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Auktion 321 & 322 | Moderne & Zeitgenössische Kunst
Zeitgenössische Kunst | Day Sale
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Ab 16.30 | Los 800 â 882
Moderne Kunst | Evening Sale
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Ab 18 Uhr | Los 400 â 451
Zeitgenössische Kunst | Evening Sale
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Ab 19 Uhr | Los 700 â 740
Moderne Kunst | Day Sale
Freitag, 8. Dezember 2023
Ab 15 Uhr | Los 500 â 658
§ 1 ALLGEMEINES
1. Diese Versteigerungsbedingungen werden im Auktionssaal ausgehĂ€ngt; sie sind im Versteigerungskatalog abgedruckt, ggf. auch im Internet veröffentlicht. Mit Erteilung eines Auftrages oder Abgabe eines Gebotes erkennt der KĂ€ufer die Versteigerungsbedingungen und ihre Geltung fuÌr die Auktion ausdruÌcklich an.
2. Die Versteigerung, die öffentlich i. S. v. §§ 383 III, 474 I 2 BGB ist, wird vorbereitet, durchgefuÌhrt und abgewickelt von der KARL & FABER Kunstauktionen GmbH (im Folgenden âKARL & FABER«). KARL & FABER versteigert die Kunstwerke grundsĂ€tzlich als KommissionĂ€r im eigenen Namen fuÌr Rechnung des unbenannt bleibenden Einlieferers. Ein von KARL & FABER bestimmter Auktionator leitet die Versteigerung im Namen und fuÌr Rechnung von KARL & FABER; AnspruÌche anlĂ€sslich der Versteigerung richten sich ausschlieĂlich gegen KARL & FABER und nicht gegen den Auktionator. Im Eigentum von KARL & FABER befindliche GegenstĂ€nde (sog. Eigenware) sind mit ââĄâ besonders gekennzeichnet.
§ 2 BIETEN UND AUKTION
1. Alle Bieter haben ihren Namen und ihre Anschrift rechtzeitig vor der Auktion mitzuteilen. KARL & FABER hat gem. gesetzlicher Verpflichtung das Recht, die Vorlage eines guÌltigen Personalausweises, Reisepasses, Ă€hnlichen Personaldokumentes und ggf. weitergehende Informationen zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten zu verlangen, davon Kopien fuÌr ihre Unterlagen zu erstellen und 30 Jahre lang aufzubewahren. Gegebenenfalls werden Bieternummern vergeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, hat er dies vor Versteigerungsbeginn unter Angaben von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem Bieter zustande.
2. Die im Katalog von KARL & FABER angegebenen SchĂ€tzpreise (ggf. unterer und oberer SchĂ€tzpreis) sind in Euro beziffert. Sie dienen als Anhaltspunkte fuÌr den Verkehrswert des Versteigerungsgutes. Der Aufrufpreis wird vom Auktionator festgelegt; gesteigert wird nach seinem Ermessen, im Regelfall um jeweils 10 % des vorangegangenen Gebotes in Euro. KARL & FABER behĂ€lt sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zuruÌckzuziehen.
3. Gebote können auch schriftlich (per Brief, Fax, Scan oder uÌber die Website von KARL & FABER) oder telefonisch erfolgen. Die diesbezuÌgliche Anmeldung hat grundsĂ€tzlich mittels der von KARL & FABER zur VerfuÌgung gestellten Formulare zu erfolgen. Bieten uÌber Internet (sog. Live-Bidding) ist nur zulĂ€ssig, wenn dies uÌber von KARL & FABER zur VerfuÌgung gestellte bzw. genehmigte Online-Dienste und -Plattformen erfolgt. FuÌr das Live-Bieten uÌber externe Online-Plattformen fallen GebuÌhren in Höhe von 3 % des Zuschlagspreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an, die zum Aufgeld gemÀà der Versteigerungsbedingungen hinzugerechnet werden. Die Kosten hierfuÌr trĂ€gt der Bieter. Schriftliche oder telefonische Gebote werden nur zugelassen, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei KARL & FABER ihre Zulassung beantragt hat. Der Antrag muss das Kunstwerk unter AuffuÌhrung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen und ist zu unterschreiben. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote werden in der Regel erst ab einem SchĂ€tzpreis von ⏠1.500 entgegengenommen. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklĂ€rt sich der Bieter mit der Aufzeichnung von TelefongesprĂ€chen einverstanden. FuÌr die Bearbeitung von schriftlichen, telefonischen oder internetbasierten
Geboten uÌbernimmt KARL & FABER keinerlei GewĂ€hr. Insbesondere haftet KARL & FABER nicht fuÌr Ăbermittlungsfehler oder das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telefon- oder Internetverbindungen. Dies gilt nicht, soweit KARL & FABER einen Fehler wegen Vorsatzes oder grober FahrlĂ€ssigkeit zu vertreten hat. Beim Einsatz eines WĂ€hrungs(um)rechners (beispielsweise bei der Live-Auktion) wird keine Haftung fuÌr die
Richtigkeit der WĂ€hrungsumrechnung uÌbernommen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres
Gebot (Ăbergebot) abgegeben wird. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das zeitlich zuerst erhobene bzw. eingegangene Gebot. Ein Zuschlag kann in EinzelfĂ€llen unter Vorbehalt erteilt werden, auf den der Auktionator ausdruÌcklich hinweist. Ein solcher Zuschlag wird nur wirksam, wenn KARL & FABER das Gebot innerhalb von 8 Wochen nach dem Tage der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnungslegung bestĂ€tigt; der Bieter bleibt solange an sein Gebot gebunden. KARL & FABER kann innerhalb einer Auktion einen Zuschlag zuruÌcknehmen und das Kunstwerk erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot irrtuÌmlich uÌbersehen und dies vom Bieter unverzuÌglich beanstandet worden ist oder wenn sonst Zweifel uÌber den Zuschlag bestehen. Ăbt KARL & FABER dieses Recht aus, wird der urspruÌngliche Zuschlag unwirksam. KARL & FABER hat das Recht, bis zum Limit eines Kunstwerks fuÌr den Einlieferer mitzubieten. KARL & FABER hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern oder ein Gebot abzulehnen, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Ein besonderer Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Bieter KARL & FABER unbekannt ist und nicht spĂ€testens bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit geleistet hat. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Zahlung.
