Lot

2088

Leibniz, Gottfried Wilhelm: 6 eigenhändige Briefe

In Valuable Books, Decorative Prints & Autographs

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 (0)30 89380290 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
Leibniz, Gottfried Wilhelm: 6 eigenhändige Briefe
Interested in the price of this lot?
Subscribe to the price guide
Berlin

"si nous abandonnons Strasbourg, j'apprehende pour le reste du Rhin" -- Leibniz, Gottfried Wilhelm, Philosoph, Mathematiker, Jurist, Historiker und politischer Berater, einer der bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit und Vordenker der Aufklärung (1646-1716). Sammlung von 6 eigenhändigen Briefen m. U. "Leibniz". In franz. Sprache. Zus. 20 S. Folio und kl. 4to. Wien, Modena, Venedig, Hannover und Braunschweig 1689-1696. -- Wichtige, umfang- und inhaltsreiche Briefe an den hannoverschen Minister Albrecht Philipp von dem Bussche (1639-1698). Dieser hatte die Hohe Schule in Hannover, dann die Universitäten Helmstedt, Rinteln, Rostock und Heidelberg besucht, bevor er gemeinsam mit seinem Bruder die übliche Kavaliersreise nach Italien und Frankreich angetreten hatte. Auf sein heimatliches Gut im Bistum Osnabrück zurückgekehrt, besuchte er regelmäßig die Landtage, so dass ihn die Ritterschaft öfter zum Delegierten an den Hof des "weltlichen" Fürstbischofs Ernst August entsandte. Dort gelangte er schnell zu hohem Ansehen, so dass er zum Hofmeister der Prinzen Georg Ludwig und August Friedrich ernannt wurde. Aufgrund seiner offensichtlichen politischen Talente schickte ihn der Bischof 1676 als Gesandten Osnabrücks nach Wien, und als 1680 nach dem Tode des Herzogs Johann Friedrich von Braunschweig-Lüneburg der bisherige Bischof Ernst August den Thron in Hannover bestieg, beförderte er A. Ph. von dem Bussche zum Geh. Kammerrat und 1682 zum Wirklichen Minister. In dieser Funktion trat er mit Leibniz in nähere Verbindung. Der Herzog Johann Friedrich hatte es 1676 geschafft, den zögernden Gelehrten als Bibliothekar nach Hannover zu verpflichten, wo er mit dem großen Projekt einer Geschichte des Welfenhauses betraut wurde. Zu diesem Zweck trat Leibniz 1687 eine längere Reise durch Deutschland, Österreich und Italien an, um die lokalen Archive nach Quellen für sein Werk zu durchforschen. 1688 in Wien eingetroffen, war Leibniz nicht nur mit wissenschaftlicher Arbeit betraut, sondern sollte auch ausführlich über die dortigen politischen Verhältnisse an den Minister v. d. Bussche berichten und Erkundigungen über Gesinnung und Absichten Habsburgs einziehen. Von dieser politischen Tätigkeit des Gelehrten zeugt bereits der erste, äußerst umfangreiche Brief der hier vorliegenden Reihe. -- -- Am 26. Januar 1689 berichtet Leibniz aus Wien eingehend über seine Unterredung mit dem Minister Graf Windischgrätz. Dieser habe sich über das Verhalten Hannovers ("silence et reserve") gegenüber der kaiserlichen Politik beklagt. Doch er, Leibniz, habe das Mißtrauen zerstreut, alle feindseligen Absichten des hannoverschen Hofes bestritten und auf die Dienste hingewiesen, die der Herzog den kaiserlichen Interessen z. B. bei Frankfurt und Koblenz geleistet habe. Leibniz erläutert auch die Umstände der sog. Konferenz zu Magdeburg (Okt. 1688), deren eigentlicher Urheber der Herzog Ernst August gewesen sei: -- -- "... Apres avoir parlé de quelques nouveaux livres d'Histoire, son Excellence fit Elle même tomber le discours sur les affaires presentes et ne pût s'empecher de dire, que la veneration qu'il avoit pour S. A. S. mon maistre et pour toute la Sme Maison le faisoit voir avec douleur l'incertitude, ou Sa Mté Imperiale estoit particulierement à l'egard d'Hanover; qu'on avoit pris de son chef des quartiers assez étendus, pour faire subsister trois ou quatre fois plus de trouppes qu'on n'avoit, et qu'avec tout cela on ne faisoit pas seulement l'honneur à Sa Mté Imperiale, de luy en écrire ce que les Electeurs de Saxe et de Brandebourg avoient pourtant fait en termes pleins de respect et de soumission. Ce qui augmente le plus les soubçons, c'est dit il, qu'on ne sçait pas seulement les intentions de vostre