1031
Lot
1031
Jan Brueghel the Younger
Paradise landscape with the creation of Eve
1630s
oil on copper, parqueted
52 x 72 cm
private collection, Austria
Jan Brueghel der Jüngere
Paradieslandschaft mit der Erschaffung Evas
1630er Jahre
Öl auf Kupfer, parkettiert
52 x 72 cm
österreichische Privatsammlung
Exotische Darstellungen und Paradieslandschaften erfreuten sich im beginnenden 17. Jahrhunderts größter Beliebtheit. So sind von Jan Brueghel dem Älteren (1568-1625) und seinem Sohn Jan Brueghel dem Jüngeren zahlreiche Gemälde mit phantastischen Paradiesdarstellungen bekannt, in welchen die Neugier und das aufkeimende Interesse am Artenreichtum der Natur erkennbar wird. Neben zeitgenössischer Literatur, die sich in Illustrationen mit der beginnenden systematischen wissenschaftlichen Erfassung der Tier- und Pflanzenwelt, auseinandersetzte, dienten auch direkte Studien nach der Natur als Inspirationsquelle. Von Jan Brueghel dem Älteren ist überliefert, dass er 1604 an den Hofe Rudolfs II. nach Prag reiste, wo er in dessen Menagerie exotische Vögel und Tiere sehen konnte - ebenso am benachbarten Brüsseler Hof. Des Weiteren gab es im weltoffenen Antwerpener Hafen immer wieder Tiere oder Pflanzen aus fremden Ländern zu studieren (vgl. K. Ertz/Chr. Nitze-Ertz, Jan Brueghel d.Ä., Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Lingen 2008-10, Bd. II, S. 449f.).
Die vorliegende Paradieslandschaft besticht durch die Vielfalt an verschiedenen Tieren und die für Jan Brueghel den Jüngeren typische Farbigkeit – Braun-Grün für Vorder- und Mittelgrund und Blau für den Hintergrund. In eine bewaldete Landschaft eingebettet, finden sich allerlei heimische Tiere, wie beispielsweise ein Hirsch und ein Ziegenbock, Hunde, Schwäne sowie das die rechte Bildhälfte dominierende und den Betrachter direkt einladende, weiße "Paradiespferd". An exotischen Vertretern der Tierwelt sind vor allem der Pinguin links, die bunten Vögel im Baum sowie Kamele und Elefanten im Hintergrund hervorzuheben. Natürlich dürfen auch die besonders durch Peter Paul Rubens (1577-1640) in der Antwerpener Malerei etablierten Raubkatzen nicht fehlen – hier ein schleichendes Löwenpaar und zwei Leoparden. Unabhängig vom ursprünglichen Lebensraum versammelt der Künstler in seinem Gemälde die unterschiedlichen Tiere und kreiert ein Werk, das durch seine lebendigen Details und exotischen Charakter fasziniert.
Jan Brueghel der Jüngere komponierte über die gesamte Schaffenszeit immer wieder in neuen Variationen der phantastischen Paradieslandschaften. Wie Dr. Ertz in seinem Gutachten betont, reicht kein anderer Künstler seiner Zeit an die hervorragende malerische Qualität des Vaters und Vorbildes Jan Brueghel der Ältere heran. In dieser Komposition allerdings hat Jan Brueghel der Jüngere jedoch bereits eine selbständige und vom Vater unabhängige Laufbahn eingeschlagen. Entfernte Vorbilder des Vaters sind die Landschaft in Hampton Court (vgl. Ertz 2008-10, Band II, Kat. 192) mit den kleinen Figuren des Sündenfalls hinten rechts – hier jedoch die Erschaffung Evas – und dem Ausblick in die Ferne im linken Bildteil sowie der Vogelbaum aus dem Gemälde in Malibu (vgl. Ertz 2008-10, Band II, Kat. 197). Diese verschiedenen Kompositionsteile vereint Jan Brueghel der Jüngere gekonnt in vorliegendem Bild, das eine leicht veränderte Variante seines Gemäldes in Budapest darstellt (vgl. K. Ertz, Jan Brueghel d.J., Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1984, Kat. 90).