5. Schriftliche Gebote gelten als in der Versteigerung bereits abgegebene Gebote. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote fuÌr ein und dasselbe Kunstwerk ein, erhĂ€lt das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Bei gleichem Eingangstag entscheidet das Los. Jedes schriftliche Gebot wird von KARL & FABER nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu uÌberbieten. Ein schriftliches Gebot, das auf dem dafuÌr vorgesehenen Formblatt abzugeben ist, muss vom Bieter unterzeichnet sein und den fuÌr das Kunstwerk gebotenen Preis (ohne Aufgeld, Folgerechtsumlage und Umsatzsteuer) nennen.
6. GemÀà § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB besteht fuÌr den Bieter nach erfolgtem Zuschlag kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
§ 3 BEZAHLUNG; MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KĂUFERS BEI DER
ERFĂLLUNG GELDWĂSCHERECHTLICHER VORSCHRIFTEN
1. Der Kaufpreis besteht aus dem Hammerpreis zuzuÌglich Aufgeld. ZusĂ€tzlich wird bei Werken lebender oder von vor weniger als 70 Jahren verstorbener KuÌnstler zur Abgeltung des dann gemÀà § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Umlage von 1,5 % der Summe von Hammerpreis und Nettoaufgeld zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben.
2. Es wird, was die Umsatzsteuer betrifft, je nach rechtzeitig vor der Rechnungsstellung zu machender Vorgabe des Einlieferers differenzbesteuert oder regelbesteuert verkauft.
a) Regelbesteuerte Kunstwerke werden mit âRâ hinter der Katalognummer gekennzeichnet. Als Aufgeld wird in diesen FĂ€llen pro Einzelobjekt beim KĂ€ufer erhoben: auf einen Zuschlagspreis bis einschlieĂlich ⏠500.000 27 %, auf einen Zuschlagspreis uÌber ⏠500.000 bis einschlieĂlich ⏠1.500.000 fuÌr den uÌberschreitenden Betrag 21 %, auf einen Zuschlagspreis uÌber ⏠1.500.000 fuÌr den diesen uÌberschreitenden Betrag 16 %. Auf den Zuschlagspreis, das Aufgeld sowie eventuelle weitere Kosten wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben
und separat ausgewiesen.
b) Bei Anwendung des § 25 a Umsatzsteuergesetz (Differenzbesteuerung) beinhaltet das Aufgeld sowie eventuelle weitere Kosten die nicht separat ausgewiesene Umsatzsteuer. Das Aufgeld betrĂ€gt dann unter BeruÌcksichtigung der unter § 3 Ziff. 2 a) aufgefuÌhrten Staffelung 32 %, 27 % und 22 %. Differenzbesteuerte Kunstobjekte, die mit âNâ hinter der Katalognummer gekennzeichnet sind, haben ihren Ursprung in einem Land auĂerhalb der EU. FuÌr solche Kunstobjekte wird zusĂ€tzlich zum Aufgeld die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der Rechnungssumme berechnet.
3. Die Umsatzsteuer sowie die GegenstĂ€nde, auf die sie anfĂ€llt, entsprechen der Gesetzgebung und der aktuellen Praxis der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Auktion. Es können sich insoweit Ănderungen ergeben, die an den KĂ€ufer weitergegeben werden muÌssen. Nehmen KĂ€ufer mit Wohnsitz auĂerhalb der EU das ersteigerte Kunstwerk selbst in Staaten auĂerhalb der EU mit, haben sie Sicherheit in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten. Diese wird erstattet, wenn der KĂ€ufer KARL & FABER innerhalb eines Monats nach Erhalt des Kunstwerks den deutschen zollamtlichen Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorlegt. Im Ausland anfallende (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Zölle trĂ€gt in Versteigerungsbedingungen
KARL & FABER Kunstauktionen GmbH
Amiraplatz 3 · 80333 MuÌnchen
T +49 89 22 18 65 · F +49 89 228 33 50
info@karlundfaber.de · karlundfaber.de
jedem Fall der KĂ€ufer. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen ergehen vorbehaltlich der NachpruÌfung.
4. Soweit der KĂ€ufer nach diesen Versteigerungsbedingungen oder dem Gesetz Erstattung von Kosten und/oder Zinsen schuldet, kann KARL & FABER diese zusĂ€tzlich zu den in § 3, Ziff. 1, 2 a, b, 3 genannten BetrĂ€gen liquidieren. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fĂ€llig. Zahlungsverzug tritt, auch bei abwesendem KĂ€ufer, zwei Wochen nach Zuschlag, fruÌhestens jedoch eine Woche nach Rechnungsdatum ein. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs des KĂ€ufers verzinst sich der Kaufpreis unbeschadet etwaiger weiterer SchadensersatzanspruÌche mit monatlich 1 % pro angefangenem Monat. Vier Wochen nach Eintritt des Zahlungsverzugs ist KARL & FABER berechtigt, dem Einlieferer Namen und Adresse des KĂ€ufers zu nennen.
5. Der KĂ€ufer kann gegenuÌber KARL & FABER nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Unbare Zahlungen werden erfuÌllungshalber angenommen. Bei Zahlung in auslĂ€ndischer WĂ€hrung geht ein etwaiger Kursverlust zu Lasten des KĂ€ufers. Alle Steuern, Kosten und GebuÌhren der unbaren Zahlung (inklusive der KARL & FABER belasteten Bankspesen) gehen zu Lasten des KĂ€ufers, soweit dies gesetzlich zulĂ€ssig ist und das Verbot des § 270a BGB keine Anwendung findet. KARL & FABER ist nicht verpflichtet, das ersteigerte Kunstwerk vor vollstĂ€ndiger Bezahlung aller vom KĂ€ufer geschuldeten BetrĂ€ge herauszugeben.
7. RechnungsĂ€nderungswuÌnsche (u.a. Adresse, Besteuerung) können nach der
Auktion nicht mehr angenommen werden.
8 KARL & FABER hat gem. gesetzlicher Verpflichtung das Recht, den KĂ€ufer um die Vorlage eines guÌltigen Personalausweises, Reisepasses, Ă€hnlichen Personaldokumentes und ggf. weitergehende Informationen zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten zu bitten, sowie davon Kopien fuÌr ihre Unterlagen zu erstellen und 30 Jahre lang aufzubewahren. Wirtschaftlich Berechtigter i.S.d. GeldwĂ€scheschutzgesetztes (GwG) sind natuÌrliche Personen, unter deren Kontrolle oder Einfluss das Unternehmen steht. Dazu zĂ€hlen u.a. alle Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % Kapitalanteile oder Stimmrechte an einem Unternehmen halten oder auf vergleichbare Art Kontrolle ausuÌben. Handelt es sich bei dem Bieter um eine sog. politisch exponierte Person, so muss der Bieter dies angeben. Politisch exponierte Personen i.S.d. GwG sind Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt auf internationaler, europĂ€ischer oder nationaler Ebene ausuÌben oder in den letzten 12 Monaten ausgeuÌbt haben, sowie deren nahe Angehörige. Der Bieter verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der ErfuÌllung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
§ 4 ABHOLUNG UND TRANSPORT; GEFAHRĂBERGANG;
AUSFUHRGENEHMIGUNG
1. Der KĂ€ufer hat seine Erwerbung unverzuÌglich, spĂ€testens jedoch zwei Wochen nach vollstĂ€ndiger Bezahlung seiner Verbindlichkeiten abzuholen, danach gerĂ€t er auch ohne Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt, spĂ€testens aber ab Ăbergabe des Kunstwerkes an den KĂ€ufer, geht die Gefahr eines zufĂ€lligen Untergangs oder zufĂ€lliger Verschlechterung des Kunstwerkes auf den KĂ€ufer uÌber.
2. Unbeschadet der Regelungen in § 4 Ziff. 1 lagert und versichert KARL & FABER das Kunstwerk (in Höhe des Kaufpreises) wĂ€hrend eines Zeitraumes von 1 Monat ab dem Tag der Auktion. Danach hat KARL & FABER das Recht, aber nicht die Pflicht, das Kunstwerk im Namen und auf Rechnung des KĂ€ufers bei einer Kunstspedition einzulagern und auf dessen Kosten versichern zu lassen. WuÌnscht der KĂ€ufer die DurchfuÌhrung des Transportes des Kunstwerkes, hat er dies KARL & FABER schriftlich mitzuteilen. KARL & FABER organisiert den Transport zum KĂ€ufer sowie eine entsprechende Versicherung auf dessen Kosten und, soweit der KĂ€ufer als Unternehmer handelt, auf dessen Gefahr. KARL & FABER kann hierfuÌr einen angemessenen Vorschuss verlangen.
3. GrundsÀtzlich ist der KÀufer zur Einholung einer gem. der gesetzlichen Bestimmungen
ggf. erforderlichen Ausfuhrgenehmigung verpflichtet. Der KĂ€ufer kann KARL & FABER beauftragen, das zur Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung erforderliche Verfahren zu uÌbernehmen. Hierzu hat der KĂ€ufer KARL & FABER eine entsprechende Vollmacht zur Vorlage bei den Behörden zu erteilen. Dieser Service ist fuÌr den KĂ€ufer kostenpflichtig und wird ihm, ggf. zzgl. verauslagter Fremdkosten, separat in Rechnung gestellt. Wird eine Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt, ist der KĂ€ufer nicht berechtigt, deshalb vom
Vertrag zuruÌckzutreten.
§ 5 EIGENTUMSĂBERGANG, FOLGEN DES RĂCKTRITTS BEI ZAHLUNGSVERZUG;
RĂCKTRITTSRECHT BEI GELDWĂSCHEVERDACHT
1. Das Eigentum an dem zugeschlagenen Kunstwerk geht erst nach vollstÀndiger
Zahlung aller KARL & FABER geschuldeter BetrĂ€ge auf den KĂ€ufer uÌber.
2. Ist der KĂ€ufer in Zahlungsverzug, kann KARL & FABER nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zuruÌcktreten; wird dieses Recht ausgeuÌbt, erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers am ersteigerten Kunstwerk. In einem solchen Fall ist KARL & FABER berechtigt, vom KĂ€ufer Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Abgeld und Aufgeld) sowie angefallener Kosten fuÌr Katalogabbildungen zu verlangen. DaruÌber hinaus haftet der KĂ€ufer fuÌr Transport-, Lager- und Versicherungskosten bis zur RuÌckgabe oder, nach Wahl von KARL & FABER, bis zur erneuten Versteigerung des Kunstwerkes. Wird das Kunstwerk in der nĂ€chsten oder uÌbern.chsten Auktion versteigert, haftet der KĂ€ufer auĂerdem fuÌr jeglichen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. KARL & FABER hat das Recht, den KĂ€ufer von weiteren Geboten in der Versteigerung auszuschlieĂen.