maistre, qui apres avoir joui de tant de quartiers, pourroit nous laisser là au printemps et prendre d'autres mesures, parce qu'au lieu que d'autres Electeurs et Princes et même des estrangers font l'honneur à Sa Mté Imperiale, de s'ouvrir sur leur intentions, pour concerter avec Elle les operations de la campagne qui va bientost commencer, on se tenoit à Hanover dans une silence et dans une reserve qui, joint à ce qui se faisoit autoritativement et à se qu'on avoit fait auparavant, ne prognostiquoit rien de bon ...". Zitiert noch weitere Beschwerden des Wiener Ministers und nennt seine eigenen Bemühungen, die Vorwürfe zu entkräften: -- -- "...Or quoique je ne suis point instruit ny chargé des affaires, je crûs neantmoins, que ma fidelité et ma devotion m'obligeoient de faire quelques representations propres à dissiper ces ombrages que je tiens tres peu fondés, et je repondis qu'il falloit necessairement, que des personnes mal-intentionnés pour la Sme maison travaillassent auprès de Sa Mté et de son Conseil, pour noircir les intentions et actions genereauses de mon maistre ... de quoy M. le Comte témoigna estre bien aise ...". Es folgen sehr eingehende Erörterungen der gesamten politischen Entwicklung und Situation in Europa, die Rivalitäten und Bündnisse der Staaten angesichts der kriegerischen Expansion Ludwigs XIV., von dem kaiserlichen Minister Windischgrätz und dem hannoverschen Historiker Leibniz abwechselnd kommentiert. Der außerordentlich umfangreiche Brief zeigt den hervorragenden Gelehrten hier in seiner Eigenschaft als politisch scharfsichtiger Beobachter und geschickter Diplomat. -- -- Noch in demselben Jahr setzt Leibniz seine Reise in Richtung Italien fort und trifft nach Aufenthalten in Venedig und Rom im Dezember 1689 in Modena ein, dem eigentlichen Ziel für seine genealogischen Forschungen. Am 20. Dezember berichtet er v. d. Bussche von der höchst angenehmen Aufnahme durch den Herzog von Modena und der vielfältigen Unterstützung und Förderung, die seine Arbeit dort erfahre. Er hoffe daher rasch voranzukommen und bereits im nächsten Frühjahr wieder in Hannover eintreffen zu können. Auch dem gegenwärtigen Kriegsgeschehen widmet er wieder einen Teil seines Briefes: "... Il seroit fort à souhaitter que S. A. S. nostre Maistre donnat quelque ordre pour faire dresser et recueillir des memoires des actions militaires, ou les princes ou trouppes de la Sme maison sont intervenus depuis quelque temps. Et je vous supplie, Monsieur, de faire en sorte qu'on y pense; d'autres ont le talent de faire grand bruit de tout ce qu'ils font, et il me semble que les nostres se negligent un peu sur ce point. - Cette campagne ayant esté asses heureuse, il est à souhaiter que la suivante ne le soit pas moins. Les François feront des grands efforts, et ils sont encor en estat d'en faire. C'est pourquoy il ne faut pas se flatter de la pretendue foiblesse de ce Royaume, qui pour mille d'hommes et ne manque pas encor de derniers au lieu que l'Allemagne paroist affoiblie un peu à l'egard de l'un et de l'autre. - Neantmoins j'espere qu'on avancera encor dans la campagne prochaine pourveu qu'on demeure uni et que l'affaire de Sachsen-Lauenbourg ne fasse naistre quelque desordre, de quoy les François se flattent fort, et le Cardinal d'Estrées, quand j'eus l'honneur de l'entretenir à Rome, ne doutoit presque point ...". -- -- Auf der Rückreise verbringt Leibniz noch einmal zwei Monate, Februar und März 1690, in Venedig zu, mit zahlreichen Aufträgen bedacht und mit eifrigen Archivstudien beschäftigt. Am 12. März meldet er, dass er im Kloster de' Carceri bei Este, einer Stiftung von Vorfahren des Welfenhauses, auf einem Dokument, datiert Este 1107, entdeckt habe, dass der Großvater Heinrichs des Löwen dem Kloster eine ganze Herrschaft geschenkt habe. Auch andere Dokumente hätten eindeutig den Zusammenhang des Hauses Este mit dem Hause Braunschweig bezeugt, was die Historiker Justellus, Ducange und andere bisher bezweifelt hätten. [...]  - Jeweils kleiner Papierstreifen an einem Rand von ehemaliger Montage. Im übrigen sind die Briefe in sehr gutem Zustand. --

