Lot

1132

12 Koch, Fred (1904-1947) "Plants and Animals", photographs mounted on cardboard, verso inscr. and

In Christmas Auction

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Hamburg
12 Koch, Fred (1904-1947) "Plants and Animals", photographs mounted on cardboard, verso inscr. and stamped, 28,2x22cm (53x43cm), min. traces of storage
12 Koch, Fred (1904-1947) "Pflanzen und Tiere", Fotografien auf Karton montiert, verso bez. und gestempelt, 28,2x22cm (53x43cm), min. Lagerungsspuren
12 Koch, Fred (1904-1947) "Plants and Animals", photographs mounted on cardboard, verso inscr. and stamped, 28,2x22cm (53x43cm), min. traces of storage
12 Koch, Fred (1904-1947) "Pflanzen und Tiere", Fotografien auf Karton montiert, verso bez. und gestempelt, 28,2x22cm (53x43cm), min. Lagerungsspuren

Christmas Auction

Sale Date(s)
Lots: 1 - 820
Lots: 821 - 1700

General delivery information available from the auctioneer

Dear Customers,
 
Kendzia Auctions recommends to commission a shipping agency for the transport of furniture as well as for expensive and/or large paintings, graphics, porcelains and other sensitive objects.  Below, you find a list of service provider. Especially in cases, where threshold of 1.000,- ā‚¬ is exceeded and the final destination is outside the EU, Mail Boxes etc. is a recommendable partner. Our Shipping Service: Applicable items will be send via DHL. We provide appropriate packaging, for which a reasonable fee for handling and material is incurred.  DHL Prices can be checked on: https://www.dhl.de/en/privatkunden/preise/preise-international.html
 
MAIL BOXES ETC. Tel: +49(0)4023166764  / Fax: +4940 4023176765 Mail:  mbe0116@mbe.de  Web:  https://www.mbe.de/de  
 
Fegers Kunsttransporte Tel: +49(0) 4131727525 / Fax: +49(0) 4131727524 Mail: info@fegers-transporte.de  Web: https://www.fegers-transporte.de/  
 
Spedition Heincz (all over Germany) Tel:  +49(0)16099063725 Mail:  m.heincz@web.de  Web: https://fine-art-transfer.com/  
 
Transporte Beiladung (also Europe)  Tel: +49(0)1708181255 Mail: info@beiladung.de  Web: www.beiladung.de  
 
For jewelleries / small precious items: www.gallewerttransporte.de  
 
Auctioned items, especially furniture, must be paid and picked up within 10 days after an auction. Otherwise costs for storage can be charged. 

Important Information

Aufgeld / Premium: 16 %
Live: 3 %
USt. auf Aufgeld und Live / VAT on premium and live: 19 %