3. Stellt sich beim KĂ€ufer im Rahmen der uÌblichen PruÌfung ein GeldwĂ€scheverdacht heraus, ist KARL & FABER zum RuÌcktritt berechtigt. Ein Recht des KĂ€ufers auf DurchfuÌhrung des Kaufvertrages besteht dann nicht.
§ 6 VORBESICHTIGUNG, KATALOGANGABEN UND HAFTUNG DES VERSTEIGERERS
1. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden Kunstwerke können im Rahmen der Vorbesichtigung gepruÌft und besichtigt werden. Sie sind durchgehend gebraucht und haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Zustand, insbesondere Erhaltungszustand. In allen FĂ€llen ist der tatsĂ€chliche Zustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende AnspruÌche des KĂ€ufers sind ausgeschlossen, vgl. § 6 Ziff. 2. Rahmen, Passepartouts, Bildglas, Podeste und Ă€hnliche PrĂ€sentationshilfen gehören nicht zum Kunstwerk und sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages, sofern sie nicht Teil des Kunstwerks sind. Der KĂ€ufer hat auf sie keinen Anspruch, sie werden aber vorbehaltlich anderweitiger Anweisung (auĂer Bildglas beim Versand) mitgeliefert.
2. Alle Angaben im Katalog oder in einer entsprechenden Internet-PrĂ€sentation beinhalten lediglich MeinungsĂ€uĂerungen, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Diese Angaben begruÌnden weder eine Garantie im Sinne des §443 BGB noch eine Beschaffenheitsvereinbarung. Das Gleiche gilt fuÌr Katalogabbildungen sowie virtuelle HĂ€ngungen der Werke; sie dienen dem Zweck, dem Interessenten eine ungefĂ€hre Vorstellung vom Kunstwerk zu verschaffen. KARL & FABER behĂ€lt sich vor, Katalogangaben uÌber die zu versteigernden Kunstwerke vor der Auktion zu berichtigen. Diese Berichtigung kann durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung (sog. Errata- und Addenda-
Liste), durch eine Aktualisierung des Onlinekataloges (nicht des Kataloges im pdf-Format) auf der Website von KARL & FABER oder muÌndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des Kunstwerkes erfolgen. In einem solchen Fall treten die berichtigten Angaben an die Stelle der Katalogbeschreibung. Mit diesen MaĂgaben sind alle AnspruÌche gegen KARL & FABER, insbesondere SchadensersatzanspruÌche wegen Rechts- und SachmĂ€ngeln sowie aus sonstigen GruÌnden (Verlust / BeschĂ€digung) ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit solche AnspruÌche auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Handeln
von KARL & FABER (einschlieĂlich ihrer ErfuÌllungsgehilfen) beruhen, ihre Ursache in der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten haben oder SchĂ€den wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
3. KARL & FABER verpflichtet sich jedoch, auf rechtzeitiges (siehe § 6 Ziff. 4) Verlangen des KĂ€ufers AnspruÌche aus dem InnenverhĂ€ltnis mit dem Einlieferer diesem gegenuÌber â ggf. auch gerichtlich â geltend zu machen, wenn der KĂ€ufer nachgewiesen hat, dass Katalogangaben uÌber die Urheberschaft und die Technik des ersteigerten Kunstwerkes unrichtig sind und auch nicht mit der Meinung eines allgemein anerkannten Experten (bzw. des Erstellers des Werkverzeichnisses, der ErklĂ€rung des KuÌnstlers selbst oder der Stiftung des KuÌnstlers) zum Tag der Auktion uÌbereinstimmten. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Kommittenten erstattet KARL & FABER dem KĂ€ufer den Kaufpreis, wenn keine AnspruÌche Dritter an dem Kunstwerk bestehen und das Kunstwerk am Sitz von KARL & FABER in unverĂ€ndertem Zustand zuruÌckgegeben wird.
4. Etwaige AnspruÌche gegenuÌber KARL & FABER verjĂ€hren ein Jahr nach Ăbergabe des Kunstwerkes an den KĂ€ufer. Dies gilt nicht fuÌr die in § 6 Ziff. 2 letzter Satz geregelten AnspruÌche; sie verjĂ€hren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
§ 7 NACHVERKAUF
Diese Versteigerungsbedingungen gelten fuÌr den freihĂ€ndigen Verkauf nach Beendigung der Auktion (sog. Nachverkauf) entsprechend. KARL & FABER kann fuÌr derartige VerĂ€uĂerungen insbesondere die in § 3 geregelten Entgelte und Umlagen erheben. Auf den Nachverkauf, der Bestandteil der Auktion ist, finden die Bestimmungen uÌber VerkĂ€ufe im Fernabsatz gemÀà §§ 312 b) ff. keine Anwendung.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt ausschlieĂlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Ăbereinkommen der Vereinten Nationen uÌber VertrĂ€ge uÌber den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. ErfuÌllungsort und Gerichtsstand, soweit dieser zulĂ€ssig vereinbart werden kann, ist MuÌnchen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die GuÌltigkeit der uÌbrigen Bestimmungen davon unberuÌhrt. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sĂ€mtliche Beziehungen zwischen dem KĂ€ufer und KARL & FABER. Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des KĂ€ufers haben keine Geltung. MuÌndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ănderungen dieser Versteigerungsbedingungen beduÌrfen der Schriftform, das gilt auch fuÌr die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maĂgebend.
Stand: November 2023
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Zeitgenössische Kunst | Day Sale
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Ab 16.30 | Los 800 â 882
Moderne Kunst | Evening Sale
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Ab 18 Uhr | Los 400 â 451
Zeitgenössische Kunst | Evening Sale
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Ab 19 Uhr | Los 700 â 740
Moderne Kunst | Day Sale
Freitag, 8. Dezember 2023
Ab 15 Uhr | Los 500 â 658
§ 1 ALLGEMEINES
1. Diese Versteigerungsbedingungen werden im Auktionssaal ausgehĂ€ngt; sie sind im Versteigerungskatalog abgedruckt, ggf. auch im Internet veröffentlicht. Mit Erteilung eines Auftrages oder Abgabe eines Gebotes erkennt der KĂ€ufer die Versteigerungsbedingungen und ihre Geltung fuÌr die Auktion ausdruÌcklich an.
2. Die Versteigerung, die öffentlich i. S. v. §§ 383 III, 474 I 2 BGB ist, wird vorbereitet, durchgefuÌhrt und abgewickelt von der KARL & FABER Kunstauktionen GmbH (im Folgenden âKARL & FABER«). KARL & FABER versteigert die Kunstwerke grundsĂ€tzlich als KommissionĂ€r im eigenen Namen fuÌr Rechnung des unbenannt bleibenden Einlieferers. Ein von KARL & FABER bestimmter Auktionator leitet die Versteigerung im Namen und fuÌr Rechnung von KARL & FABER; AnspruÌche anlĂ€sslich der Versteigerung richten sich ausschlieĂlich gegen KARL & FABER und nicht gegen den Auktionator. Im Eigentum von KARL & FABER befindliche GegenstĂ€nde (sog. Eigenware) sind mit ââĄâ besonders gekennzeichnet.
§ 2 BIETEN UND AUKTION
1. Alle Bieter haben ihren Namen und ihre Anschrift rechtzeitig vor der Auktion mitzuteilen. KARL & FABER hat gem. gesetzlicher Verpflichtung das Recht, die Vorlage eines guÌltigen Personalausweises, Reisepasses, Ă€hnlichen Personaldokumentes und ggf. weitergehende Informationen zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten zu verlangen, davon Kopien fuÌr ihre Unterlagen zu erstellen und 30 Jahre lang aufzubewahren. Gegebenenfalls werden Bieternummern vergeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, hat er dies vor Versteigerungsbeginn unter Angaben von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem Bieter zustande.
2. Die im Katalog von KARL & FABER angegebenen SchĂ€tzpreise (ggf. unterer und oberer SchĂ€tzpreis) sind in Euro beziffert. Sie dienen als Anhaltspunkte fuÌr den Verkehrswert des Versteigerungsgutes. Der Aufrufpreis wird vom Auktionator festgelegt; gesteigert wird nach seinem Ermessen, im Regelfall um jeweils 10 % des vorangegangenen Gebotes in Euro. KARL & FABER behĂ€lt sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zuruÌckzuziehen.
3. Gebote können auch schriftlich (per Brief, Fax, Scan oder uÌber die Website von KARL & FABER) oder telefonisch erfolgen. Die diesbezuÌgliche Anmeldung hat grundsĂ€tzlich mittels der von KARL & FABER zur VerfuÌgung gestellten Formulare zu erfolgen. Bieten uÌber Internet (sog. Live-Bidding) ist nur zulĂ€ssig, wenn dies uÌber von KARL & FABER zur VerfuÌgung gestellte bzw. genehmigte Online-Dienste und -Plattformen erfolgt. FuÌr das Live-Bieten uÌber externe Online-Plattformen fallen GebuÌhren in Höhe von 3 % des Zuschlagspreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an, die zum Aufgeld gemÀà der Versteigerungsbedingungen hinzugerechnet werden. Die Kosten hierfuÌr trĂ€gt der Bieter. Schriftliche oder telefonische Gebote werden nur zugelassen, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei KARL & FABER ihre Zulassung beantragt hat. Der Antrag muss das Kunstwerk unter AuffuÌhrung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen und ist zu unterschreiben. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote werden in der Regel erst ab einem SchĂ€tzpreis von ⏠1.500 entgegengenommen. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklĂ€rt sich der Bieter mit der Aufzeichnung von TelefongesprĂ€chen einverstanden. FuÌr die Bearbeitung von schriftlichen, telefonischen oder internetbasierten
Geboten uÌbernimmt KARL & FABER keinerlei GewĂ€hr. Insbesondere haftet KARL & FABER nicht fuÌr Ăbermittlungsfehler oder das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telefon- oder Internetverbindungen. Dies gilt nicht, soweit KARL & FABER einen Fehler wegen Vorsatzes oder grober FahrlĂ€ssigkeit zu vertreten hat. Beim Einsatz eines WĂ€hrungs(um)rechners (beispielsweise bei der Live-Auktion) wird keine Haftung fuÌr die
Richtigkeit der WĂ€hrungsumrechnung uÌbernommen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres
Gebot (Ăbergebot) abgegeben wird. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das zeitlich zuerst erhobene bzw. eingegangene Gebot. Ein Zuschlag kann in EinzelfĂ€llen unter Vorbehalt erteilt werden, auf den der Auktionator ausdruÌcklich hinweist. Ein solcher Zuschlag wird nur wirksam, wenn KARL & FABER das Gebot innerhalb von 8 Wochen nach dem Tage der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnungslegung bestĂ€tigt; der Bieter bleibt solange an sein Gebot gebunden. KARL & FABER kann innerhalb einer Auktion einen Zuschlag zuruÌcknehmen und das Kunstwerk erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot irrtuÌmlich uÌbersehen und dies vom Bieter unverzuÌglich beanstandet worden ist oder wenn sonst Zweifel uÌber den Zuschlag bestehen. Ăbt KARL & FABER dieses Recht aus, wird der urspruÌngliche Zuschlag unwirksam. KARL & FABER hat das Recht, bis zum Limit eines Kunstwerks fuÌr den Einlieferer mitzubieten. KARL & FABER hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern oder ein Gebot abzulehnen, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Ein besonderer Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Bieter KARL & FABER unbekannt ist und nicht spĂ€testens bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit geleistet hat. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Zahlung.
5. Schriftliche Gebote gelten als in der Versteigerung bereits abgegebene Gebote. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote fuÌr ein und dasselbe Kunstwerk ein, erhĂ€lt das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Bei gleichem Eingangstag entscheidet das Los. Jedes schriftliche Gebot wird von KARL & FABER nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu uÌberbieten. Ein schriftliches Gebot, das auf dem dafuÌr vorgesehenen Formblatt abzugeben ist, muss vom Bieter unterzeichnet sein und den fuÌr das Kunstwerk gebotenen Preis (ohne Aufgeld, Folgerechtsumlage und Umsatzsteuer) nennen.
6. GemÀà § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB besteht fuÌr den Bieter nach erfolgtem Zuschlag kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
§ 3 BEZAHLUNG; MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KĂUFERS BEI DER
ERFĂLLUNG GELDWĂSCHERECHTLICHER VORSCHRIFTEN
1. Der Kaufpreis besteht aus dem Hammerpreis zuzuÌglich Aufgeld. ZusĂ€tzlich wird bei Werken lebender oder von vor weniger als 70 Jahren verstorbener KuÌnstler zur Abgeltung des dann gemÀà § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Umlage von 1,5 % der Summe von Hammerpreis und Nettoaufgeld zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben.
2. Es wird, was die Umsatzsteuer betrifft, je nach rechtzeitig vor der Rechnungsstellung zu machender Vorgabe des Einlieferers differenzbesteuert oder regelbesteuert verkauft.
a) Regelbesteuerte Kunstwerke werden mit âRâ hinter der Katalognummer gekennzeichnet. Als Aufgeld wird in diesen FĂ€llen pro Einzelobjekt beim KĂ€ufer erhoben: auf einen Zuschlagspreis bis einschlieĂlich ⏠500.000 27 %, auf einen Zuschlagspreis uÌber ⏠500.000 bis einschlieĂlich ⏠1.500.000 fuÌr den uÌberschreitenden Betrag 21 %, auf einen Zuschlagspreis uÌber ⏠1.500.000 fuÌr den diesen uÌberschreitenden Betrag 16 %. Auf den Zuschlagspreis, das Aufgeld sowie eventuelle weitere Kosten wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben
und separat ausgewiesen.
b) Bei Anwendung des § 25 a Umsatzsteuergesetz (Differenzbesteuerung) beinhaltet das Aufgeld sowie eventuelle weitere Kosten die nicht separat ausgewiesene Umsatzsteuer. Das Aufgeld betrĂ€gt dann unter BeruÌcksichtigung der unter § 3 Ziff. 2 a) aufgefuÌhrten Staffelung 32 %, 27 % und 22 %. Differenzbesteuerte Kunstobjekte, die mit âNâ hinter der Katalognummer gekennzeichnet sind, haben ihren Ursprung in einem Land auĂerhalb der EU. FuÌr solche Kunstobjekte wird zusĂ€tzlich zum Aufgeld die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der Rechnungssumme berechnet.
3. Die Umsatzsteuer sowie die GegenstĂ€nde, auf die sie anfĂ€llt, entsprechen der Gesetzgebung und der aktuellen Praxis der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Auktion. Es können sich insoweit Ănderungen ergeben, die an den KĂ€ufer weitergegeben werden muÌssen. Nehmen KĂ€ufer mit Wohnsitz auĂerhalb der EU das ersteigerte Kunstwerk selbst in Staaten auĂerhalb der EU mit, haben sie Sicherheit in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten. Diese wird erstattet, wenn der KĂ€ufer KARL & FABER innerhalb eines Monats nach Erhalt des Kunstwerks den deutschen zollamtlichen Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorlegt. Im Ausland anfallende (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Zölle trĂ€gt in Versteigerungsbedingungen
KARL & FABER Kunstauktionen GmbH
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jedem Fall der KĂ€ufer. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen ergehen vorbehaltlich der NachpruÌfung.
4. Soweit der KĂ€ufer nach diesen Versteigerungsbedingungen oder dem Gesetz Erstattung von Kosten und/oder Zinsen schuldet, kann KARL & FABER diese zusĂ€tzlich zu den in § 3, Ziff. 1, 2 a, b, 3 genannten BetrĂ€gen liquidieren. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fĂ€llig. Zahlungsverzug tritt, auch bei abwesendem KĂ€ufer, zwei Wochen nach Zuschlag, fruÌhestens jedoch eine Woche nach Rechnungsdatum ein. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs des KĂ€ufers verzinst sich der Kaufpreis unbeschadet etwaiger weiterer SchadensersatzanspruÌche mit monatlich 1 % pro angefangenem Monat. Vier Wochen nach Eintritt des Zahlungsverzugs ist KARL & FABER berechtigt, dem Einlieferer Namen und Adresse des KĂ€ufers zu nennen.