"si nous abandonnons Strasbourg, j'apprehende pour le reste du Rhin" -- Leibniz, Gottfried Wilhelm, Philosoph, Mathematiker, Jurist, Historiker und politischer Berater, einer der bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit und Vordenker der Aufklärung (1646-1716). Sammlung von 6 eigenhändigen Briefen m. U. "Leibniz". In franz. Sprache. Zus. 20 S. Folio und kl. 4to. Wien, Modena, Venedig, Hannover und Braunschweig 1689-1696. -- Wichtige, umfang- und inhaltsreiche Briefe an den hannoverschen Minister Albrecht Philipp von dem Bussche (1639-1698). Dieser hatte die Hohe Schule in Hannover, dann die Universitäten Helmstedt, Rinteln, Rostock und Heidelberg besucht, bevor er gemeinsam mit seinem Bruder die übliche Kavaliersreise nach Italien und Frankreich angetreten hatte. Auf sein heimatliches Gut im Bistum Osnabrück zurückgekehrt, besuchte er regelmäßig die Landtage, so dass ihn die Ritterschaft öfter zum Delegierten an den Hof des "weltlichen" Fürstbischofs Ernst August entsandte. Dort gelangte er schnell zu hohem Ansehen, so dass er zum Hofmeister der Prinzen Georg Ludwig und August Friedrich ernannt wurde. Aufgrund seiner offensichtlichen politischen Talente schickte ihn der Bischof 1676 als Gesandten Osnabrücks nach Wien, und als 1680 nach dem Tode des Herzogs Johann Friedrich von Braunschweig-Lüneburg der bisherige Bischof Ernst August den Thron in Hannover bestieg, beförderte er A. Ph. von dem Bussche zum Geh. Kammerrat und 1682 zum Wirklichen Minister. In dieser Funktion trat er mit Leibniz in nähere Verbindung. Der Herzog Johann Friedrich hatte es 1676 geschafft, den zögernden Gelehrten als Bibliothekar nach Hannover zu verpflichten, wo er mit dem großen Projekt einer Geschichte des Welfenhauses betraut wurde. Zu diesem Zweck trat Leibniz 1687 eine längere Reise durch Deutschland, Österreich und Italien an, um die lokalen Archive nach Quellen für sein Werk zu durchforschen. 1688 in Wien eingetroffen, war Leibniz nicht nur mit wissenschaftlicher Arbeit betraut, sondern sollte auch ausführlich über die dortigen politischen Verhältnisse an den Minister v. d. Bussche berichten und Erkundigungen über Gesinnung und Absichten Habsburgs einziehen. Von dieser politischen Tätigkeit des Gelehrten zeugt bereits der erste, äußerst umfangreiche Brief der hier vorliegenden Reihe. -- -- Am 26. Januar 1689 berichtet Leibniz aus Wien eingehend über seine Unterredung mit dem Minister Graf Windischgrätz. Dieser habe sich über das Verhalten Hannovers ("silence et reserve") gegenüber der kaiserlichen Politik beklagt. Doch er, Leibniz, habe das Mißtrauen zerstreut, alle feindseligen Absichten des hannoverschen Hofes bestritten und auf die Dienste hingewiesen, die der Herzog den kaiserlichen Interessen z. B. bei Frankfurt und Koblenz geleistet habe. Leibniz erläutert auch die Umstände der sog. Konferenz zu Magdeburg (Okt. 1688), deren eigentlicher Urheber der Herzog Ernst August gewesen sei: -- -- "... Apres avoir parlé de quelques nouveaux livres d'Histoire, son Excellence fit Elle même tomber le discours sur les affaires presentes et ne pût s'empecher de dire, que la veneration qu'il avoit pour S. A. S. mon maistre et pour toute la Sme Maison le faisoit voir avec douleur l'incertitude, ou Sa Mté Imperiale estoit particulierement à l'egard d'Hanover; qu'on avoit pris de son chef des quartiers assez étendus, pour faire subsister trois ou quatre fois plus de trouppes qu'on n'avoit, et qu'avec tout cela on ne faisoit pas seulement l'honneur à Sa Mté Imperiale, de luy en écrire ce que les Electeurs de Saxe et de Brandebourg avoient pourtant fait en termes pleins de respect et de soumission. Ce qui augmente le plus les soubçons, c'est dit il, qu'on ne sçait pas seulement les intentions de vostre maistre, qui apres avoir joui de tant de quartiers, pourroit nous laisser là au printemps et prendre d'autres mesures, parce qu'au lieu que d'autres Electeurs et Princes et même des