Lot

1359

Porzellankopf-Puppe m. Wagen

In Frühjahr 2024

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on 040 24424240 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
Porzellankopf-Puppe m. Wagen
Interested in the price of this lot?
Subscribe to the price guide
Hamburg
Porzellankopf-Puppe m. Wagen
Wohl Simon & Halbig, um 1900
Gliederkompositionspuppe m. braunen, starren Augen, geöffnetem Mund u. ZÀhnen. Bekleidet m. braunem Rock, entspr. HÀubchen u. beiger Bluse. Schwarze Lackschuhe ev. erg. Bespielter Zustand, berieben, Best., Bein am Gelenk eingerissen u. verschmutzt. Kinderwagen n. zug. Verdeck und RÀder def., 1 x Fehlstelle m. Kabelbinder ers. H: 63 und HxB: 116 x 115 cm. Firmenstempel bez. S & H 1279 DEP Germany 13 1/2 Hirschbiegel 1990.
Porzellankopf-Puppe m. Wagen
Wohl Simon & Halbig, um 1900
Gliederkompositionspuppe m. braunen, starren Augen, geöffnetem Mund u. ZÀhnen. Bekleidet m. braunem Rock, entspr. HÀubchen u. beiger Bluse. Schwarze Lackschuhe ev. erg. Bespielter Zustand, berieben, Best., Bein am Gelenk eingerissen u. verschmutzt. Kinderwagen n. zug. Verdeck und RÀder def., 1 x Fehlstelle m. Kabelbinder ers. H: 63 und HxB: 116 x 115 cm. Firmenstempel bez. S & H 1279 DEP Germany 13 1/2 Hirschbiegel 1990.

Frühjahr 2024

Sale Date(s)

For Auktionshaus City Nord delivery information please telephone 040 24424240.

Important Information

Der Versand erfolgt per DHL (höherwertigen Schmuck versenden wir ĂŒber BJS Bertram Juwelier Service/UPS). Die Lieferungen von Objekten (wie z.B. Möbel), die nicht von uns per DHL versendet werden können, ĂŒbernehmen externe Speditionen/Transportunternehmen. Der Auftrag an ein solches externes Unternehmen erfolgt unmittelbar zwischen Ihnen und der Spedition/Versandfirma. Wir vermitteln Sie in folgenden FĂ€llen weiter: wenn die zollpflichtige Sendung einer Ausfuhranmeldung unterliegt (EmpfĂ€nger außerhalb der EU, mit einem Rechnungsbetrag ab 1.000 EUR) bei Bedarf, fĂŒr den vollversicherten nationalen/internationalen Versand bei einer Sperrgutsendung, welche das zulĂ€ssige „Höchstmaß“ oder auch „Höchstgewicht“ ĂŒberschreitet oder bei LĂ€ndern, welche Sperrgutpakete ausschließen. Bitte informieren Sie sich gerne vor dem Kauf, ob der Versand möglich ist, ĂŒber versand@auktionshaus-citynord.de oder telefonisch unter +49 (0)40 244 24 24 0.