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Jan Brueghel the Younger
Paradise landscape with the creation of Eve
1630s
oil on copper, parqueted
52 x 72 cm
private collection, Austria
Jan Brueghel der Jüngere
Paradieslandschaft mit der Erschaffung Evas
1630er Jahre
Öl auf Kupfer, parkettiert
52 x 72 cm
österreichische Privatsammlung
Exotische Darstellungen und Paradieslandschaften erfreuten sich im beginnenden 17. Jahrhunderts größter Beliebtheit. So sind von Jan Brueghel dem Älteren (1568-1625) und seinem Sohn Jan Brueghel dem Jüngeren zahlreiche Gemälde mit phantastischen Paradiesdarstellungen bekannt, in welchen die Neugier und das aufkeimende Interesse am Artenreichtum der Natur erkennbar wird. Neben zeitgenössischer Literatur, die sich in Illustrationen mit der beginnenden systematischen wissenschaftlichen Erfassung der Tier- und Pflanzenwelt, auseinandersetzte, dienten auch direkte Studien nach der Natur als Inspirationsquelle. Von Jan Brueghel dem Älteren ist überliefert, dass er 1604 an den Hofe Rudolfs II. nach Prag reiste, wo er in dessen Menagerie exotische Vögel und Tiere sehen konnte - ebenso am benachbarten Brüsseler Hof. Des Weiteren gab es im weltoffenen Antwerpener Hafen immer wieder Tiere oder Pflanzen aus fremden Ländern zu studieren (vgl. K. Ertz/Chr. Nitze-Ertz, Jan Brueghel d.Ä., Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Lingen 2008-10, Bd. II, S. 449f.).
Die vorliegende Paradieslandschaft besticht durch die Vielfalt an verschiedenen Tieren und die für Jan Brueghel den Jüngeren typische Farbigkeit – Braun-Grün für Vorder- und Mittelgrund und Blau für den Hintergrund. In eine bewaldete Landschaft eingebettet, finden sich allerlei heimische Tiere, wie beispielsweise ein Hirsch und ein Ziegenbock, Hunde, Schwäne sowie das die rechte Bildhälfte dominierende und den Betrachter direkt einladende, weiße "Paradiespferd". An exotischen Vertretern der Tierwelt sind vor allem der Pinguin links, die bunten Vögel im Baum sowie Kamele und Elefanten im Hintergrund hervorzuheben. Natürlich dürfen auch die besonders durch Peter Paul Rubens (1577-1640) in der Antwerpener Malerei etablierten Raubkatzen nicht fehlen – hier ein schleichendes Löwenpaar und zwei Leoparden. Unabhängig vom ursprünglichen Lebensraum versammelt der Künstler in seinem Gemälde die unterschiedlichen Tiere und kreiert ein Werk, das durch seine lebendigen Details und exotischen Charakter fasziniert.
Jan Brueghel der Jüngere komponierte über die gesamte Schaffenszeit immer wieder in neuen Variationen der phantastischen Paradieslandschaften. Wie Dr. Ertz in seinem Gutachten betont, reicht kein anderer Künstler seiner Zeit an die hervorragende malerische Qualität des Vaters und Vorbildes Jan Brueghel der Ältere heran. In dieser Komposition allerdings hat Jan Brueghel der Jüngere jedoch bereits eine selbständige und vom Vater unabhängige Laufbahn eingeschlagen. Entfernte Vorbilder des Vaters sind die Landschaft in Hampton Court (vgl. Ertz 2008-10, Band II, Kat. 192) mit den kleinen Figuren des Sündenfalls hinten rechts – hier jedoch die Erschaffung Evas – und dem Ausblick in die Ferne im linken Bildteil sowie der Vogelbaum aus dem Gemälde in Malibu (vgl. Ertz 2008-10, Band II, Kat. 197). Diese verschiedenen Kompositionsteile vereint Jan Brueghel der Jüngere gekonnt in vorliegendem Bild, das eine leicht veränderte Variante seines Gemäldes in Budapest darstellt (vgl. K. Ertz, Jan Brueghel d.J., Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1984, Kat. 90).
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart