Lot

1726

An important micromosaic panel "Veduta delle cascate a Tivoli"

In Decorative Arts

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An important micromosaic panel "Veduta delle cascate a Tivoli"
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Köln

An important micromosaic panel "Veduta delle cascate a Tivoli"
Coloured glass micromosaic mounted with mastic on support. H 43, W 35 cm. In a painted and gilded softwood frame with iron back panel, H 53.5, W 46 cm.
Attributed to Giacomo Raffaelli, Milan or Rome, first quarter 19th C.

This panel, which is framed by a fine black border with a golden meander in micromosaic, may have been inspired by a motif by Jakob Philipp Hackert.

Giacomo Raffaelli (1753 - 1836) is considered the inventor of the micromosaic technique and was its most famous exponent. It is assumed that he came from a family that produced enamel paints for the mosaic workshops of the Vatican. Napoleon ordered him to Milan to run a mosaic workshop in 1804. During this time he created some famous mosaics, such as a copy of Leonardo's Last Supper of the same dimensions. Raffaelli moved back to Rome between 1817 and 1820, where he died in 1836 in a house built by Giuseppe Valadier at 92 via Babuino.

Raffaelli produced micromosaics for the courts of Saxony, St. Petersburg, the Polish court under Stanislaw II August and for Eugène de Beauharnais. Hanisee Gabriel lists several views of Tivoli from his studio, the earliest dating from 1800.

Literature
Cf. Hanisee Gabriel, The Gilbert Collection. Micromosaics, London 2000, cat. no. 47.

On Giacomo Raffaelli, see ibid. p. 288 f.

Cf. another panel by Giacomo Raffaeli with the Temple of the Sibyl in the Tivoli Gardens in the collection of the Hermitage, St. Petersburg.

Bedeutende Bildplatte "Veduta delle cascate a Tivoli"
Mikromosaik aus farbigen und vergoldeten Glassteinchen (tesserae), mithilfe von Mastix montiert auf Trägermaterial. H 43, B 35 cm. In gefasstem und vergoldetem Weichholzrahmen, hinten Eisenblech, H 53,5, B 46 cm.
Giacomo Raffaelli, zugeschrieben, Mailand oder Rom, erstes Viertel 19. Jh.

Als Vorlage könnte ein Motiv von Jakob Philipp Hackert gedient haben, das hier mit einer feinen schwarzen Bordüre mit goldenem Mäander in Mikromosaik eingefasst ist.

Giacomo Raffaelli (1753 - 1836) gilt als der Erfinder der Mikromosaiktechnik und war ihr bekanntester Vertreter. Man vermutet, dass er aus einer Familie stammte, die Emailfarben für die Mosaikwerkstätten des Vatikans produzierte. 1804 wurde er von Napoleon für die Leitung einer Mosaikwerkstatt nach Mailand beordert. In dieser Zeit schuf er einige berühmte Mosaike, wie z.B. eine Kopie von Leonardos Abendmahl in gleicher Größe. Raffaelli zog zwischen 1817 und 1820 zurück nach Rom, wo er 1836 in seinem von Giuseppe Valadier errichteten Haus in der Adresse 92 via Babuino verstarb.

Raffaelli produzierte Mikromosaike für die Höfe in Sachsen, in St. Petersburg, für den polnischen Hof unter Stanislaw II. August und für Eugène de Beauharnais. Hanisee Gabriel listet mehrere Tivoli-Ansichten aus seinem Atelier, die früheste datiert von 1800.

Provenienz
Aus einer bedeutenden italienischen Sammlung.

Literatur
Vgl. Hanisee Gabriel, The Gilbert Collection. Micromosaics, London 2000, Kat. Nr. 47.
Zu Giacomo Raffaelli s. ibd., S. 288 f.
Vgl. eine weitere Bildplatte von Giacomo Raffaeli mit dem Tempel der Sibylle in den Tivoli-Gärten in der Sammlung der Eremitage, St. Petersburg.

An important micromosaic panel "Veduta delle cascate a Tivoli"
Coloured glass micromosaic mounted with mastic on support. H 43, W 35 cm. In a painted and gilded softwood frame with iron back panel, H 53.5, W 46 cm.
Attributed to Giacomo Raffaelli, Milan or Rome, first quarter 19th C.

This panel, which is framed by a fine black border with a golden meander in micromosaic, may have been inspired by a motif by Jakob Philipp Hackert.

Giacomo Raffaelli (1753 - 1836) is considered the inventor of the micromosaic technique and was its most famous exponent. It is assumed that he came from a family that produced enamel paints for the mosaic workshops of the Vatican. Napoleon ordered him to Milan to run a mosaic workshop in 1804. During this time he created some famous mosaics, such as a copy of Leonardo's Last Supper of the same dimensions. Raffaelli moved back to Rome between 1817 and 1820, where he died in 1836 in a house built by Giuseppe Valadier at 92 via Babuino.

Raffaelli produced micromosaics for the courts of Saxony, St. Petersburg, the Polish court under Stanislaw II August and for Eugène de Beauharnais. Hanisee Gabriel lists several views of Tivoli from his studio, the earliest dating from 1800.

Literature
Cf. Hanisee Gabriel, The Gilbert Collection. Micromosaics, London 2000, cat. no. 47.

On Giacomo Raffaelli, see ibid. p. 288 f.

Cf. another panel by Giacomo Raffaeli with the Temple of the Sibyl in the Tivoli Gardens in the collection of the Hermitage, St. Petersburg.

Bedeutende Bildplatte "Veduta delle cascate a Tivoli"
Mikromosaik aus farbigen und vergoldeten Glassteinchen (tesserae), mithilfe von Mastix montiert auf Trägermaterial. H 43, B 35 cm. In gefasstem und vergoldetem Weichholzrahmen, hinten Eisenblech, H 53,5, B 46 cm.
Giacomo Raffaelli, zugeschrieben, Mailand oder Rom, erstes Viertel 19. Jh.

Als Vorlage könnte ein Motiv von Jakob Philipp Hackert gedient haben, das hier mit einer feinen schwarzen Bordüre mit goldenem Mäander in Mikromosaik eingefasst ist.

Giacomo Raffaelli (1753 - 1836) gilt als der Erfinder der Mikromosaiktechnik und war ihr bekanntester Vertreter. Man vermutet, dass er aus einer Familie stammte, die Emailfarben für die Mosaikwerkstätten des Vatikans produzierte. 1804 wurde er von Napoleon für die Leitung einer Mosaikwerkstatt nach Mailand beordert. In dieser Zeit schuf er einige berühmte Mosaike, wie z.B. eine Kopie von Leonardos Abendmahl in gleicher Größe. Raffaelli zog zwischen 1817 und 1820 zurück nach Rom, wo er 1836 in seinem von Giuseppe Valadier errichteten Haus in der Adresse 92 via Babuino verstarb.

Raffaelli produzierte Mikromosaike für die Höfe in Sachsen, in St. Petersburg, für den polnischen Hof unter Stanislaw II. August und für Eugène de Beauharnais. Hanisee Gabriel listet mehrere Tivoli-Ansichten aus seinem Atelier, die früheste datiert von 1800.

Provenienz
Aus einer bedeutenden italienischen Sammlung.

Literatur
Vgl. Hanisee Gabriel, The Gilbert Collection. Micromosaics, London 2000, Kat. Nr. 47.
Zu Giacomo Raffaelli s. ibd., S. 288 f.
Vgl. eine weitere Bildplatte von Giacomo Raffaeli mit dem Tempel der Sibylle in den Tivoli-Gärten in der Sammlung der Eremitage, St. Petersburg.

Decorative Arts

Sale Date(s)
Lots: 587
Lots: 173
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

shipping@lempertz.com

Tel.: 0049221925729 19

Important Information

Cologne
Vernissage Thursday, 9 Nov, 6 pm
Friday, 10 Nov, 10 am - 5.30 pm
Saturday, 11 Nov, 10 am - 4 pm, by appointment only
Sunday, 12 Nov, 11 am - 4 pm
Monday, 13 Nov - Wednesday, 14 Nov, 10 am - 5.30 pm

In selection
Munich, St. Anna-Platz 3
Monday, 6 Nov and Tuesday, 7 Nov, 10 am - 5 pm

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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