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349

A pair of ormolu fire dogs by Jacques Caffiéri

In Decorative Arts - Sculpture Bronze Furniture T...

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Köln
A pair of ormolu fire dogs by Jacques Caffiéri
"La Poule" and "Le Coq". Depicting a pair of seated figures on rocaille pedestals. The lady adjusts her veil whilst the gentleman takes a pinch of tobacco from a snuff box. The cast iron mountings partially replaced. Engraved on the lower rocaille of the female figure "Caffieri fecit". H of the lady 30.4, W c. 26, H of the gentleman 31, W c. 27 cm.
Paris, marks of Jacques Caffiéri, c. 1750 - 55.

Jacques Caffiéri was the tenth child of the Italian sculptor Philippe Caffiéri (1634 - 1716), who emigrated to Paris and was named "sculpteur du Roi" by King Louis XIV. He was a "marchand-orfèvre" and received his title of "fondeur-ciseleur" in 1714. From 1736 until his death on 23rd November 1755, he produced numerous bronzes for the French royal court. Today, his sumptuous designs can be found in museums throughout the world.

Provenance
Private collection, Westphalia.

Literature
A further pair of figures in the Musée des Arts Décoratifs in Paris, inv. no. 4618. A bei Ottomeyer/Pröschel (ed.), Vergoldete Bronzen, vol. I, Munich 1986, no. 2.4.3. These fire dogs are mentioned in Caffiéri's 1744 inventory, although the lady is described as holding a fan, which is missing both in the version in Paris and the present work.
Cf. also de Bellaigue, The James A. Rothschild Collection at Waddesdon Manor. Furniture and Gilt Bronzes, vol. II., London 1974, p. 848 f.
Paar Chenets von Jacques Caffiéri
Feuervergoldete Bronze, schmiedeeiserne Montierung partiell ersetzt. "La Poule" und "Le Coq". Aus mehreren Einzelteilen gegossen und verschraubt. Auf gegenständigen Rocaillenpostamenten sitzendes Paar Halbfiguren. Die Dame an ihren Schleier greifend, der Herr aus einer Tabakdose eine Prise nehmend. In der unteren Rocaille der Frau graviert "Caffieri fecit". Dame H 30,4, B ca. 26, Herr H 31, B ca. 27 cm.
Paris, Jacques Caffiéri, um 1750 - 55.

Jacques Caffiéri war das zehnte Kind des aus Italien emigrierten Bildhauers Philippe Caffiéri (1634 - 1716), der von König Louis XIV. zum „sculpteur du Roi“ ernannt wurde. Er wurde „marchand-orfèvre“ und erhielt seinen Meistertitel als „fondeur-ciseleur“ 1714. Ab 1736 bis zu seinem Tod am 23. November 1755 produzierte er zahlreiche repräsentative Bronzen für den Hof. Seine wundervollen Bronzeobjekte sind heute in allen großen Museumssammlungen der Welt zu finden.

Provenienz
Westfälische Privatsammlung.

Literatur
Ein weiteres Paar in der Sammlung Musées des Arts Décoratifs, Paris, Inv. Nr. 4618.A bei Ottomeyer/Pröschel (Hg), Vergoldete Bronzen, Bd. I, München 1986, Nr. 2.4.3. Die Kaminböcke sind im Inventar Caffiéris von 1744 erwähnt, allerdings die Frau mit einem Fächer in der Hand, der sowohl bei der Ausführung in Paris als auch hier fehlt.
S.a. de Bellaigue, The James A. Rothschild Collection at Waddesdon Manor. Furniture and Gilt Bronzes. Vol. II., London 1974, S. 848 f.
A pair of ormolu fire dogs by Jacques Caffiéri
"La Poule" and "Le Coq". Depicting a pair of seated figures on rocaille pedestals. The lady adjusts her veil whilst the gentleman takes a pinch of tobacco from a snuff box. The cast iron mountings partially replaced. Engraved on the lower rocaille of the female figure "Caffieri fecit". H of the lady 30.4, W c. 26, H of the gentleman 31, W c. 27 cm.
Paris, marks of Jacques Caffiéri, c. 1750 - 55.

Jacques Caffiéri was the tenth child of the Italian sculptor Philippe Caffiéri (1634 - 1716), who emigrated to Paris and was named "sculpteur du Roi" by King Louis XIV. He was a "marchand-orfèvre" and received his title of "fondeur-ciseleur" in 1714. From 1736 until his death on 23rd November 1755, he produced numerous bronzes for the French royal court. Today, his sumptuous designs can be found in museums throughout the world.

Provenance
Private collection, Westphalia.

Literature
A further pair of figures in the Musée des Arts Décoratifs in Paris, inv. no. 4618. A bei Ottomeyer/Pröschel (ed.), Vergoldete Bronzen, vol. I, Munich 1986, no. 2.4.3. These fire dogs are mentioned in Caffiéri's 1744 inventory, although the lady is described as holding a fan, which is missing both in the version in Paris and the present work.
Cf. also de Bellaigue, The James A. Rothschild Collection at Waddesdon Manor. Furniture and Gilt Bronzes, vol. II., London 1974, p. 848 f.
Paar Chenets von Jacques Caffiéri
Feuervergoldete Bronze, schmiedeeiserne Montierung partiell ersetzt. "La Poule" und "Le Coq". Aus mehreren Einzelteilen gegossen und verschraubt. Auf gegenständigen Rocaillenpostamenten sitzendes Paar Halbfiguren. Die Dame an ihren Schleier greifend, der Herr aus einer Tabakdose eine Prise nehmend. In der unteren Rocaille der Frau graviert "Caffieri fecit". Dame H 30,4, B ca. 26, Herr H 31, B ca. 27 cm.
Paris, Jacques Caffiéri, um 1750 - 55.

Jacques Caffiéri war das zehnte Kind des aus Italien emigrierten Bildhauers Philippe Caffiéri (1634 - 1716), der von König Louis XIV. zum „sculpteur du Roi“ ernannt wurde. Er wurde „marchand-orfèvre“ und erhielt seinen Meistertitel als „fondeur-ciseleur“ 1714. Ab 1736 bis zu seinem Tod am 23. November 1755 produzierte er zahlreiche repräsentative Bronzen für den Hof. Seine wundervollen Bronzeobjekte sind heute in allen großen Museumssammlungen der Welt zu finden.

Provenienz
Westfälische Privatsammlung.

Literatur
Ein weiteres Paar in der Sammlung Musées des Arts Décoratifs, Paris, Inv. Nr. 4618.A bei Ottomeyer/Pröschel (Hg), Vergoldete Bronzen, Bd. I, München 1986, Nr. 2.4.3. Die Kaminböcke sind im Inventar Caffiéris von 1744 erwähnt, allerdings die Frau mit einem Fächer in der Hand, der sowohl bei der Ausführung in Paris als auch hier fehlt.
S.a. de Bellaigue, The James A. Rothschild Collection at Waddesdon Manor. Furniture and Gilt Bronzes. Vol. II., London 1974, S. 848 f.

Decorative Arts - Sculpture Bronze Furniture Textiles

Sale Date(s)
Lots: 190
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Kunstgewerbe Teil I - Skulpturen Bronzen Möbel Teppiche

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

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Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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