Terms & Conditions

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AGBs
Versteigerungsbedingungen
Durch die Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrags erkennt der KƤufer (nachfolgend auch ā€žBieterā€œ genannt) die folgenden Versteigerungsbedingungen als verbindlich an:
1. Der Versteigerer
Die Versteigerung ist eine ƶffentliche Versteigerung. Sie wird von den Auktionatoren des Auktionshauses Kendzia (im Folgenden ā€žVersteigererā€œ oder ā€žAuktionshausā€œ) im Namen und fĆ¼r Rechnung des Einlieferers durchgefĆ¼hrt.
2. Besichtigung, Katalog
(a) Alle KunstgegenstƤnde, die zur Versteigerung gelangen (im Folgenden ā€žAuktionswareā€œ), kƶnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. ErsatzstĆ¼cke im Sinne einer Nachlieferung im Sinne des Ā§ 439 BGB existieren nicht. (b) Die Beschreibungen im Katalog, insbesondere die Angabe von MaƟen, Gewicht, Herkunft, Alter, VollstƤndigkeit, Erhaltungszustand usw. sind nach bestem Wissen und Gewissen aufgenommen. Sie beruhen auf den Angaben des Einlieferers sowie auf den bis zur Versteigerung verƶffentlichten oder allgemein zugƤnglichen Erkenntnissen.
3. Beschaffenheit der Auktionsware
(a) Der Versteigerer Ć¼bernimmt bezĆ¼glich der Auktionsware keine Garantie im Sinne des Ā§ 443 BGB fĆ¼r eine vereinbarte Beschaffenheit. (b) Nur die Angaben Ć¼ber Urheberschaft, Technik und Signatur der Auktionsware bestimmen deren Beschaffenheit. Die Ć¼brigen Angaben dienen ausschlieƟlich der Information und werden nicht Bestandteile einer Beschaffenheitsvereinbarung. (c) Der Erhaltungszustand der Auktionsware wird im Auktionsverzeichnis nicht durchgƤngig erwƤhnt; fehlende Angaben begrĆ¼nden ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung. Entsprechendes gilt fĆ¼r Zustandsberichte oder andere mĆ¼ndliche oder schriftliche AuskĆ¼nfte. (d) Der Versteigerer ist berechtigt, Katalogangaben durch Aushang am Ort der Versteigerung und unmittelbar vor der Versteigerung der Auktionsware mĆ¼ndlich durch den Auktionator zu berichtigen oder zu ergƤnzen.
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4. Versteigerung
(a) Der Versteigerer legt den Ausrufpreis fest. Gesteigert wird um 10 % des vorangegangenen Gebots, sofern der Versteigerer nichts anderes bestimmt, mindestens jedoch um 10,00 EUR. (b) Die Gebote sind bindend. Der Versteigerer kann ohne BegrĆ¼ndung ein Gebot ablehnen oder den Zuschlag verweigern, insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist oder nicht bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit leistet. In diesem Fall bleibt das vorangegangene Gebot verbindlich. (c) Bieter, die bei der Auktion nicht anwesend sein kƶnnen oder das Gebot nicht selbst abgeben mƶchten, kƶnnen den Versteigerer schriftlich beauftragen, in ihrem Namen auf bestimmte Auktionsware zu bieten. MaƟgeblich im schriftlichen Auftrag ist ausschlieƟlich die Losnummer, nicht die Titelangabe im Katalog. (d) Alternativ kƶnnen diese Bieter nach schriftlicher Auftragserteilung wƤhrend der laufenden Auktion selbst telefonisch ein Gebot abgeben. Der Versteigerer kann nicht dafĆ¼r einstehen, dass eine Telefonverbindung zustande kommt. (e) Nur Bieter, denen das Auktionshaus eine Bieternummer erteilt hat, kƶnnen ihre schriftlichen Gebote per Fax oder E-Mail senden. (f) Gebote via E-Mail werden nur nach expliziter BestƤtigung durch den Versteigerer wirksam. Die E-Mail mit dem schriftlichen Auftrag muss spƤtestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eingegangen sein. (g) Das Widerrufs- und RĆ¼ckgaberecht bei FernabsatzvertrƤgen findet auf schriftliche Gebote, Telefongebote und Gebote per E-Mail keine Anwendung. Ein Widerrufs- und/oder RĆ¼ckgaberecht des Ersteigerers gem. der Ā§Ā§ 312b ff, 355 ff. BGB besteht nicht. (h) Der Versteigerer haftet nicht fĆ¼r SchƤden im Zusammenhang mit der Abgabe von mĆ¼ndlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe FahrlƤssigkeit zur Last fƤllt. Dies gilt insbesondere fĆ¼r das Zustandekommen oder den Bestand von Telefon, Fax oder Datenleitungen sowie fĆ¼r Ɯbermittlungs- oder Ɯbertragungsfehler im Rahmen der eingesetzten Kommunikationsmittel. Die HaftungsbeschrƤnkung gilt nicht fĆ¼r SchƤden an der Verletzung von Leben, Kƶrper oder Gesundheit. (i) Neubieter werden erst nach ausreichender Legitimation (Kopie gĆ¼ltiger amtlicher Lichtbildausweis) als Bieter akzeptiert. (j) Der Versteigerer darf behƤlt sich vor, die Auktionsware zu Losen zusammenzufassen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, auƟerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurĆ¼ckzuziehen.
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5. Zuschlag