estrangers font l'honneur à Sa Mté Imperiale, de s'ouvrir sur leur intentions, pour concerter avec Elle les operations de la campagne qui va bientost commencer, on se tenoit à Hanover dans une silence et dans une reserve qui, joint à ce qui se faisoit autoritativement et à se qu'on avoit fait auparavant, ne prognostiquoit rien de bon ...". Zitiert noch weitere Beschwerden des Wiener Ministers und nennt seine eigenen Bemühungen, die Vorwürfe zu entkräften: -- -- "...Or quoique je ne suis point instruit ny chargé des affaires, je crûs neantmoins, que ma fidelité et ma devotion m'obligeoient de faire quelques representations propres à dissiper ces ombrages que je tiens tres peu fondés, et je repondis qu'il falloit necessairement, que des personnes mal-intentionnés pour la Sme maison travaillassent auprès de Sa Mté et de son Conseil, pour noircir les intentions et actions genereauses de mon maistre ... de quoy M. le Comte témoigna estre bien aise ...". Es folgen sehr eingehende Erörterungen der gesamten politischen Entwicklung und Situation in Europa, die Rivalitäten und Bündnisse der Staaten angesichts der kriegerischen Expansion Ludwigs XIV., von dem kaiserlichen Minister Windischgrätz und dem hannoverschen Historiker Leibniz abwechselnd kommentiert. Der außerordentlich umfangreiche Brief zeigt den hervorragenden Gelehrten hier in seiner Eigenschaft als politisch scharfsichtiger Beobachter und geschickter Diplomat. -- -- Noch in demselben Jahr setzt Leibniz seine Reise in Richtung Italien fort und trifft nach Aufenthalten in Venedig und Rom im Dezember 1689 in Modena ein, dem eigentlichen Ziel für seine genealogischen Forschungen. Am 20. Dezember berichtet er v. d. Bussche von der höchst angenehmen Aufnahme durch den Herzog von Modena und der vielfältigen Unterstützung und Förderung, die seine Arbeit dort erfahre. Er hoffe daher rasch voranzukommen und bereits im nächsten Frühjahr wieder in Hannover eintreffen zu können. Auch dem gegenwärtigen Kriegsgeschehen widmet er wieder einen Teil seines Briefes: "... Il seroit fort à souhaitter que S. A. S. nostre Maistre donnat quelque ordre pour faire dresser et recueillir des memoires des actions militaires, ou les princes ou trouppes de la Sme maison sont intervenus depuis quelque temps. Et je vous supplie, Monsieur, de faire en sorte qu'on y pense; d'autres ont le talent de faire grand bruit de tout ce qu'ils font, et il me semble que les nostres se negligent un peu sur ce point. - Cette campagne ayant esté asses heureuse, il est à souhaiter que la suivante ne le soit pas moins. Les François feront des grands efforts, et ils sont encor en estat d'en faire. C'est pourquoy il ne faut pas se flatter de la pretendue foiblesse de ce Royaume, qui pour mille d'hommes et ne manque pas encor de derniers au lieu que l'Allemagne paroist affoiblie un peu à l'egard de l'un et de l'autre. - Neantmoins j'espere qu'on avancera encor dans la campagne prochaine pourveu qu'on demeure uni et que l'affaire de Sachsen-Lauenbourg ne fasse naistre quelque desordre, de quoy les François se flattent fort, et le Cardinal d'Estrées, quand j'eus l'honneur de l'entretenir à Rome, ne doutoit presque point ...". -- -- Auf der Rückreise verbringt Leibniz noch einmal zwei Monate, Februar und März 1690, in Venedig zu, mit zahlreichen Aufträgen bedacht und mit eifrigen Archivstudien beschäftigt. Am 12. März meldet er, dass er im Kloster de' Carceri bei Este, einer Stiftung von Vorfahren des Welfenhauses, auf einem Dokument, datiert Este 1107, entdeckt habe, dass der Großvater Heinrichs des Löwen dem Kloster eine ganze Herrschaft geschenkt habe. Auch andere Dokumente hätten eindeutig den Zusammenhang des Hauses Este mit dem Hause Braunschweig bezeugt, was die Historiker Justellus, Ducange und andere bisher bezweifelt hätten. [...]  - Jeweils kleiner Papierstreifen an einem Rand von ehemaliger Montage. Im übrigen sind die Briefe in sehr gutem Zustand. --

Valuable Books, Decorative Prints & Autographs

Sale Date(s)
Lots: 1 - 1229
Lots: 2001 - 2204
Lots: 2301 - 2555
Lots: 2601 - 2956
Lots: 3001 - 3107
Lots: 3201 - 3876
Venue Address
Erdener Str. 5a
Berlin
14193
Germany

For Galerie Bassenge delivery information please telephone +49 (0)30 89380290.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

A118


Conditions of Sale
1.    The Galerie Gerda Bassenge (or Bassenge Buchautionen GbR, or Bassenge Fotoauktionen GbR, resp.) subsequently called "the auctioneer" carries on business as commission-agent in its own name on behalf of its voluntary consignors. This auction sale is a public one in the sense of § 383 III BGB.
2.     The auctioneer reserves the right to combine, to split, to change or to withdraw lots before the actual final sale.
3.     All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the sale at the times made known in the catalogue. The items are used and sold as is. As long as not explicitly mentioned in the catalogue description, framing is not an inherent part of the offer. As a rule, the condition of the individual work is not given in the catalogue. Catalogue descriptions are made with as much care as possible, but the descriptions do not fall under the statutory paragraph for guaranteed legal characteristics. The same applies for individually requested condition reports. These also offer no legal guarantee and only represent the subjective assessment of the auctioneer while serving as a non-binding orientation. The liability for damage to life, body or health shall remain unaffected. In case of a justified claim, however, he will accept the responsibility to make a claim for restitution on behalf of the buyer against the consignor within a period of 12 months, running from the fall of the hammer. In the event of a successful claim the auctioneer will refund the hammerprice plus premium.
4.     The highest bidder acknowledged by the auctioneer shall be deemed the buyer. In case of identical bids the buyer will be determined by drawing lots. In the event of a dispute the auctioneer has the absolute discretion to reoffer and resell the lot in dispute. He may also knock down lots conditionally.
5.     In the case of a written bid the bidder commissions the auctioneer to place bids on his behalf during the auction. In cases where there is a discrepancy between number and title in a written bid the title shall prevail.
6.     Telephone and direct online bidding via the internet must be approved in advance by the auctioneer. The auctioneer cannot be held liable for faulty connections or transmission failure. In such a case the bidder agrees to bid the reserve price of the corresponding lot. For such bidding the regulations of long distance contracts do not apply (Fernabsatzverträge) [cf § 312d IV,5 BGB].
7.     On the fall of the auctioneer's hammer title to the offered lot will pass to the acknowledged bidder. The successful buyer is obliged to accept and pay for the lot. Ownership only passes to the buyer when full payment has been received. The buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.
8.     A premium of 28% of the hammer price will be levied in which the VAT is included (marginal tax scheme) or a premium of 23% of the hammer price plus the VAT of 19% of the invoice sum will be levied [books: 7%] (regular tax scheme). Buyers from countries of the European Union are subject to German VAT.
Items marked with an * are subject to the regular tax scheme (premium of 23% of the hammer price plus the current VAT of 19%).
Items marked with an ˆ are subject to import duty. In these cases in addition to a premium of 25% (marginal tax scheme), the charged import tax of currently 7% will be added to the hammer price.
Exempted from these rules are only dealers from EU-countries, who are entitled, under their notification of their VAT ID-Number, to buy on the basis of VAT-free delivery within the European Union. Notification of VAT ID-Numbers must be given to the auctioneer before the sale.
