 erhielt er auf der Großen Berliner Kunstausstellung eine kleine Goldmedaille. Von 1913 bis 1917 wirkte er als Lehrer an der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums Berlin. 1917 trat er die Nachfolge von Josef Flossmann an der Münchner Kunstgewerbeschule an und folgte 1924 einem Lehrauftrag der Münchener Akademie, an der er bis 1950 unterrichtete.
Wackerle nahm an den Olympischen Spielen 1928 in Amsterdam teil. Bei den Kunstwettbewerben stellte er in der Kategorie Gemischte Skulpturen, Reliefs und Medaillen eine Medaille für den Sport vor, gewann aber keinen Preis. Auch an den Kunstwettbewerben der Sommerspiele 1932 nahm er mit seinem Werk Verfassungsplakette 1929 teil. 1930 wurde er mit dem Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet.
Zu seinem 60. Geburtstag im Jahr 1940 erhielt Wackerle auf Vorschlag von Adolf Hitler die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft. Bereits 1937 hatte Goebbels den Reichskultursenator Wackerle für den Deutschen Nationalpreis für Kunst und Wissenschaft vorgeschlagen. Er wurde als Künstler von den nationalsozialistischen Machthabern hoch geschätzt, sodass er im August 1944 von Hitler in die Gottbegnadeten-Liste mit den wichtigsten deutschen Bildhauern aufgenommen wurde, was ihn von Kriegseinsätzen befreite.
Zu seinen bekanntesten Werken gehört die Skulptur "Der Rossführer" auf dem Reichssportfeld Berlin. Wackerle erwarb sich einen Namen als meisterhafter Brunnenplastiker. Seine Werke waren auch bei der politischen Prominenz des NS-Staates gefragt. So fertigte er 1938 für den Garten des Bormann-Anwesens in München-Pullach einen Brunnen. Ovale Stuckoreliefs mit einer Nymphe und einem Pan als Jüngling (1939 im ?Haus der Deutschen Kunst? ausgestellt) schmückten Hitlers Teehaus auf dem Obersalzberg. Eine Aktstudie Wackerles befand sich in Hitlers Berliner Wohnung. Auch für die Reichskanzlei fertigte er zwei Akte. Das Zeiss-Hochhaus in Jena erhielt als plastischen Schmuck einen männlichen Akt mit Fackel und einen knienden weiblichen Akt Wackerles.
Wackerle stand 1944 in der Gottbegnadeten-Liste des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges knüpfte Wackerle nahtlos an seine Karriere der 1930er Jahre an. Da er weder der NSDAP noch einer anderen Parteiorganisation beigetreten war und seine öffentlichen Werke kaum inhaltliche Bezüge zur nationalsozialistischen Ideologie aufwiesen, wurde er weiterhin im Münchner Raum hoch geschätzt. Diese ungebrochene Wertschätzung kam u. a. in der Verleihung des Förderpreises Bildende Kunst durch die Landeshauptstadt München im Jahr 1953 zum Ausdruck.
Literatur: Peter Breuer: Münchner Künstlerköpfe, Callwey Verlag 1937.
Die Kunst im Deutschen Reich 1937 IX/23; 1938 / 253; 1939 / 57-63; 1940/ 177 und 279; 1941 / 248; 1943 / 168
Norddeutscher Lloyd (Hrsg.): Columbus, Bremen o.J. 47 S.
Provenienz: Ehemals Sammlung Frau Prof. Gerdy Troost.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
The Third German Reich 1933 - 1945 - Art in The Third Reich 1933 - 1945 :
Plaster relief "Asia" as a design for the sculpture carved in oak wood for the smoking saloon II. Class of the passenger ship "Columbus". Plaster with terracotta colouring. In a contemporary gilded wooden frame.
54 x 114 cm w. margin.
This example is the original plaster mould of the sculpture America, one of a total of four wall reliefs that Wackerle created for the smoking saloon II. Class of the passenger ship Columbus. The themes of these reliefs were Europe, Africa, Asia and America.
The Columbus was the largest and most beautiful passenger ship built by Norddeutsche Lloyd after the First World War.
The designs created in plaster served as a model for the reliefs carved in oak, which were set into the walls of the saloon (see illustration in the brochure "Columbus" published by Norddeutscher Lloyd, p. 40f ).
The interior fittings for this ship were carried out by Prof. Paul Ludwig Troost, who had already made a name for himself in this field and who later also fitted out the "Europa", the flagship of North German Lloyd.
Prof Troost engaged the best artists of the time for this task. The co-operation with Prof. Wackerle was particularly fruitful.
The Columbus was put into service in 1924. Immediately after the outbreak of war in September 1939, the ship sank itself in a hopeless situation in the south-west Atlantic.
Joseph Wackerle (* 15 May 1880 in Partenkirchen; ? 20 March 1959 ibid.) German sculptor and medallist.
Wackerle's grandfather was a wood carver, while his father worked as a master builder. At the age of 13, Wackerle attended the woodcarving school in Partenkirchen. This was followed by training at the School of Arts and Crafts and the Academy in Munich. At the age of 26, Wackerle became artistic director of the Nymphenburg porcelain manufactory in Munich. In 1909, he received a small gold medal at the Great Berlin Art Exhibition. From 1913 to 1917, he worked as a teacher at the Berlin Museum of Decorative Arts. In 1917, he succeeded Josef Flossmann at the Munich School of Arts and Crafts and in 1924 accepted a teaching position at the Munich Academy, where he taught until 1950.
Wackerle took part in the 1928 Olympic Games in Amsterdam. At the art competitions, he presented a medal for sport in the mixed sculptures, reliefs and medals category, but did not win a prize. He also took part in the art competitions of the 1932 Summer Games with his work Verfassungsplakette 1929. In 1930, he was honoured with the Bavarian Maximilian Order for Science and Art.
On his 60th birthday in 1940, Wackerle received the Goethe Medal for Art and Science at the suggestion of Adolf Hitler. Goebbels had already nominated Wackerle for the German National Prize for Art and Science in 1937. He was highly esteemed as an artist by the National Socialist rulers, so that in August 1944 Hitler included him in the list of the most important German sculptors to be honoured by God, which freed him from military service.
One of his most famous works is the sculpture "Der Rossführer" on the Reichssportfeld in Berlin. Wackerle made a name for himself as a masterful sculptor of fountains. His works were also in demand among the political celebrities of the Nazi state. In 1938, for example, he created a fountain for the garden of the Bormann estate in Munich-Pullach. Oval stucco reliefs with a nymph and a Pan as a youth (exhibited in the "House of German Art" in 1939) adorned Hitler's tea house on the Obersalzberg. A nude study by Wackerle was located in Hitler's Berlin flat. He also produced two nudes for the Reich Chancellery. The Zeiss Tower in Jena was decorated with a male nude with a torch and a kneeling female nude by Wackerle.
In 1944, Wackerle was on the list of those honoured by the Reich Ministry of Public Enlightenment and Propaganda.
After the end of the Second World War, Wackerle seamlessly resumed his career of the 1930s. As he had not joined the NSDAP or any other party organisation and his public works made hardly any reference to National Socialist ideology, he continued to be held in high esteem in the Munich area. This unbroken esteem was expressed, among other things, in the awarding of the Visual Arts Prize by the City of Munich in 1953.
Literature: Peter Breuer: Münchner Künstlerköpfe, Callwey Verlag 1937.
Art in the German Reich 1937 IX/23; 1938 / 253; 1939 / 57-63; 1940/ 177 and 279; 1941 / 248; 1943 / 168
Norddeutscher Lloyd (ed.): Columbus, Bremen n.d. 47 pp.
Provenance: Formerly in the collection of Prof Gerdy Troost.
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Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
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„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
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Berechtigte Reklamationen müs
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sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
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aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
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sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Kunst : Professor Josef Wackerle: Entwurf für die Plastik "Asien" für das Passagierschiff "Columbus", des größten Schiffes der Norddeutschen "Lloyd.
Gipsrelief "Asien" als Entwurf für die in Eichenholz geschnitzten Plastik für den Rauchsalon II. Klasse des Passagier - Schiffes "Columbus". Gips mit Terracotta - Tönung. Im zeitgenössischen vergoldeten Holzrahmen.
54 x 114 cm m. R.
Bei diesem Exemplar handelt es sich um die in Gips gefertigte Urform der Plastik Amerika, eines von insgesamt vier Wandreliefs die Wackerle für den Rauchsalon II. Klasse des Passagier - Schiffs Columbus geschaffen hat. Die Themen dieser Reliefs waren Europa, Afrika, Asien und Amerika.
Die Columbus war das schönste und größte Passagierschiff der Norddeutschen Lloyd, das nach dem 1. Weltkrieg gebaut wurde.
Die in Gips geschaffenen Entwürfe dienten als Vorlage für die in Eichenholz geschnitzten Reliefs, die in die Wände des Salons eingelassen wurden (vgl. Abb. in der vom Norddeutschen Lloyd herausgegebenen Broschüre "Columbus", S. 40f ).
Für dieses Schiff wurden die Innenausbauten von Prof. Paul Ludwig Troost durchgeführt, der sich bereits auf diesem Gebiet einen Namen geschaffen hatte, und der später auch die "Europa", das Flaggschiff des Norddeutschen Lloyd, ausgestattet hat.
Prof. Troost hat für diese Aufgabe die besten Künstler der Zeit verpflichtet. Die Zusammenarbeit mit Prof. Wackerle war hierbei besonders fruchtbar.
Die Columbus wurde im Jahr 1924 in Dienst gestellt. Das Schiff hat sich gleich nach Kriegsausbruch im September 1939 im südwestlichen Atlantik in aussichtsloser Lage selbst versenkt.
Joseph Wackerle (* 15. Mai 1880 in Partenkirchen; ? 20. März 1959 ebenda) deutscher Bildhauer und Medailleur.
Wackerles Großvater war Holzschnitzer, während sein Vater als Baumeister tätig war. Mit 13 Jahren besuchte Wackerle die Holzschnitzschule in Partenkirchen. Danach folgte eine Ausbildung an der Kunstgewerbeschule und an der Akademie in München. Mit 26 Jahren wurde Wackerle künstlerischer Leiter der Porzellanmanufaktur Nymphenburg in München. 1909 erhielt er auf der Großen Berliner Kunstausstellung eine kleine Goldmedaille. Von 1913 bis 1917 wirkte er als Lehrer an der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums Berlin. 1917 trat er die Nachfolge von Josef Flossmann an der Münchner Kunstgewerbeschule an und folgte 1924 einem Lehrauftrag der Münchener Akademie, an der er bis 1950 unterrichtete.
Wackerle nahm an den Olympischen Spielen 1928 in Amsterdam teil. Bei den Kunstwettbewerben stellte er in der Kategorie Gemischte Skulpturen, Reliefs und Medaillen eine Medaille für den Sport vor, gewann aber keinen Preis. Auch an den Kunstwettbewerben der Sommerspiele 1932 nahm er mit seinem Werk Verfassungsplakette 1929 teil. 1930 wurde er mit dem Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet.
Zu seinem 60. Geburtstag im Jahr 1940 erhielt Wackerle auf Vorschlag von Adolf Hitler die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft. Bereits 1937 hatte Goebbels den Reichskultursenator Wackerle für den Deutschen Nationalpreis für Kunst und Wissenschaft vorgeschlagen. Er wurde als Künstler von den nationalsozialistischen Machthabern hoch geschätzt, sodass er im August 1944 von Hitler in die Gottbegnadeten-Liste mit den wichtigsten deutschen Bildhauern aufgenommen wurde, was ihn von Kriegseinsätzen befreite.
Zu seinen bekanntesten Werken gehört die Skulptur "Der Rossführer" auf dem Reichssportfeld Berlin. Wackerle erwarb sich einen Namen als meisterhafter Brunnenplastiker. Seine Werke waren auch bei der politischen Prominenz des NS-Staates gefragt. So fertigte er 1938 für den Garten des Bormann-Anwesens in München-Pullach einen Brunnen. Ovale Stuckoreliefs mit einer Nymphe und einem Pan als Jüngling (1939 im ?Haus der Deutschen Kunst? ausgestellt) schmückten Hitlers Teehaus auf dem Obersalzberg. Eine Aktstudie Wackerles befand sich in Hitlers Berliner Wohnung. Auch für die Reichskanzlei fertigte er zwei Akte. Das Zeiss-Hochhaus in Jena erhielt als plastischen Schmuck einen männlichen Akt mit Fackel und einen knienden weiblichen Akt Wackerles.
Wackerle stand 1944 in der Gottbegnadeten-Liste des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges knüpfte Wackerle nahtlos an seine Karriere der 1930er Jahre an. Da er weder der NSDAP noch einer anderen Parteiorganisation beigetreten war und seine öffentlichen Werke kaum inhaltliche Bezüge zur nationalsozialistischen Ideologie aufwiesen, wurde er weiterhin im Münchner Raum hoch geschätzt. Diese ungebrochene Wertschätzung kam u. a. in der Verleihung des Förderpreises Bildende Kunst durch die Landeshauptstadt München im Jahr 1953 zum Ausdruck.
Literatur: Peter Breuer: Münchner Künstlerköpfe, Callwey Verlag 1937.
Die Kunst im Deutschen Reich 1937 IX/23; 1938 / 253; 1939 / 57-63; 1940/ 177 und 279; 1941 / 248; 1943 / 168
Norddeutscher Lloyd (Hrsg.): Columbus, Bremen o.J. 47 S.