5. Der KĂ€ufer kann gegenuÌber KARL & FABER nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Unbare Zahlungen werden erfuÌllungshalber angenommen. Bei Zahlung in auslĂ€ndischer WĂ€hrung geht ein etwaiger Kursverlust zu Lasten des KĂ€ufers. Alle Steuern, Kosten und GebuÌhren der unbaren Zahlung (inklusive der KARL & FABER belasteten Bankspesen) gehen zu Lasten des KĂ€ufers, soweit dies gesetzlich zulĂ€ssig ist und das Verbot des § 270a BGB keine Anwendung findet. KARL & FABER ist nicht verpflichtet, das ersteigerte Kunstwerk vor vollstĂ€ndiger Bezahlung aller vom KĂ€ufer geschuldeten BetrĂ€ge herauszugeben.
7. RechnungsĂ€nderungswuÌnsche (u.a. Adresse, Besteuerung) können nach der
Auktion nicht mehr angenommen werden.
8 KARL & FABER hat gem. gesetzlicher Verpflichtung das Recht, den KĂ€ufer um die Vorlage eines guÌltigen Personalausweises, Reisepasses, Ă€hnlichen Personaldokumentes und ggf. weitergehende Informationen zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten zu bitten, sowie davon Kopien fuÌr ihre Unterlagen zu erstellen und 30 Jahre lang aufzubewahren. Wirtschaftlich Berechtigter i.S.d. GeldwĂ€scheschutzgesetztes (GwG) sind natuÌrliche Personen, unter deren Kontrolle oder Einfluss das Unternehmen steht. Dazu zĂ€hlen u.a. alle Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % Kapitalanteile oder Stimmrechte an einem Unternehmen halten oder auf vergleichbare Art Kontrolle ausuÌben. Handelt es sich bei dem Bieter um eine sog. politisch exponierte Person, so muss der Bieter dies angeben. Politisch exponierte Personen i.S.d. GwG sind Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt auf internationaler, europĂ€ischer oder nationaler Ebene ausuÌben oder in den letzten 12 Monaten ausgeuÌbt haben, sowie deren nahe Angehörige. Der Bieter verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der ErfuÌllung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
§ 4 ABHOLUNG UND TRANSPORT; GEFAHRĂBERGANG;
AUSFUHRGENEHMIGUNG
1. Der KĂ€ufer hat seine Erwerbung unverzuÌglich, spĂ€testens jedoch zwei Wochen nach vollstĂ€ndiger Bezahlung seiner Verbindlichkeiten abzuholen, danach gerĂ€t er auch ohne Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt, spĂ€testens aber ab Ăbergabe des Kunstwerkes an den KĂ€ufer, geht die Gefahr eines zufĂ€lligen Untergangs oder zufĂ€lliger Verschlechterung des Kunstwerkes auf den KĂ€ufer uÌber.
2. Unbeschadet der Regelungen in § 4 Ziff. 1 lagert und versichert KARL & FABER das Kunstwerk (in Höhe des Kaufpreises) wĂ€hrend eines Zeitraumes von 1 Monat ab dem Tag der Auktion. Danach hat KARL & FABER das Recht, aber nicht die Pflicht, das Kunstwerk im Namen und auf Rechnung des KĂ€ufers bei einer Kunstspedition einzulagern und auf dessen Kosten versichern zu lassen. WuÌnscht der KĂ€ufer die DurchfuÌhrung des Transportes des Kunstwerkes, hat er dies KARL & FABER schriftlich mitzuteilen. KARL & FABER organisiert den Transport zum KĂ€ufer sowie eine entsprechende Versicherung auf dessen Kosten und, soweit der KĂ€ufer als Unternehmer handelt, auf dessen Gefahr. KARL & FABER kann hierfuÌr einen angemessenen Vorschuss verlangen.
3. GrundsÀtzlich ist der KÀufer zur Einholung einer gem. der gesetzlichen Bestimmungen
ggf. erforderlichen Ausfuhrgenehmigung verpflichtet. Der KĂ€ufer kann KARL & FABER beauftragen, das zur Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung erforderliche Verfahren zu uÌbernehmen. Hierzu hat der KĂ€ufer KARL & FABER eine entsprechende Vollmacht zur Vorlage bei den Behörden zu erteilen. Dieser Service ist fuÌr den KĂ€ufer kostenpflichtig und wird ihm, ggf. zzgl. verauslagter Fremdkosten, separat in Rechnung gestellt. Wird eine Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt, ist der KĂ€ufer nicht berechtigt, deshalb vom
Vertrag zuruÌckzutreten.
§ 5 EIGENTUMSĂBERGANG, FOLGEN DES RĂCKTRITTS BEI ZAHLUNGSVERZUG;
RĂCKTRITTSRECHT BEI GELDWĂSCHEVERDACHT
1. Das Eigentum an dem zugeschlagenen Kunstwerk geht erst nach vollstÀndiger
Zahlung aller KARL & FABER geschuldeter BetrĂ€ge auf den KĂ€ufer uÌber.
2. Ist der KĂ€ufer in Zahlungsverzug, kann KARL & FABER nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zuruÌcktreten; wird dieses Recht ausgeuÌbt, erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers am ersteigerten Kunstwerk. In einem solchen Fall ist KARL & FABER berechtigt, vom KĂ€ufer Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Abgeld und Aufgeld) sowie angefallener Kosten fuÌr Katalogabbildungen zu verlangen. DaruÌber hinaus haftet der KĂ€ufer fuÌr Transport-, Lager- und Versicherungskosten bis zur RuÌckgabe oder, nach Wahl von KARL & FABER, bis zur erneuten Versteigerung des Kunstwerkes. Wird das Kunstwerk in der nĂ€chsten oder uÌbern.chsten Auktion versteigert, haftet der KĂ€ufer auĂerdem fuÌr jeglichen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. KARL & FABER hat das Recht, den KĂ€ufer von weiteren Geboten in der Versteigerung auszuschlieĂen.
