Lot

7076

Märklin E-Lokomotive

In Auction 140: Art & Antiques

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Chemnitz
MÀrklin, Spur H0, SEW 800, E-Lok, Aufschrift: 1101, mit Bedienungsanleitung und Rautenkarton, aus privater Sammlungsauflösung
MÀrklin, Spur H0, SEW 800, E-Lok, Aufschrift: 1101, mit Bedienungsanleitung und Rautenkarton, aus privater Sammlungsauflösung

Auction 140: Art & Antiques

Sale Date(s)
Lots: 1000-3821
Lots: 9000-9165
Lots: 4000-8592
Venue Address
Zwickauer Straße 108
Chemnitz
09112
Germany

Ist ein Paketversand möglich, wird der KĂ€ufer ĂŒber entstehende Kosten informiert. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen                                                                   Stand Februar 2024

 

 

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

Versteigerung

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB. Sie wird von der Firma HEICKMANN KG (im Folgenden „der Versteigerer“ genannt) als KommissionĂ€r im fremden Namen fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Einlieferers besteht nicht.


Beschaffenheit / GewÀhrleistung

2. Alle zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion und wĂ€hrend der Ausbietung besichtigt und geprĂŒft werden. Dabei haften die Besichtigenden fĂŒr die von ihnen an den Objekten verursachten SchĂ€den. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.

 

Die Katalogbeschreibungen bzw. die entsprechenden Angaben in der InternetprĂ€sentation sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie dienen lediglich der Information und sind keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien im Rechtssinne. Das Gleiche gilt fĂŒr mĂŒndliche und schriftliche AuskĂŒnfte aller Art. BeeintrĂ€chtigungen des Erhaltungszustands werden nicht in jedem Falle angegeben. Fehlende Angaben begrĂŒnden daher keine Beschaffenheitsvereinbarung. Der Versteigerer kann Katalogangaben ĂŒber die zu versteigernden GegenstĂ€nde berichtigen. Die Berichtigung erfolgt schriftlich durch Bekanntgabe im Internetkatalog und/oder mĂŒndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des Gegenstands. Die berichtigten Angaben ersetzen die bis dato veröffentlichten Katalogbeschreibungen. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr offene und versteckte MĂ€ngel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet er sich, unverzĂŒglich vorgetragene und begrĂŒndete MĂ€ngelrĂŒgen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen GewĂ€hrleistungsfrist an den Einlieferer der bemĂ€ngelten Sache weiterzuleiten. FĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit haftet der Versteigerer unbeschrĂ€nkt.

Gebote

3. AuftrĂ€ge fĂŒr schriftliche Gebote mĂŒssen zur ordnungsgemĂ€ĂŸen Bearbeitung 24 Stunden vor Beginn der Auktion vorliegen. In dem schriftlichen Auftrag mĂŒssen sowohl die Losnummer als auch die Objektbenennung des bebotenen Gegenstandes angegeben werden. Bei Unklarheiten ist die angegebene Losnummer verbindlich. Das schriftliche Gebot muss vom Bieter unterzeichnet sein. Schriftlich abgegebene Gebote werden von dem Versteigerer nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten.


Telefonische Gebote mĂŒssen in Form eines schriftlichen, vom Bieter unterschriebenen Auftrags vorliegen und werden nur ab einem Limitpreis von 120 Euro angenommen. Der telefonische Bieter bietet automatisch das Limit, auch bei Nichterreichen. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, telefonische Gebote aufzuzeichnen. Die HEICKMANN KG behandelt Gebote, die vor der Versteigerung ĂŒber das Internet abgegeben werden, rechtlich wie schriftliche Gebote. Internetgebote wĂ€hrend einer laufenden Versteigerung werden wie Gebote aus dem Saal berĂŒcksichtigt. FĂŒr die Nutzung des HEICKMANN-Online-Services wird eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr von 3 % zuzĂŒglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Die Kosten von derzeit  5 % zuzĂŒglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fĂŒr Live-Gebote/Verdeckte Gebote ĂŒber externe Portale, werden durch uns als Durchlaufposten gesondert auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Gebote, die wĂ€hrend einer laufenden Versteigerung eintreffen, werden nur dann berĂŒcksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet ĂŒbertragene Versteigerung handelt. Der Versteigerer kann Gebote ĂŒber das Internet nur dann akzeptieren, wenn der Bieter durch einen Benutzernamen und ein Passwort zweifelsfrei authentifiziert und zum Online-Bieten zugelassen ist. Bei der Aufnahme der schriftlich oder online eingereichten BietauftrĂ€ge kann es zu fehlerhaften Eintragungen kommen, sodass der Bieter fĂŒr einen bebotenen Artikel keinen Zuschlag erhĂ€lt. Ein Schadenersatz aus diesem Grunde wird ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Der Versteigerer haftet nicht fĂŒr das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung des Internet- bzw. Telefonverkehrs. Das Widerrufs- und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen findet auf schriftliche, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung.

Zuschlag / Zahlung

4. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog genannten Richtpreis (vorbehaltlich schriftlicher Gebote). Gesteigert wird ab EUR 20,- um EUR 5,- , ab EUR 50,- um EUR 10,- und ab EUR 200,- um ca. 10 %. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebots ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Einlieferer vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten, zurĂŒckziehen oder unter Vorbehalt versteigern. Ein erklĂ€rtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung ĂŒber den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibt das vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet ĂŒber den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit ĂŒber einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nĂ€chst niedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
 
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr fĂŒr etwaige Verluste, BeschĂ€digungen, Verwechslungen usw. auf den KĂ€ufer ĂŒber. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von zwei Wochen an sein Gebot gebunden. ErhĂ€lt er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne RĂŒckfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts ĂŒberlassen, sich ĂŒber die Genehmigung seines Gebots zu informieren. FĂŒr das Wirksamwerden des Zuschlags genĂŒgt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
 
6. Das zugeschlagene Gebot (Hammerpreis) ist der Nettopreis. Auf den Hammerpreis wird ein Aufgeld von 23 % zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19 % erhoben. Es gilt zudem Punkt 3 der Versteigerungsbedingungen. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen an Unternehmen in EU-MitgliedslĂ€ndern bei Vorlage der USt-IdNr. Bei Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder wird die Mehrwertsteuer rĂŒckvergĂŒtet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnahmenachweis vorliegt. Der gesamte vom KĂ€ufer zu entrichtende Betrag ist sofort fĂ€llig und in bar einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Bietauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fĂ€llig und zu erbringen. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Zahlungen in auslĂ€ndischer WĂ€hrung abzulehnen. Die Ausgabe von versteigerten GegenstĂ€nden und das Erstellen von Rechnungen geschehen unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist. Auf Grundlage des § 26 UrhG ist das Auktionshaus verpflichtet, bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter KĂŒnstler an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Zt. 4 % des Verkaufserlöses zu zahlen. Diese wird dem KĂ€ufer hĂ€lftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus berechtigt, diese GebĂŒhren bis zu zwei Jahre nach der Auktion nachzufordern.


Eigentumsvorbehalt / Einlagerung / Versand

7. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung auf den KĂ€ufer ĂŒber. GerĂ€t der KĂ€ufer in Zahlungsverzug, so berechnet der Versteigerer Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat sowie ab dem 14. Tag EinlagerungsgebĂŒhren (siehe Punkt 8). AnsprĂŒche auf Ersatz weiterer SchĂ€den behĂ€lt sich der Versteigerer vor. Eine Stundung kann nicht gewĂ€hrt werden. Der ersteigerte Gegenstand wird nur nach erfolgter Bezahlung ausgehĂ€ndigt. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Guts in Verzug, so kann der Versteigerer anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin ErfĂŒllung verlangen. Er kann den Gegenstand auch bei einer der nĂ€chsten Auktionen nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand verĂ€ußert wird, erlöschen die Rechte des sĂ€umigen KĂ€ufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber fĂŒr einen etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung; umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
 
8. GegenstĂ€nde, welche nicht unverzĂŒglich, spĂ€testens aber 14 Tage nach der Auktion abgeholt werden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers bei einem Spediteur eingelagert oder pro Objekt und Tag mit EUR 1,50 berechnet werden. Der Versteigerer haftet nicht fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digung nicht abgeholter GegenstĂ€nde, es sei denn, es besteht Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers. Ist ein Paketversand möglich, wird der KĂ€ufer ĂŒber entstehende Kosten informiert. Im Falle eines Widerrufs und der RĂŒcksendung der Ware erstatten wir das Porto.

Sonstiges

9. Solange die Bieter bzw. Ersteigerer sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen GegenstĂ€nde, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken erwerben. Diese sind: staatsbĂŒrgerliche AufklĂ€rung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, die wissenschaftliche und kunsthistorische Forschung, AufklĂ€rung und Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens sowie die militĂ€rhistorische und uniformkundliche Forschung. Der Versteigerer bietet die GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die GegenstĂ€nde nur fĂŒr die oben genannten GrĂŒnde zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, VersteigerungsgegenstĂ€nde, die unter die §§ 86 und 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von GrĂŒnden nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine GewĂ€hr dafĂŒr bietet, dass die GegenstĂ€nde den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

10. Die Abbildungen im Katalog sind Eigentum des Auktionshauses und dĂŒrfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Versteigerers vervielfĂ€ltigt oder Dritten zugĂ€nglich gemacht werden. Auch eine entsprechende Bildnachbearbeitung entbindet nicht von der Verpflichtung, eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Die Farben in den Abbildungen können von der tatsĂ€chlichen Farbgebung der GegenstĂ€nde abweichen. Reklamationen aus GrĂŒnden der Farbabweichung können nicht anerkannt werden.

11. Die Bedingungen gelten entsprechend fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf, welcher Teil der Versteigerung ist. Bei Objekten im freihĂ€ndigen Verkauf kommt ein Kaufvertrag erst zustande, wenn der Versteigerer das Gebot akzeptiert.

12. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Chemnitz. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen ĂŒber VertrĂ€ge ĂŒber den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.

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Tags: MĂ€rklin