1021
Lot
1021
Theodor van Thulden
Glorification of Mary
1663
oil on canvas
114 x 85 cm
signed and dated on the lower left: T. van Thulden fec. AE. 1663
private property, Vienna
Alain Roy, Theodoor van Thulden. Een Zuidnederlandse barokschilder. Un peintre baroque du cercle Rubens, exhibition catalogue, Noordbrabants Museum, 's-Hertogenbosch, Musée des Beaux-Arts, Straßburg, Zwolle 1991, p. 270, no. 154 (b/w-ill.)
Theodor van Thulden
Verherrlichung Mariae
1663
Öl auf Leinwand
114 x 85 cm
Signiert und datiert links unten: T. van Thulden fec. AE. 1663
Privatbesitz, Wien
Alain Roy, Theodoor van Thulden. Een Zuidnederlandse barokschilder. Un peintre baroque du cercle Rubens, Ausstellungskatalog, Noordbrabants Museum, 's-Hertogenbosch, Musée des Beaux-Arts, Straßburg, Zwolle 1991, S. 270, Nr. 154 (S/W-Abb.)
Theodor van Thulden erhielt seine profunde künstlerische Ausbildung in der Antwerpener Werkstatt von Peter Paul Rubens. 1626 wurde er als Vorsteher der St. Lukasgilde berufen. Zwischen 1631 und 1633 studierte Thulden die Werke der Schule von Fontainebleau in Paris. Zwei Jahre später heiratete er Maria van Balen, eine Tochter des Malerkollegen Hendrick van Balen I (1573-1632) und zugleich Patenkind seines Lehrmeisters Peter Paul Rubens. Bereits in frühen Jahren orientierte sich Thulden an den prächtigen und figurenreichen Kompositionen seines Vorbildes. Nicht zuletzt lassen sich starke Einflüsse Rubens' in seinem künstlerischen Schaffen erkennen.
In den Werken des Barock erlebte der Kult um die triumphierende und zugleich sündlose Madonna einen Höhepunkt und avancierte zu einem beliebten Marienbild. Maria ist hier als bekrönte, von einem Sternenkranz umgebene Himmelsgestalt dargestellt. Erhaben schwebt sie, mit dem Christuskind im Arm und einem Lilienzweig in der Hand, auf einer Mondsichel. Diese Darstellung der Maria Immaculata propagiert ausdrücklich die Unbefleckte Empfängnis und immerwährende Jungfräulichkeit der Gottesmutter.
Mit Leichtigkeit zertritt sie die Schlange mit dem Apfel der Versuchung, die das Vergehen in der Schöpfungsgeschichte verbildlicht. Zu ihren Füßen kauern die Stammeltern Adam und Eva, die an die Erbsünde erinnern sollen, welche seit jeher auf der Menschheit lastet. Rechts unten wird der Feuer speiende Drache aus der Offenbarungsgeschichte des Johannes (12, 1-17) mithilfe eines Schildes von Maria – hier gleichgesetzt mit der "apokalyptischen Frau" aus der Erzählung vom Ende der Zeit - in Schach gehalten. An ihrer Seite kämpft der Erzengel Michael. Der Heilige Geist, in Form einer weißen Taube, segnet das Geschehen. In der vorliegenden Darstellung Marias laufen verschiedene Bedeutungsstränge zusammen. Thulden charakterisiert Maria als heroische Bezwingerin bzw. Überwinderin der Sünde und Häresie. Gleichsam wird sie als Himmelskönigin und makellose Muttergottes zu einem Ideal erhoben.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Theodor van Thulden
Glorification of Mary
1663
oil on canvas
114 x 85 cm
signed and dated on the lower left: T. van Thulden fec. AE. 1663
private property, Vienna
Alain Roy, Theodoor van Thulden. Een Zuidnederlandse barokschilder. Un peintre baroque du cercle Rubens, exhibition catalogue, Noordbrabants Museum, 's-Hertogenbosch, Musée des Beaux-Arts, Straßburg, Zwolle 1991, p. 270, no. 154 (b/w-ill.)
Theodor van Thulden
Verherrlichung Mariae
1663
Öl auf Leinwand
114 x 85 cm
Signiert und datiert links unten: T. van Thulden fec. AE. 1663
Privatbesitz, Wien
Alain Roy, Theodoor van Thulden. Een Zuidnederlandse barokschilder. Un peintre baroque du cercle Rubens, Ausstellungskatalog, Noordbrabants Museum, 's-Hertogenbosch, Musée des Beaux-Arts, Straßburg, Zwolle 1991, S. 270, Nr. 154 (S/W-Abb.)
Theodor van Thulden erhielt seine profunde künstlerische Ausbildung in der Antwerpener Werkstatt von Peter Paul Rubens. 1626 wurde er als Vorsteher der St. Lukasgilde berufen. Zwischen 1631 und 1633 studierte Thulden die Werke der Schule von Fontainebleau in Paris. Zwei Jahre später heiratete er Maria van Balen, eine Tochter des Malerkollegen Hendrick van Balen I (1573-1632) und zugleich Patenkind seines Lehrmeisters Peter Paul Rubens. Bereits in frühen Jahren orientierte sich Thulden an den prächtigen und figurenreichen Kompositionen seines Vorbildes. Nicht zuletzt lassen sich starke Einflüsse Rubens' in seinem künstlerischen Schaffen erkennen.
In den Werken des Barock erlebte der Kult um die triumphierende und zugleich sündlose Madonna einen Höhepunkt und avancierte zu einem beliebten Marienbild. Maria ist hier als bekrönte, von einem Sternenkranz umgebene Himmelsgestalt dargestellt. Erhaben schwebt sie, mit dem Christuskind im Arm und einem Lilienzweig in der Hand, auf einer Mondsichel. Diese Darstellung der Maria Immaculata propagiert ausdrücklich die Unbefleckte Empfängnis und immerwährende Jungfräulichkeit der Gottesmutter.
Mit Leichtigkeit zertritt sie die Schlange mit dem Apfel der Versuchung, die das Vergehen in der Schöpfungsgeschichte verbildlicht. Zu ihren Füßen kauern die Stammeltern Adam und Eva, die an die Erbsünde erinnern sollen, welche seit jeher auf der Menschheit lastet. Rechts unten wird der Feuer speiende Drache aus der Offenbarungsgeschichte des Johannes (12, 1-17) mithilfe eines Schildes von Maria – hier gleichgesetzt mit der "apokalyptischen Frau" aus der Erzählung vom Ende der Zeit - in Schach gehalten. An ihrer Seite kämpft der Erzengel Michael. Der Heilige Geist, in Form einer weißen Taube, segnet das Geschehen. In der vorliegenden Darstellung Marias laufen verschiedene Bedeutungsstränge zusammen. Thulden charakterisiert Maria als heroische Bezwingerin bzw. Überwinderin der Sünde und Häresie. Gleichsam wird sie als Himmelskönigin und makellose Muttergottes zu einem Ideal erhoben.
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart