Los

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Rößler, Klaus (1939 Dresden – 2018 Heringsdorf) „Mietskasernen mit Fernsehturm"

In 24. Pommersche Kunstauktion

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Koserow

Rößler, Klaus (1939 Dresden – 2018 Heringsdorf) „Mietskasernen mit Fernsehturm“, Öl auf Hartfaser, unten links signiert, um 1980, Maße: 90x70 cm, Rahmen, sehr subtile, monochrome Malweise; Zugabe: "Klaus Rößler - Im Zeichen des Steinbocks, Malerei-Grafik-Objekte", Künstlermonografie, herausgegeben zum 75. Geburtstag - Klaus Rößler war einer der bedeutendsten Künstler der Usedomer Künstlergemeinschaft. Während er hier recht isoliert wirkte, war er in Berliner Künstlerkreisen gut vernetzt. Eine Wohnung im Berliner Zentrum mit Atelier ermöglichte ihm längere Arbeitsaufenthalte. - Wichtiges Werk des Künstlers, bis 2014 im Besitz des Künstlers war. Wirkungsvoll gelingt es dem Künstler, den Zeitgeist der 1980er Jahre einzufangen. Umweltverschmutzung, gesichtslose Mietskasernen, Entfremdung des Menschen von der Natur werden vom Künstler angeprangert. Hilflos wirkt das letzte Bäumchen, eingesperrt hinter Mauern. - Geboren wurde Klaus Rößler am 7.Januar 1939 in Dresden. Die unbeschwerte und glückliche Kindheit endete schlagartig im Inferno der anglo-amerikanischen Bombenangriffe auf Dresden am 13.Februar 1945. Die Schrecknisse jener Tage sollten sich für immer im Gedächtnis einbrennen. Zunächst absolviert Klaus Rößler im Nachkriegs-Dresden seine Schulzeit. Er erlebt, wie Dresden mühsam aus den Ruinen aufersteht; Kraft schöpft er aus eigenem Naturerlebnis beim Durchstreifen der reizvollen Umgebung Dresdens. Seine „Wanderjahre“ führen ihn nach Abschluß der Lehre ab 1956 quer durch Westdeutschland aber auch nach Belgien, in die Niederlande und nach Frankreich. In Bochum arbeitet er 1956/1957 „unter Tage“ im Bergwerk Bochum-Dahlhausen. Während dieser Zeit erwachte bei Klaus Rößler das schon seit der Kindheit auffällige Interesse an der Bildenden Kunst von neuem. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit besuchte er Museen und Ausstellungen. Aus dieser Zeit datieren auch erste eigene zeichnerische Versuche. Nach seiner Rückkehr nach Dresden besuchte er dann an einer Volkshochschule Zeichenkurse, bevor er ein Volontariat als Bühnenbildassistent am Dresdener Operettentheater antrat. Ab 1959 studierte er Theatermalerei an der Fachschule für Angewandte Kunst in Leipzig. Aus dieser Zeit haben sich noch einige Bühnenbildentwürfe erhalten, die neben dem Talent eine große Freude am Fabulieren erkennen lassen. Mit dem Abschluss des Fachschulstudiums erfüllte er die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der Dresdener Hochschule für Bildende Künste, welches er von 1962 bis 1967 im Fach Malerei absolviert. Zu Klaus Rößlers Lehrern gehörten u.a. Gerhard Bondzin, Jutta Damme oder Paul Michaelis. Nachdem er das Studium erfolgreich mit dem Diplom in den Fächern Tafelmalerei und Trickfilm abgeschlossen hatte, verlegte Klaus Rößler seinen Lebensmittelpunkt