Provenienz: Ehemals Sammlung Frau Prof. Gerdy Troost.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
The Third German Reich 1933 - 1945 - Art in The Third Reich 1933 - 1945 :
Plaster relief "Asia" as a design for the sculpture carved in oak wood for the smoking saloon II. Class of the passenger ship "Columbus". Plaster with terracotta colouring. In a contemporary gilded wooden frame.
54 x 114 cm w. margin.
This example is the original plaster mould of the sculpture America, one of a total of four wall reliefs that Wackerle created for the smoking saloon II. Class of the passenger ship Columbus. The themes of these reliefs were Europe, Africa, Asia and America.
The Columbus was the largest and most beautiful passenger ship built by Norddeutsche Lloyd after the First World War.
The designs created in plaster served as a model for the reliefs carved in oak, which were set into the walls of the saloon (see illustration in the brochure "Columbus" published by Norddeutscher Lloyd, p. 40f ).
The interior fittings for this ship were carried out by Prof. Paul Ludwig Troost, who had already made a name for himself in this field and who later also fitted out the "Europa", the flagship of North German Lloyd.
Prof Troost engaged the best artists of the time for this task. The co-operation with Prof. Wackerle was particularly fruitful.
The Columbus was put into service in 1924. Immediately after the outbreak of war in September 1939, the ship sank itself in a hopeless situation in the south-west Atlantic.
Joseph Wackerle (* 15 May 1880 in Partenkirchen; ? 20 March 1959 ibid.) German sculptor and medallist.
Wackerle's grandfather was a wood carver, while his father worked as a master builder. At the age of 13, Wackerle attended the woodcarving school in Partenkirchen. This was followed by training at the School of Arts and Crafts and the Academy in Munich. At the age of 26, Wackerle became artistic director of the Nymphenburg porcelain manufactory in Munich. In 1909, he received a small gold medal at the Great Berlin Art Exhibition. From 1913 to 1917, he worked as a teacher at the Berlin Museum of Decorative Arts. In 1917, he succeeded Josef Flossmann at the Munich School of Arts and Crafts and in 1924 accepted a teaching position at the Munich Academy, where he taught until 1950.
Wackerle took part in the 1928 Olympic Games in Amsterdam. At the art competitions, he presented a medal for sport in the mixed sculptures, reliefs and medals category, but did not win a prize. He also took part in the art competitions of the 1932 Summer Games with his work Verfassungsplakette 1929. In 1930, he was honoured with the Bavarian Maximilian Order for Science and Art.
On his 60th birthday in 1940, Wackerle received the Goethe Medal for Art and Science at the suggestion of Adolf Hitler. Goebbels had already nominated Wackerle for the German National Prize for Art and Science in 1937. He was highly esteemed as an artist by the National Socialist rulers, so that in August 1944 Hitler included him in the list of the most important German sculptors to be honoured by God, which freed him from military service.
One of his most famous works is the sculpture "Der Rossführer" on the Reichssportfeld in Berlin. Wackerle made a name for himself as a masterful sculptor of fountains. His works were also in demand among the political celebrities of the Nazi state. In 1938, for example, he created a fountain for the garden of the Bormann estate in Munich-Pullach. Oval stucco reliefs with a nymph and a Pan as a youth (exhibited in the "House of German Art" in 1939) adorned Hitler's tea house on the Obersalzberg. A nude study by Wackerle was located in Hitler's Berlin flat. He also produced two nudes for the Reich Chancellery. The Zeiss Tower in Jena was decorated with a male nude with a torch and a kneeling female nude by Wackerle.
In 1944, Wackerle was on the list of those honoured by the Reich Ministry of Public Enlightenment and Propaganda.
After the end of the Second World War, Wackerle seamlessly resumed his career of the 1930s. As he had not joined the NSDAP or any other party organisation and his public works made hardly any reference to National Socialist ideology, he continued to be held in high esteem in the Munich area. This unbroken esteem was expressed, among other things, in the awarding of the Visual Arts Prize by the City of Munich in 1953.
Literature: Peter Breuer: Münchner Künstlerköpfe, Callwey Verlag 1937.
Art in the German Reich 1937 IX/23; 1938 / 253; 1939 / 57-63; 1940/ 177 and 279; 1941 / 248; 1943 / 168
Norddeutscher Lloyd (ed.): Columbus, Bremen n.d. 47 pp.
Provenance: Formerly in the collection of Prof Gerdy Troost.
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
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sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
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aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
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sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
Katalog
Stichworte: Zeiss, Hut