For buyers from non EU-countries a premium of 23% will be levied. VAT will be exempted or refunded on production of evidence of exportation within 4 weeks of the auction, or, if appropriate, importation to another country. This is taken as given when the dispatch is effected by us.
Live bidding through external online platforms entails a transaction fee stipulated by the platform and will be added to the premium.
Due to the work overload of the accounting department during auctions, invoices generated during or directly after an auction require careful revision and possible correction; errors excepted.
9.    Auction lots will, without exception, only be handed over after pay¬ment has been made. Credit cards (VISA, Mastercard, American Express), checks and any other form of non-cash payment are accepted only on account of performance. Any exchange rate risk and all bank charges shall be borne by the buyer. Storage and dispatch are at the expense and risk of the buyer. If the shipping costs exceed the lump sum on the invoice the outstanding amount will be billed separately.
10.   According to regulation (EC) No. 116/2009, an export license is necessary when exporting cultural goods out of European Community territory, depending on the type or value of the object in question. For the purposes of wildlife conservation, it is necessary to obtain an export license according to regulation (EC) No. 338/97 when exporting objects made from certain protected materials (incl. ivory, tortoiseshell, mother-of-pearl and certain corals) out of the territory of the European Community. Export licenses for objects made of protected materials are only granted under strict conditions or may not be granted at all. The import of such objects may be restricted or prohibited by certain countries. It is the buyer's responsibility to inform himself, whether an object is subject to such restrictions. Export and import of such objects are at the expense and risk of the buyer.
11.     The buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. The purchase price shall be due for payment upon the lot being knocked down to the buyer. In case of a delayed payment (two weeks after the sale) the purchaser will be held responsible for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. In case of payment default the auctioneer will charge interest on the outstanding amount at a rate of 1% to the gross price per month or part of month.  In such an event the auctioneer reserves the right to annul the purchase contract without further notice, and to claim damages from the buyer for non-fulfilment, accordingly he can re-auction the goods at the buyer's expense. In this case the buyer is liable for any loss incurred, the buyer shall have no claim if a higher price has been achieved. He will not be permitted to bid.  
12.    The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin. German law applies exclusively; the UN-Treaty (CISG) is explicitly excluded.
13.    The prices quoted after each lot are estimates, not reserves.
14.    The after-sales is part of the auction in which the bidder places either by telephone or in written form (as stated in number 5 and 6) the order to bid a set amount.
15.    By making a bid, either verbally in the auction, by telephone, written by letter, by fax, or through the internet the bidder confirms that he has taken notice of these terms of sale by auction and accepts them. Agents who act on behalf of a third party are jointly and separately liable for the fulfillment of contract on behalf of their principals.
16.    Should one or the other of the above terms of sale become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder is not affected. In the event of a dispute the German version of the above conditions of sale is valid.
David Bassenge / Auctioneer
As of September 2021

Versteigerungs-Bedingungen
1.    Die Galerie Gerda Bassenge (bzw. Bassenge Buchauktionen GbR, bzw. Bassenge Fotoauktionen GbR), nachfolgend Versteigerer genannt, versteigert als Kommissionärin im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB.
2.     Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3.     Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Erhaltungszustände der einzelnen angebotenen Arbeiten bleiben im Katalog in der Regel unerwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Gleiches gilt für individuell angeforderte Zustandsberichte. Sie bringen nur die subjektive Einschätzung des Versteigerers zum Ausdruck und dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Soweit nicht in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt, sind Rahmungen nicht bindender Bestandteil des Angebots. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlags seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden - gleich aus welchem Grund - ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
4.     Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbieten¬den. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vor-behalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5.     Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer für ihn während der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort das Kennwort maßgebend.
6.     Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote über das Internet bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Für die Bearbeitung übernimmt der Versteigerer jedoch keine Gewähr. Telefonische und Online-Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator dieses Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Für das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).
7.     Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigung auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
8.     Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung) oder ein Aufgeld von 23 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), bei Büchern beträgt die Umsatzsteuer 7% (Regelbesteuerung).
Die im Katalog mit einem * gekennzeichneten Objekte unterliegen in jedem Fall der Regelbesteuerung (Aufgeld von 23 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19%).
Bei den im Katalog mit einem ^ gekennzeichneten Objekten ist Einfuhrumsatzsteuer angefallen. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Aufgeld von 25% (Differenzbesteuerung) die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% auf den Zuschlag erhoben.
Für bundesdeutsche Kunsthändler und Antiquare, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.
Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Umsatzsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Bei Online-Live-Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Transaktionsgebühr (3%).
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventueller Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
9.    Die Auslieferung der ersteigerten Stücke erfolgt in unseren Geschäftsräumen gegen Bezahlung. Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express), Schecks sowie andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Bankspesen/Transaktionsgebühren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers. Übersteigen die tatsächlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt.
10.  Bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Gemeinschaftsgebiet der EG ist gem. der EG-Verordnung Nr. 116/2009 abhängig von Kategorie und Wert des Objekts ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus Gründen des Artenschutzes können Objekte aus bestimmten, geschützten Materialien (u.a.  Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt und einige Korallenarten) besonderen Im- und Exportbeschränkungen unterliegen. Zum Zwecke des Exports (insbesondere außerhalb der Europäischen Union) kann hierfür eine spezielle Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich sein. Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen können nur unter strengen Bedingungen erteilt und ggf. auch gar nicht erlangt werden, auch kann der Import dieser Gegenstände in manche Staaten eingeschränkt oder untersagt sein. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Im- und Exportbeschränkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
11.     Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe - mindestens jedoch 1 % auf den Bruttopreis je angebrochenen Monat - zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
13.    Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.
14.    Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 5 und 6) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt.
15.    Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschläge. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
16.    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
David Bassenge, Versteigerer
Stand: Sept. 2021

See Full Terms And Conditions