Terms & Conditions

Allgemeine Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen der Auktionshaus City Nord im Hause Dr. Greve GmbH fĂŒr den KĂ€ufer Durch Abgabe eines (An)Gebots unterwirft sich der KĂ€ufer den nachstehenden Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen: 1. Die VerĂ€ußerung oder Versteigerung betreibt das Auktionshaus City Nord nicht im eigenen Namen, sondern im Namen und fĂŒr Rechnung des Einlieferers. Das Auktionshaus City Nord ist nicht verpflichtet, dem KĂ€ufer Namen und Anschrift des Einlieferers bekannt zu geben, es sei denn, der KĂ€ufer macht glaubhaft, dass ihm AnsprĂŒche wegen Sach- oder RechtsmĂ€ngel gegen den Einlieferer zustehen. 2. Der KĂ€ufer hat vor Teilnahme an der Versteigerung eine Bieterkarte auszufĂŒllen, die seine persönlichen Daten enthĂ€lt. Gebote sind laut und vernehmlich abzugeben. Das Auktionshaus City Nord kann auch telefonische Gebote und „Live“-Bieten via Internet zulassen. Zeichen, Winke und dergl. stellen keine Gebote dar. FĂŒr Gebote im Internet bei Online-Auktionen sind die vom EDV-Programm vorgesehenen Bietervorgaben zu beachten. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden. Der Zuschlag kann ohne Angabe von GrĂŒnden verweigert werden. Geben mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot ab, und bleibt die Aufforderung vom Auktionshaus City Nord zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt das Auktionshaus City Nord den Zuschlag nach eigenem Ermessen. FĂŒr die Höhe des Verkaufspreises und die Berechnung der VergĂŒtung des Auktionshauses ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Bei unseren Auktionen handelt es sich um öffentlich zugĂ€ngliche Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB. UnabhĂ€ngig von der Form der Gebotsabgabe – z.B. schriftlich, mĂŒndlich, ĂŒber das Internet – kommt der Vertrag durch den Zuschlag zustande. Das Widerrufsrecht bei FernabsatzvertrĂ€gen (§§ 312c ff. BGB) findet darauf keine Anwendung. Gleiches gilt auch fĂŒr „Nachverkauf“ von Privat an Privat. 3. Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung fĂ€llig und an das Auktionshaus City Nord zu bezahlen. ZusĂ€tzlich zum Kaufpreis schuldet der KĂ€ufer ein dem Auktionshaus City Nord zustehendes Aufgeld (CavelingsgebĂŒhr) in Höhe von 22 % zuzĂŒglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Aufgeld ist zusammen mit dem Kaufpreis fĂ€llig. Hinsichtlich des Aufgeldes steht dem Auktionshaus City Nord ein unmittelbarer Anspruch gegen den KĂ€ufer zu. Schecks und Lastschriften werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung durch das Kreditinstitut akzeptiert. Ein Herausgabeanspruch auf die Ware entsteht allerdings erst nach Ablauf der RĂŒckbuchungsfrist. Bis zur vollstĂ€ndigen Begleichung des Kaufpreises und des Aufgeldes stehen dem Einlieferer und dem Auktionshaus City Nord ein ZurĂŒckbehaltungsrecht an der Ware zu. Der KĂ€ufer ist nicht befugt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskrĂ€ftig festgestellt. 4. SĂ€mtliche zum Verkauf und/oder zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit des Verkaufes oder der Versteigerung befinden. Die Katalogbeschreibungen stellen ebenso wie die ErlĂ€uterung vor und wĂ€hrend der Auktion keine Garantien des Einlieferers fĂŒr die Beschaffenheit der Sache gemĂ€ĂŸ § 443 BGB dar. SĂ€mtliche Beschaffenheitsangaben, beispielsweise in Katalogen, anlĂ€sslich von Verkaufsverhandlungen und Versteigerungen enthalten keine Zusicherungen oder Garantien des Auktionshauses City Nord. 5. Wir weisen darauf hin, dass die PrĂŒfung und Katalogisierung der Asiatika/Afrikana von unseren Experten nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Aufgrund der spezifischen Besonderheit dieses Gebietes sind die Angaben bzgl. Alter & Beschaffenheit ohne GewĂ€hr und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass sie den Katalog und die darin erwĂ€hnten GegenstĂ€nde aus der Zeit des dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte erwerben. Das Auktionshaus City Nord/ der Versteigerer, die Auktionatorin und Einlieferer bieten diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an. 6. Ist der Einlieferer Verbraucher, sind Rechte des KĂ€ufers wegen eines Mangels ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind AnsprĂŒche des KĂ€ufers auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fĂ€hrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Einlieferers oder einer vorsĂ€tzlichen oder fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen und die Haftung fĂŒr sonstige SchĂ€den, die auf einer grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Einlieferers oder auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen des Einlieferers beruhen. Ist der Einlieferer Unternehmer, verjĂ€hren MĂ€ngelansprĂŒche des KĂ€ufers bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, bei neuen Sachen in zwei Jahren. Die VerjĂ€hrung beginnt mit der Ablieferung (Übergabe) der Sache an den KĂ€ufer. 7. Mit der Übergabe der verĂ€ußerten Sache geht die Gefahr des zufĂ€lligen Unterganges und der zufĂ€lligen Verschlechterung auf den KĂ€ufer ĂŒber. Gleiches gilt, wenn auf Weisung des KĂ€ufers die Sache an eine Transportperson ĂŒbergeben wird. Eine Versendung der Sache erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung zwischen KĂ€ufer und dem Auktionshaus City Nord und ist kostenpflichtig. 8. Der KĂ€ufer ist verpflichtet, die von ihm erstandene oder gekaufte Verkaufsware innerhalb von zwei Wochen ab Erteilung des Zuschlages / Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen. Anderenfalls ist das Auktionshaus City Nord berechtigt, die Ware auf Kosten des KĂ€ufers anderweitig einlagern zu lassen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. 9. Das Eigentum an der verĂ€ußerten Sache geht erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung des Kaufpreises und des Aufgeldes auf den KĂ€ufer ĂŒber. 10. Wird der Kaufvertrag vom Auktionshaus City Nord durch einen nicht zu vertretenden RĂŒcktritt nicht ausgefĂŒhrt oder einvernehmlich aufgelöst, bleibt der Aufgeldanspruch des Auktionshauses City Nord unberĂŒhrt. 11. Ist der KĂ€ufer Unternehmer, haftet das Auktionshaus City Nord diesem gegenĂŒber nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit, soweit es sich nicht um einen Anspruch auf Schadensersatz wegen SchĂ€den, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, handelt. Ist der KĂ€ufer Verbraucher, beschrĂ€nkt sich die Haftung des Auktionshauses City Nord bei einfacher FahrlĂ€ssigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden, soweit es sich nicht um einen Anspruch auf Schadensersatz wegen SchĂ€den handelt, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Dies gilt auch fĂŒr leicht fahrlĂ€ssige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfen vom Auktionshaus City Nord. Sollten sich Katalogbeschreibungen oder sonstige Angaben vom Auktionshaus City Nord zur verĂ€ußerten Sache als unrichtig erweisen und sollte die Sache damit nicht frei von SachmĂ€ngeln sein, kann der KĂ€ufer lediglich RĂŒcktritt vom Vertrag verlangen; weitergehende AnsprĂŒche sind ausgeschlossen. 12. NachtrĂ€gliche DatensatzĂ€nderungen (z.B. Rechnungen / KommissionsvertrĂ€ge) sind kostenpflichtig und werden mit Euro 30,- Pauschal-GebĂŒhr belegt. 13. ErfĂŒllungsort fĂŒr alle AnsprĂŒche aus dem Verkauf oder der Versteigerung ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der KĂ€ufer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 14. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der ĂŒbrigen nicht berĂŒhrt. An die Stelle der unwirksamen soll vielmehr eine solche wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nĂ€chsten kommt. LĂŒcken sind so zu schließen, als wĂ€ren sie von vorneherein bedacht.

See Full Terms And Conditions

Tags: Simon & Halbig