(a) Ein Kaufvertrag kommt durch den Zuschlag des Versteigerers zustande. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot abgegeben wird. Der Bieter bleibt ungenannt. Geben mehrere Bieter das gleiche schriftliche Gebot ab, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen Gebote, wenn kein hƶheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. (b) Wenn irrtĆ¼mlich ein rechtzeitig abgegebenes, hƶheres Gebot Ć¼bersehen wird und dies der Bieter sofort beanstandet, kann der Versteigerer den erteilten Zuschlag zurĆ¼cknehmen und die Sache erneut ausbieten. Das gilt auch, wenn Zweifel Ć¼ber den Zuschlag bestehen. Ɯbt der Auktionator dieses Recht aus, wird ein bereits erteilter Zuschlag unwirksam. (c) Will ein Hƶchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, kann der Versteigerer ihm dennoch den Zuschlag erteilen und die ErfĆ¼llung des Kaufvertrags verlangen. Stattdessen kann der Versteigerer auch den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen. Ɯbt der Versteigerer dieses Recht aus, wird ein bereits erteilter Zuschlag unwirksam. (d) Der Versteigerer kann bei Nichterreichen des Limits den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. An einen Zuschlag unter Vorbehalt ist der Ersteigerer vier Wochen gebunden. ErhƤlt er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt und gibt ein anderer Bieter ein Gebot in Hƶhe des Limits ab, so erhƤlt dieser den Zuschlag ohne RĆ¼ckfrage mit dem Vorbehaltsbieter. (e) Der Versteigerer ist berechtigt, ohne dies anzeigen zu mĆ¼ssen, bis zum Erreichen eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote fĆ¼r den Einlieferer abzugeben und die Auktionsware dem Einlieferer unter Benennung der Einlieferungsnummer zuzuschlagen. Die Auktionsware bleibt dann unverkauft. (f) Der Zuschlag verpflichtet den Bieter, die Auktionsware unverzĆ¼glich abzunehmen den Kaufpreis zu zahlen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr fĆ¼r eventuelle BeschƤdigungen oder Verlust der Auktionsware auf den Ersteigerer Ć¼ber. Das Eigentum geht erst nach vollstƤndiger Zahlung des Kaufpreises und mit Ɯbergabe der Auktionsware auf den Ersteigerer Ć¼ber. Jeder Ersteigerer erwirbt in eigenem Namen auf eigene Rechnung und ist fĆ¼r seine Bieternummer selbst verantwortlich. Eine Abtretung wird nicht anerkannt.
6. Kaufpreis
(a) Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis (Hammerpreis) und einem Aufgeld von 16 % (sechzehn v.H.). Auf das Aufgeld wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. WƤhrend oder unmittelbar nach der
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Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen der NachprĆ¼fung durch den Versteigerer. Der Versteigerer behƤlt sich insoweit den Einwand irrtĆ¼mlicher Berechnung vor. (b) Der Kaufpreis ist nach dem Zuschlag und der AushƤndigung der Rechnung sofort fƤllig und in bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn der Ersteigerer bei der Auktion anwesend war; andernfalls ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum fƤllig und zu leisten. Schecks werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift unter Berechnung aller Spesen als ErfĆ¼llung anerkannt. Eine Begleichung des Kaufpreises durch Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskrƤftig festgestellten Forderungen zulƤssig. (c) Ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, tritt Verzug ein. Der Versteigerer ist im Verzugsfall berechtigt, den gesamten Kaufpreis im eigenen Namen gegen den Ersteigerer gerichtlich geltend zu machen. (d) Der Versteigerer ist zwei Monate nach Eintritt des Verzuges berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Name und Anschrift des Ersteigerers zu nennen.
7. Entgegennahme der ersteigerten Auktionsware
(a) ErfĆ¼llungsort fĆ¼r die Ɯbereignung der ersteigerten Auktionsware sind die GeschƤftsrƤume des Versteigerers. Das Eigentum geht erst nach vollstƤndiger Zahlung des Kaufpreises auf den KƤufer Ć¼ber. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, die Auktionsware vor vollstƤndiger Bezahlung des Rechnungsbetrags an den Ersteigerer herauszugeben. (b) Holt der Ersteigerer die Auktionsware nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Auktion ab oder erteilt er keinen Auftrag zur Versendung, gerƤt er in Annahmeverzug. Der Versteigerer kann dann die Auktionsware ohne weitere Mahnung auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Ersteigerte, aber eingelagerte GegenstƤnde werden erst nach vollstƤndiger Zahlung der entstandenen Kosten ausgeliefert. (c) FĆ¼r den Fall, dass der Ersteigerer die ersteigerte Auktionsware weiterverƤuƟert, bevor er den Kaufpreis vollstƤndig bezahlt hat, tritt er bereits jetzt sƤmtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Versteigerer ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Der Versteigerer ist verpflichtet, den Teil der abgetretenen Forderungen, der seine AnsprĆ¼che gegenĆ¼ber dem Ersteigerer Ć¼bersteigt, unverzĆ¼glich an diesen abzutreten.
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8. Versand der Auktionsware
(a) Verpackung und Versand der Auktionsware erfolgen auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers und nur nach Beauftragung durch den Ersteigerer in Textform (Fax, Brief, E-Mail, SMS) und BestƤtigung durch den Versteigerer. Der Versteigerer behƤlt sich vor, einen Versand der Auktionsware abzulehnen. (b) Der Versteigerer organisiert ā€“ nach vollstƤndiger Zahlung des Kaufpreises ā€“ einen sachgerechten Transport der Auktionsware per Kurier oder Spediteur zum KƤufer oder dem von ihm benannten EmpfƤnger. (c) Die Kosten fĆ¼r Verpackung, Transport und ggf. Versicherung werden bei der Beauftragung nach GrĆ¶ĆŸe, Kaufpreis und Empfindlichkeit der Auktionsware errechnet. Verpackung und Versendung erfolgen erst nach Zahlung aller Kosten fĆ¼r Verpackung, Versand und ggf. Versicherung.
9. RĆ¼cktrittsrecht des Versteigerers
(a) Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme eines ersteigerten Gegenstandes in Verzug, so kann der Versteigerer, nachdem er dem Ersteigerer eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat, vom Kaufvertrag zurĆ¼cktreten. Mit dem RĆ¼cktritt erlƶschen alle Rechte des Ersteigerers an der ersteigerten Auktionsware. (b) Der Versteigerer ist nach ErklƤrung des RĆ¼cktritts berechtigt, vom Ersteigerer Schadensersatz wegen NichterfĆ¼llung zu verlangen und den Gegenstand auf Kosten des Ersteigerers nochmals zu versteigern oder an einen Unterbieter zu verkaufen. In diesem Fall haftet der Ersteigerer fĆ¼r jeglichen Mindererlƶs. Auf einen mƶglichen Mehrerlƶs hat er jedoch keinen Anspruch und wird auch nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen. Die gesetzlichen Rechte des Versteigerers, die sich aus dem Verzug des Ersteigerers ergeben, bleiben unberĆ¼hrt.
10. Haftung
FĆ¼r alle FƤlle vertraglicher oder gesetzlicher SchadensersatzansprĆ¼che eines Ersteigerers oder eines sonstigen Teilnehmers an einer Vorbesichtigung oder Auktion gegen den Versteigerer hat dieser nur Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit zu vertreten. Die HaftungsbeschrƤnkung gilt nicht fĆ¼r SchƤden an der Verletzung von Leben, Kƶrper oder Gesundheit.
11. Nachverkauf
(a) WƤhrend eines Zeitraums von zwei Monaten nach der Auktion kann nicht versteigerte Auktionsware im Wege des Nachverkaufs erworben werden. Der
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Nachverkauf gilt als Teil der Versteigerung. (b) Der Interessent hat persƶnlich, telefonisch, schriftlich oder Ć¼ber das Internet ein Gebot mit einem bestimmten Betrag abzugeben und die Versteigerungsbedingungen als verbindlich anzuerkennen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Versteigerer das Gebot innerhalb von drei Wochen nach Eingang schriftlich annimmt. (c) Die Bestimmungen Ć¼ber Kaufpreis, Zahlung, Verzug, Abholung und Haftung fĆ¼r in der Versteigerung erworbene KunstgegenstƤnde gelten entsprechend.
12. Rechte des KƤufers
(a) Weist die erworbene Auktionsware einen Rechtsmangel auf, weil an ihm Rechte Dritter bestehen, so kann der KƤufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren wegen dieses Rechtsmangels vom Vertrag zurĆ¼cktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Ɯbrigen werden die Rechte des KƤufers auf NacherfĆ¼llung, Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, der Rechtsmangel ist arglistig verschwiegen worden. (b) Weicht die erworbene Auktionsware von der vereinbarten Beschaffenheit (Urheberschaft, Technik und Signatur) ab, so kann der KƤufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Zuschlag vom Vertrag zurĆ¼cktreten. Er erhƤlt den gezahlten Kaufpreis incl. Aufgeld und darauf entfallender Umsatzsteuer zurĆ¼ck, Zug um Zug gegen RĆ¼ckgabe der Auktionsware im unverƤnderten Zustand am Sitz des Versteigerers. AnsprĆ¼che auf Minderung des Kaufpreises, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Versteigerer den Mangel arglistig verschwiegen hat. (c) Das RĆ¼cktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern der Versteigerer die grĆ¶ĆŸte ihm mƶgliche Sorgfalt bei Ermittlung der im Katalog genannten Urheberschaft, Technik und Signatur der Auktionsware aufgewendet hat und keine GrĆ¼nde vorgelegen haben, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln. (d) Der Versteigerer verpflichtet sich bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Ɯbergabe in begrĆ¼ndeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenĆ¼ber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber ausschlieƟlich den gesamten Kaufpreis.
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13. Schlussbestimmungen
(a) Es gilt deutsches Recht. Das UN-Ɯbereinkommen Ć¼ber VertrƤge des internationalen Warenkaufs (CISG) ist nicht anwendbar. (b) ErfĆ¼llungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann, Hamburg. (c) Ƅnderungen dieser Versteigerungsbedingungen oder Nebenabreden mĆ¼ssen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch fĆ¼r die Aufhebung dieser Klausel. (d) Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben alle Ć¼brigen Bestimmungen davon unberĆ¼hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. (e) Der Versteigerer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hamburg, den 17. November 2021

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