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1800

A Parisian Louis XV cartel clock

In Decorative Arts incl. Highly Important Mortars...

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Köln
A Parisian Louis XV cartel clock
Ormolu clock with glazed white enamel dial and pierced hands. 14-day running pendulum movement with verge escapement, thread suspension and striking on a bell. The bronze stamped c couronné on the outer right edge. The dial and plate signed "J Bte Baillon AParis No-2315". The winding thread replaced, a small hole to the left edge of the case. H c. 51, W 31.5 cm.
Jean-Baptiste Baillon, 1745 - 49.

Jean-Baptiste Baillon (active 1727 - 1772) was one of the most famous watchmakers in France because he built the most elaborate and precious movements. As of 1737 at the latest he became a regular guest at the French court and worked for Queen Marie Leszczyńska as Premier Valet de Chambre-Horloger Ordinaire de la Reine, and from 1770 for Queen Marie-Antoinette. Madame Pompadour also owned a porcelain watch with a movement built by him. In 1753 Berthoud described his workshop as "the finest and richest watchmaking workshop". Baillon used cases by the best bronziers of his time: Jean-Jacques Caffieri, Jean-Baptiste Osmond, Jean-Joseph de Saint-Germain and Balthazar Lieutaud.

Literature
For this maker see Tardy, Dictionnaire des horlogers français, Paris 3/1972, p. 21.
Cf. Ottomeyer/Pröschel, Vergoldete Bronzen, Bd. I, München 1986, p. 115, illus. 2.5.4.
Cf. Alcouffe/Dion-Tenenbaum/Mabille, Les bronzes du Louvre, Dijon 2004, p. 76 f., illus. 33.
Cartel d'époque Louis XV
Feuervergoldete Bronze, weißes Emailzifferblatt mit blauer und schwarzer Beschriftung und Vergoldung, vergoldete gesägte Zeiger, gewölbtes Glas. Unten abgeschrägtes Pendulenwerk mit 14 Tage-Laufzeit, Spindelgang, Fadenaufhängung des Pendels und Rufschlag auf Glocke. Bronze rechts außen gestempelt c couronné. Auf dem Zifferblatt signiert und der Platine graviert "J Bte Baillon AParis No-2315". Aufzugsschnur ersetzt, ein kleines Loch am linken Gehäuserand. H ca. 51, B 31,5 cm.
Paris, Jean-Baptiste Baillon, 1745 - 49.

Jean-Baptiste Baillon (Meister 1727 - 1772) war einer der berühmtesten Uhrmacher Frankreichs, auch weil er die aufwändigsten kostbarsten Werke baute. Spätestens ab 1737 hielt er sich regelmäßig am Hof auf und arbeitete für Königin Marie Leszczyńska als Premier Valet de Chambre-Horloger Ordinaire de la Reine, und ab 1770 für Königin Marie-Antoinette. Auch Madame Pompadour besaß eine Porzellanuhr mit einem Werk aus seiner Hand. 1753 beschrieb Berthoud seine Werkstatt als "die feinste und reichste Uhrenwerkstatt". Baillon verwendete Gehäuse der besten Bronziers seiner Zeit: von Jean-Jacques Caffieri, Jean-Baptiste Osmond, Jean-Joseph de Saint-Germain und Balthazar Lieutaud.

Literatur
Zum Uhrmacher s. Tardy, Dictionnaire des horlogers français, Paris 3/1972, S. 21.
Vgl. Ottomeyer/Pröschel, Vergoldete Bronzen, Bd. I, München 1986, S. 115, Abb. 2.5.4.
Vgl. Alcouffe/Dion-Tenenbaum/Mabille, Les bronzes du Louvre, Dijon 2004, S. 76 f., Abb. 33.
A Parisian Louis XV cartel clock
Ormolu clock with glazed white enamel dial and pierced hands. 14-day running pendulum movement with verge escapement, thread suspension and striking on a bell. The bronze stamped c couronné on the outer right edge. The dial and plate signed "J Bte Baillon AParis No-2315". The winding thread replaced, a small hole to the left edge of the case. H c. 51, W 31.5 cm.
Jean-Baptiste Baillon, 1745 - 49.

Jean-Baptiste Baillon (active 1727 - 1772) was one of the most famous watchmakers in France because he built the most elaborate and precious movements. As of 1737 at the latest he became a regular guest at the French court and worked for Queen Marie Leszczyńska as Premier Valet de Chambre-Horloger Ordinaire de la Reine, and from 1770 for Queen Marie-Antoinette. Madame Pompadour also owned a porcelain watch with a movement built by him. In 1753 Berthoud described his workshop as "the finest and richest watchmaking workshop". Baillon used cases by the best bronziers of his time: Jean-Jacques Caffieri, Jean-Baptiste Osmond, Jean-Joseph de Saint-Germain and Balthazar Lieutaud.

Literature
For this maker see Tardy, Dictionnaire des horlogers français, Paris 3/1972, p. 21.
Cf. Ottomeyer/Pröschel, Vergoldete Bronzen, Bd. I, München 1986, p. 115, illus. 2.5.4.
Cf. Alcouffe/Dion-Tenenbaum/Mabille, Les bronzes du Louvre, Dijon 2004, p. 76 f., illus. 33.
Cartel d'époque Louis XV
Feuervergoldete Bronze, weißes Emailzifferblatt mit blauer und schwarzer Beschriftung und Vergoldung, vergoldete gesägte Zeiger, gewölbtes Glas. Unten abgeschrägtes Pendulenwerk mit 14 Tage-Laufzeit, Spindelgang, Fadenaufhängung des Pendels und Rufschlag auf Glocke. Bronze rechts außen gestempelt c couronné. Auf dem Zifferblatt signiert und der Platine graviert "J Bte Baillon AParis No-2315". Aufzugsschnur ersetzt, ein kleines Loch am linken Gehäuserand. H ca. 51, B 31,5 cm.
Paris, Jean-Baptiste Baillon, 1745 - 49.

Jean-Baptiste Baillon (Meister 1727 - 1772) war einer der berühmtesten Uhrmacher Frankreichs, auch weil er die aufwändigsten kostbarsten Werke baute. Spätestens ab 1737 hielt er sich regelmäßig am Hof auf und arbeitete für Königin Marie Leszczyńska als Premier Valet de Chambre-Horloger Ordinaire de la Reine, und ab 1770 für Königin Marie-Antoinette. Auch Madame Pompadour besaß eine Porzellanuhr mit einem Werk aus seiner Hand. 1753 beschrieb Berthoud seine Werkstatt als "die feinste und reichste Uhrenwerkstatt". Baillon verwendete Gehäuse der besten Bronziers seiner Zeit: von Jean-Jacques Caffieri, Jean-Baptiste Osmond, Jean-Joseph de Saint-Germain und Balthazar Lieutaud.

Literatur
Zum Uhrmacher s. Tardy, Dictionnaire des horlogers français, Paris 3/1972, S. 21.
Vgl. Ottomeyer/Pröschel, Vergoldete Bronzen, Bd. I, München 1986, S. 115, Abb. 2.5.4.
Vgl. Alcouffe/Dion-Tenenbaum/Mabille, Les bronzes du Louvre, Dijon 2004, S. 76 f., Abb. 33.

Decorative Arts incl. Highly Important Mortars from the Schwarzach Collection IV

Sale Date(s)
Lots: 773
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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