an die Ostsee. Er folgte damit einem Wunsch des Rates des Kreises Wolgast, der seinen Intentionen aber durchaus entgegen kam. Neben der Malerei und Grafik beschäftigte sich Klaus Rößler seit Ende der 1960-er Jahre immer wieder mit der Gestaltung baugebundener Kunst. Sein erstes großes Projekt sollte auch sein bedeutendstes auf diesem Gebiet werden: 1968 wurde bei Karlshagen/Usedom ein Massengrab von 56 Opfern mit Kopfschussverletzungen entdeckt. Daraufhin wurde beschlossen, an dieser Stelle eine Mahn- und Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer des Zweiten Weltkrieges aus den Orten Karlshagen und Trassenheide und an das Schicksal der Kriegsgefangenen des Gefangenenlagers Trassenmoor (Außenstelle des KZ Ravensbrück) zu errichten. Klaus Rößler übernahm den Auftrag und gestaltete eine monumentale Mosaikwand, für welche ca. 65000 Mosaiksteine verwendet wurden. Weitere baugebundene Arbeiten wurden u.a. in Wismar, Greifswald, Wolgast, Ückeritz, Heringsdorf oder Koserow ausgeführt. In den Jahren ab 1968 entstanden eine Reihe wichtiger Werke auf dem Gebiet der Tafelmalerei. Sie strahlten schon in dieser relativ frühen Schaffensphase ein erstaunliches Maß an Souveränität aus. Dazu gehörten auch die 1972 auf einer Reise in die ehemalige Sowjetunion entstandenen Zeichnungen und Ölgemälde, die ihm durch Veröffentlichungen und Ausstellungen erstmals eine breite Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verschafften. Seit 1971 lebte Klaus Rößler mit der Regisseurin Annelie Thorndike (1925 – 2012) zusammen - eine 41 Jahre lang währende Beziehung, die natürlich auch seiner künstlerischen Arbeit wichtige Impulse verlieh. Im Jahr 1976 verlegte Klaus Rößler seinen Lebensmittelpunkt nach Heringsdorf auf die Insel Usedom. Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen zeugen in der Folgezeit von Anerkennung der künstlerischen Arbeit. 1988 zeigt er im Rahmen einer Einzelausstellung Arbeiten im Kunstpavillon Heringsdorf, der seit 1970 als Forum zeitgenössischer Kunst der Region diente. Große Anerkennung bedeutet die Zuerkennung eines Künstlerstipendiums der Hansestadt Lübeck. - In der Nachwendezeit, die ihn weltanschaulich sehr beunruhigt, entstehen zahlreiche herausragende Arbeiten, die dieses Unwohlsein reflektieren. – Jahrzehntelang beschäftigte sich Klaus Rößler mit der Karikatur. Die ersten Veröffentlichungen in der satirischen Zeitschrift „Eulenspiegel“ – einer Institution in der damaligen DDR – lagen noch in der Zeit des Fachschulstudiums (1959-1962) und halfen, das bescheidene Stipendium aufzubessern. Die Lust an der Karikatur ließ ihn in der Folgezeit nicht mehr los. Der Umgang mit diesem Medium lag ihm offensichtlich und ermöglichte, unter ausschließlicher Verwendung der „asketischen“ Linie die spielerische Mitteilung von „…menschlich allzu Menschlichem“ aber auch: „Gemeinheiten und Perversionen als solche erkennbar zu machen, manchmal auch vermeintlich Unsichtbares sichtbar zu machen…“. (Auszug aus: Ralf Waschkau „Klaus Rößler – Im Zeichen des Steinbocks“)