3. Stellt sich beim KĂ€ufer im Rahmen der uÌblichen PruÌfung ein GeldwĂ€scheverdacht heraus, ist KARL & FABER zum RuÌcktritt berechtigt. Ein Recht des KĂ€ufers auf DurchfuÌhrung des Kaufvertrages besteht dann nicht.
§ 6 VORBESICHTIGUNG, KATALOGANGABEN UND HAFTUNG DES VERSTEIGERERS
1. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden Kunstwerke können im Rahmen der Vorbesichtigung gepruÌft und besichtigt werden. Sie sind durchgehend gebraucht und haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Zustand, insbesondere Erhaltungszustand. In allen FĂ€llen ist der tatsĂ€chliche Zustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende AnspruÌche des KĂ€ufers sind ausgeschlossen, vgl. § 6 Ziff. 2. Rahmen, Passepartouts, Bildglas, Podeste und Ă€hnliche PrĂ€sentationshilfen gehören nicht zum Kunstwerk und sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages, sofern sie nicht Teil des Kunstwerks sind. Der KĂ€ufer hat auf sie keinen Anspruch, sie werden aber vorbehaltlich anderweitiger Anweisung (auĂer Bildglas beim Versand) mitgeliefert.
2. Alle Angaben im Katalog oder in einer entsprechenden Internet-PrĂ€sentation beinhalten lediglich MeinungsĂ€uĂerungen, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Diese Angaben begruÌnden weder eine Garantie im Sinne des §443 BGB noch eine Beschaffenheitsvereinbarung. Das Gleiche gilt fuÌr Katalogabbildungen sowie virtuelle HĂ€ngungen der Werke; sie dienen dem Zweck, dem Interessenten eine ungefĂ€hre Vorstellung vom Kunstwerk zu verschaffen. KARL & FABER behĂ€lt sich vor, Katalogangaben uÌber die zu versteigernden Kunstwerke vor der Auktion zu berichtigen. Diese Berichtigung kann durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung (sog. Errata- und Addenda-
Liste), durch eine Aktualisierung des Onlinekataloges (nicht des Kataloges im pdf-Format) auf der Website von KARL & FABER oder muÌndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des Kunstwerkes erfolgen. In einem solchen Fall treten die berichtigten Angaben an die Stelle der Katalogbeschreibung. Mit diesen MaĂgaben sind alle AnspruÌche gegen KARL & FABER, insbesondere SchadensersatzanspruÌche wegen Rechts- und SachmĂ€ngeln sowie aus sonstigen GruÌnden (Verlust / BeschĂ€digung) ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit solche AnspruÌche auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Handeln
von KARL & FABER (einschlieĂlich ihrer ErfuÌllungsgehilfen) beruhen, ihre Ursache in der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten haben oder SchĂ€den wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
3. KARL & FABER verpflichtet sich jedoch, auf rechtzeitiges (siehe § 6 Ziff. 4) Verlangen des KĂ€ufers AnspruÌche aus dem InnenverhĂ€ltnis mit dem Einlieferer diesem gegenuÌber â ggf. auch gerichtlich â geltend zu machen, wenn der KĂ€ufer nachgewiesen hat, dass Katalogangaben uÌber die Urheberschaft und die Technik des ersteigerten Kunstwerkes unrichtig sind und auch nicht mit der Meinung eines allgemein anerkannten Experten (bzw. des Erstellers des Werkverzeichnisses, der ErklĂ€rung des KuÌnstlers selbst oder der Stiftung des KuÌnstlers) zum Tag der Auktion uÌbereinstimmten. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Kommittenten erstattet KARL & FABER dem KĂ€ufer den Kaufpreis, wenn keine AnspruÌche Dritter an dem Kunstwerk bestehen und das Kunstwerk am Sitz von KARL & FABER in unverĂ€ndertem Zustand zuruÌckgegeben wird.
4. Etwaige AnspruÌche gegenuÌber KARL & FABER verjĂ€hren ein Jahr nach Ăbergabe des Kunstwerkes an den KĂ€ufer. Dies gilt nicht fuÌr die in § 6 Ziff. 2 letzter Satz geregelten AnspruÌche; sie verjĂ€hren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
§ 7 NACHVERKAUF
Diese Versteigerungsbedingungen gelten fuÌr den freihĂ€ndigen Verkauf nach Beendigung der Auktion (sog. Nachverkauf) entsprechend. KARL & FABER kann fuÌr derartige VerĂ€uĂerungen insbesondere die in § 3 geregelten Entgelte und Umlagen erheben. Auf den Nachverkauf, der Bestandteil der Auktion ist, finden die Bestimmungen uÌber VerkĂ€ufe im Fernabsatz gemÀà §§ 312 b) ff. keine Anwendung.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt ausschlieĂlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Ăbereinkommen der Vereinten Nationen uÌber VertrĂ€ge uÌber den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. ErfuÌllungsort und Gerichtsstand, soweit dieser zulĂ€ssig vereinbart werden kann, ist MuÌnchen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die GuÌltigkeit der uÌbrigen Bestimmungen davon unberuÌhrt. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sĂ€mtliche Beziehungen zwischen dem KĂ€ufer und KARL & FABER. Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des KĂ€ufers haben keine Geltung. MuÌndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ănderungen dieser Versteigerungsbedingungen beduÌrfen der Schriftform, das gilt auch fuÌr die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maĂgebend.
Stand: November 2023
Catalogue
Tags: Pablo Picasso, Modern & Impressionist Art