Rößler, Klaus (1939 Dresden – 2018 Heringsdorf) „Mietskasernen mit Fernsehturm“, Öl auf Hartfaser, unten links signiert, um 1980, Maße: 90x70 cm, Rahmen, sehr subtile, monochrome Malweise; Zugabe: "Klaus Rößler - Im Zeichen des Steinbocks, Malerei-Grafik-Objekte", Künstlermonografie, herausgegeben zum 75. Geburtstag - Klaus Rößler war einer der bedeutendsten Künstler der Usedomer Künstlergemeinschaft. Während er hier recht isoliert wirkte, war er in Berliner Künstlerkreisen gut vernetzt. Eine Wohnung im Berliner Zentrum mit Atelier ermöglichte ihm längere Arbeitsaufenthalte. - Wichtiges Werk des Künstlers, bis 2014 im Besitz des Künstlers war. Wirkungsvoll gelingt es dem Künstler, den Zeitgeist der 1980er Jahre einzufangen. Umweltverschmutzung, gesichtslose Mietskasernen, Entfremdung des Menschen von der Natur werden vom Künstler angeprangert. Hilflos wirkt das letzte Bäumchen, eingesperrt hinter Mauern. - Geboren wurde Klaus Rößler am 7.Januar 1939 in Dresden. Die unbeschwerte und glückliche Kindheit endete schlagartig im Inferno der anglo-amerikanischen Bombenangriffe auf Dresden am 13.Februar 1945. Die Schrecknisse jener Tage sollten sich für immer im Gedächtnis einbrennen. Zunächst absolviert Klaus Rößler im Nachkriegs-Dresden seine Schulzeit. Er erlebt, wie Dresden mühsam aus den Ruinen aufersteht; Kraft schöpft er aus eigenem Naturerlebnis beim Durchstreifen der reizvollen Umgebung Dresdens. Seine „Wanderjahre“ führen ihn nach Abschluß der Lehre ab 1956 quer durch Westdeutschland aber auch nach Belgien, in die Niederlande und nach Frankreich. In Bochum arbeitet er 1956/1957 „unter Tage“ im Bergwerk Bochum-Dahlhausen. Während dieser Zeit erwachte bei Klaus Rößler das schon seit der Kindheit auffällige Interesse an der Bildenden Kunst von neuem. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit besuchte er Museen und Ausstellungen. Aus dieser Zeit datieren auch erste eigene zeichnerische Versuche. Nach seiner Rückkehr nach Dresden besuchte er dann an einer Volkshochschule Zeichenkurse, bevor er ein Volontariat als Bühnenbildassistent am Dresdener Operettentheater antrat. Ab 1959 studierte er Theatermalerei an der Fachschule für Angewandte Kunst in Leipzig. Aus dieser Zeit haben sich noch einige Bühnenbildentwürfe erhalten, die neben dem Talent eine große Freude am Fabulieren erkennen lassen. Mit dem Abschluss des Fachschulstudiums erfüllte er die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der Dresdener Hochschule für Bildende Künste, welches er von 1962 bis 1967 im Fach Malerei absolviert. Zu Klaus Rößlers Lehrern gehörten u.a. Gerhard Bondzin, Jutta Damme oder Paul Michaelis. Nachdem er das Studium erfolgreich mit dem Diplom in den Fächern Tafelmalerei und Trickfilm abgeschlossen hatte, verlegte Klaus Rößler seinen Lebensmittelpunkt an die Ostsee. Er folgte damit einem Wunsch des Rates des Kreises Wolgast, der seinen Intentionen aber durchaus entgegen kam. Neben der Malerei und Grafik beschäftigte sich Klaus Rößler seit Ende der 1960-er Jahre immer wieder mit der Gestaltung baugebundener Kunst. Sein erstes großes Projekt sollte auch sein bedeutendstes auf diesem Gebiet werden: 1968 wurde bei Karlshagen/Usedom ein Massengrab von 56 Opfern mit Kopfschussverletzungen entdeckt. Daraufhin wurde beschlossen, an dieser Stelle eine Mahn- und Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer des Zweiten Weltkrieges aus den Orten Karlshagen und Trassenheide und an das Schicksal der Kriegsgefangenen des Gefangenenlagers Trassenmoor (Außenstelle des KZ Ravensbrück) zu errichten. Klaus Rößler übernahm den Auftrag und gestaltete eine monumentale Mosaikwand, für welche ca. 65000 Mosaiksteine verwendet wurden. Weitere baugebundene Arbeiten wurden u.a. in Wismar, Greifswald, Wolgast, Ückeritz, Heringsdorf oder Koserow ausgeführt. In den Jahren ab 1968 entstanden eine Reihe wichtiger Werke auf dem Gebiet der Tafelmalerei. Sie strahlten schon in dieser relativ frühen Schaffensphase ein erstaunliches Maß an Souveränität aus. Dazu gehörten auch die 1972 auf einer Reise in die ehemalige Sowjetunion entstandenen Zeichnungen und Ölgemälde, die ihm durch Veröffentlichungen und Ausstellungen erstmals eine breite Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verschafften. Seit 1971 lebte Klaus Rößler mit der Regisseurin Annelie Thorndike (1925 – 2012) zusammen - eine 41 Jahre lang währende Beziehung, die natürlich auch seiner künstlerischen Arbeit wichtige Impulse verlieh. Im Jahr 1976 verlegte Klaus Rößler seinen Lebensmittelpunkt nach Heringsdorf auf die Insel Usedom. Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen zeugen in der Folgezeit von Anerkennung der künstlerischen Arbeit. 1988 zeigt er im Rahmen einer Einzelausstellung Arbeiten im Kunstpavillon Heringsdorf, der seit 1970 als Forum zeitgenössischer Kunst der Region diente. Große Anerkennung bedeutet die Zuerkennung eines Künstlerstipendiums der Hansestadt Lübeck. - In der Nachwendezeit, die ihn weltanschaulich sehr beunruhigt, entstehen zahlreiche herausragende Arbeiten, die dieses Unwohlsein reflektieren. – Jahrzehntelang beschäftigte sich Klaus Rößler mit der Karikatur. Die ersten Veröffentlichungen in der satirischen Zeitschrift „Eulenspiegel“ – einer Institution in der damaligen DDR – lagen noch in der Zeit des Fachschulstudiums (1959-1962) und halfen, das bescheidene Stipendium aufzubessern. Die Lust an der Karikatur ließ ihn in der Folgezeit nicht mehr los. Der Umgang mit diesem Medium lag ihm offensichtlich und ermöglichte, unter ausschließlicher Verwendung der „asketischen“ Linie die spielerische Mitteilung von „…menschlich allzu Menschlichem“ aber auch: „Gemeinheiten und Perversionen als solche erkennbar zu machen, manchmal auch vermeintlich Unsichtbares sichtbar zu machen…“. (Auszug aus: Ralf Waschkau „Klaus Rößler – Im Zeichen des Steinbocks“)

24. Pommersche Kunstauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-122
Ort der Versteigerung
Karlstraße 3
Koserow
17459
Germany

Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar

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Wichtige Informationen

Aufgeld 22 %, Live-Provision 5,95 % inkl. USt.

AGB

1. Mit der Teilnahme an der Vorbesichtigung, der Annahme einer Bieternummer oder durch die Abgabe eines Gebotes in persönlicher, schriftlicher oder fernmeldedienstlicher Form bestätigt der Ersteigerer bzw. Käufer ausdrücklich, daß er die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen des Koserower Kunstsalons zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.

2. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf der Grundlage der Aufträge der Einlieferer. Der Koserower Kunstsalon versteigert als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für von Ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Gegenständen und Einrichtungen zur Ausstellung. Der Erhaltungszustand der Sachen ist ihrem Alter entsprechend; Mängel werden in den Katalogbeschreibungen nur erwähnt, wenn sie den optischen Gesamteindruck beeinträchtigen. Für jeden Gegenstand kann vor der Abgabe eines Gebotes ein genauer Zustandsbericht kostenlos angefordert werden.

4. Die zu versteigernden Sachen sind gebraucht und werden ohne Haftung der Versteigerer für Rechts- und Sachmängel in dem Zustand angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Aufrufs befinden. Die mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinnen des Kaufrechts, insbesonders gemäß §§ 459 ff. BGB. Das gleiche gilt für die Abbildungen im Katalog. Diese dienen dem Zweck, den Interessenten bei der Vorbesichtigung zu führen, sie sind weder für den Zustand noch für die Eigenschaft der Sache maßgebend. Die im Katalog angegebenen Aufrufpreise sind EURO-Preise und wurden mit den Einlieferern als unterstes zulässiges Gebot vereinbart. Darunter liegende Gebote werden unter Vorbehalt angenommen, bedürfen jedoch der Rücksprache und Zustimmung des Einlieferers.

5. Die Versteigerer behalten sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Gesteigert wird nach Ermessen der Versteigerer, im allgemeinen um gerundete 5-10 % des vorangegangenen Gebots.  

6. Persönlich anwesende, den Versteigerern unbekannte Bieter werden grundsätzlich um Legitimation durch Vorlage eines Ausweises gebeten. Kaufinteressenten, die nicht persönlich bei der Auktion anwesend sein können oder wollen, können ein schriftliches Gebot gegenüber den Versteigerern abgeben. Diese Gebote gelten als in der Versteigerung bereits abgegebene Gebote ohne Aufgeld und etwaige weitere Abgaben. Bei einer Unklarheit im schriftlichen Gebot ist ausdrücklich die angegebene Katalognummer maßgebend. Die Versteigerer können auch von ihnen unbekannten schriftlichen Bietern eine Legitimation verlangen, die bis 12.00 Uhr des Vortages der Versteigerung vorliegen muss. Jedes schriftliche Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um eine anderes Gebot zu überbieten. Für die Bearbeitung schriftlicher Gebote übernehmen die Versteigerer keine Gewähr. Fernmeldedienstliche Gebote sind nur zulässig, wenn der Bieter zuvor von den Versteigerern zugelassen worden ist. Fehlerhaft übermittelte Aufträge und Gebote gehen voll zu Lasten des Bieters. Im übrigen gelten für solche Gebote die Regelungen über schriftliche Gebote entsprechend.

7. Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, so hat er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen den Versteigerern mitzuteilen. Andernfalls kommt bei Zuschlag der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Für die Rechtsgültigkeit seiner Vollmacht haftet allein der Bieter gegenüber den Versteigerern.Im Zweifel hierüber gilt bei Zuschlag der Kaufvertrag als mit dem Bieter abgeschlossen.

8. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht jedoch grundsätzlich nicht. Unbeschadet der Möglichkeit, den Zuschlag zu verweigern, können die Versteigerer unter Vorbehalt zuschlagen; dies gilt insbesondere dann, wenn der vom Einlieferer genannte Mindestzuschlagpreis nicht erreicht ist. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter 21 Tage nach dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Wird es innerhalb dieser Frist von den Versteigerern bestätigt, gilt der Zuschlag als erteilt; andernfalls gilt der Zuschlag als verweigert. Bei mehreren gleichhohen Geboten entscheidet der frühere Zeitpunkt des Gebotseingangs. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Mit dem Zuschlag kommt zwischen den Versteigerern und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % berechnet. Die Mehrwertsteuer wird gemäß der Regelung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) nicht ausgewiesen.

10. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Zahlungen sind in Euro an die Versteigerer zu leisten. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle Kosten, Gebühren und Steuern einer Überweisung, inkl. abgezogener Bankspesen, gehen zu Lasten des Ersteigerers. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer die schriftlich oder fernmeldedienstlich geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Ersteigerer kann gegenüber den Versteigerern nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

11. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt gegen Barzahlung. Sie werden jedoch grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Der Ersteigerer hat seine Erwerbung unverzüglich, spätestens 14 Tage nach dem Tag des Zuschlags, während der Geschäftszeiten des Koserower Kunstsalons oder nach vereinbarter Zeit, abzuholen. Ein Versandauftrag des Ersteigerers an die Versteigerer ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach dem Tag des Zuschlags schriftlich zu erteilen. Für Versand, Aufbewahrung und Verpackung werden von den Versteigerern geeignete Kunstspeditionen beauftragt. Diese Aufträge erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Ersteigerers; er gilt als Auftraggeber, auch wenn die Versteigerer den Auftrag in seinem Namen vergeben haben. Mit Verstreichung dieser Fristen gerät der Ersteigerer in Annahmeverzug. Holt er trotz einer von den Versteigerern gesetzten Nachfrist seine Erwerbung nicht ab, so sind die Versteigerer berechtigt, seine Erwerbung auf Gefahr und Kosten des Ersteigerers, einschließlich der Kosten für die Versicherung, bei einer Kunstspedition einzulagern. Diese Maßnahme wird dem Ersteigerer schriftlich mitgeteilt.

12. Befindet sich der Ersteigerer mit einer Zahlung in Verzug, können die Versteigerer unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 1 % je angebrochenen Monat verlangen. 30 Tage nach Eintritt des Verzugs sind die Versteigerer berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, dem Einlieferer Namen und Adresse des Ersteigerers zu nennen. Im übrigen können die Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach angemessener Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

13. Die Versteigerer übernehmen keine Haftung für Mängel, soweit sie ihre obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt haben; wobei für Rahmungen und Verglasungen jede Haftung der Versteigerer ausgeschlossen ist. Die Versteigerer verpflichten sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener und begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist, ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Bei Mängeln, welche die Echtheit des Gegenstandes betreffen, beträgt die Verjährungsfrist 365 Tage, bei allen sonstigen Mängeln 180 Tage nach dem Tage des Zuschlags. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstatten die Versteigerer dem Ersteigerer den Zuschlagpreis, das Aufgeld und die berechneten Kosten zurück, sofern diese bereits an die Versteigerer bezahlt wurden. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen.

14. Alle vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf der zur Auktion eingelieferten und nicht zugeschlagenen Gegenstände. Der freihändige Verkauf endet 30 Tage nach dem Auktionstag.

15. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts und das Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist Koserow. Gerichtsstand, soweit dieser vereinbart werden kann, ist Greifswald.

16. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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