Lot

42

Adolphe Jacques Barthélémy Appian, Küstenlandschaft. 1894.

In 77th Fine Art Auction

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Dresden, Deutschland

Schule von Barbizon und "paysage intime" – Werke aus einer Berliner Privatsammlung

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Adolphe Jacques Barthélémy Appian, Küstenlandschaft. 1894.
Adolphe Jacques Barthélémy Appian 1818 Lyon – 1898 ebenda

Öl auf Leinwand. U.re. signiert "Appian", datiert sowie gewidmet. In einem über rotem Bolus vergoldeten Conzen-Rahmen gerahmt.

Provenienz: vormals Sammlung Rudolf Clemens Stinner, Düsseldorf.
Bildträger doubliert. O.re. und Mi.li. minimale Farbverluste. Malschicht mit vereinzelten Retuschen, insbesondere im Bereich des Himmels und des Wassers li. Die Spannränder umlaufend mit einem schwarzen Gewebeband umklebt, bis in den Falzbereich reichend.
Maße: 28,5 x 48 cm, Ra. 38,5 x 57,8 cm.

Adolphe Jacques Barthélémy Appian
1818 Lyon – 1898 ebenda
1833 Eintritt in die École des Beaux-Arts und Tätigkeit in mehreren Zeichenateliers. Ab 1847 Teilnahme am Salon de Lyon, ab 1853 am Pariser Salon. 1868 wird er dem Kaiser Napoléon III. persönlich vorgestellt. 1890 wurde er zum Präsidenten der "Jury de la Société lyonaise des Beaux-Arts" gewählt. Anfänglich malte Appian seine Lyoner Landschaften im Stil von Caruelle d'Aligny und Jean-Victor Bertin, ab den 1850er Jahren verändert sich seine Malweise unter dem Eindruck von Camille Corot und Charles-Francois Daubigny. Ab den 1870ern wendet sich Appian mediterranen Farben zu.

 

Schule von Barbizon und "paysage intime" – Werke aus einer Berliner Privatsammlung

Ca. 60 km südlich von Paris liegt das kleine bäuerliche Dorf Barbizon am westlichen Rand des Forêt de Fontainebleau, einem seit der Renaissance bevorzugten Jagdgebiet der französischen Könige. Getrieben durch eine tiefe Sehnsucht nach ländlicher Ursprünglichkeit trafen sich an diesem idyllsichen Ort seit den 1830er Jahren Künstler aus Paris, um den Sommer zu verbringen. Die Maler verfolgten keinen homogenen Stil, sie thematisierten in ihrer Verbundenheit zu Natur und Heimat Sujets, die bislang an den akademischen Lehreinrichtungen als nicht bildwürdig galten: kleine Dörfer, Waldränder, Sümpfe, Bachläufe, Felder.

Es entstand eine eigene Gattung der Landschaftsmalerei – die "paysage intime", in welcher die Maler der Schule von Barbizon das besondere Licht und den eigenen Zauber ganz unbedeutender Landschaften einzufangen versuchten. Plein air entstanden zunächst Studien kleinformatiger, athmospärischer Stimmungslandschaften als Vorarbeiten für größerformatige, im Atelier angefertigte Gemälde, in Abgrenzung zur atelierkomponierten Ideallandschaft oder heroischen, romatischen Landschaftsdarstellungen. Nur Charles-Francois Daubigny schuf großformatige Gemälde gänzlich im Freien.
Die Künstler der zunächst u.a. "Schule von 1830" oder auch "École de la nature" benannten Schule beriefen sich dabei auf die holländische und flämische barocke Landschaftsmalerei und auf die großen englischen Vorbilder William Turner, John Constable und Richard Parkes Bonington.

Zu den " Großen Acht" Hauptvertretern der Schule zählen Camille Corot, Théodore Rousseau, Jules Dupré und Narcise Díaz de la Peña, die Tiermaler Charlets Émile Jacque, Constant Troyon und der Tierbildhauer Antoine-Louis Barye sowie der Bauernmaler Jean-Francois Millet. Ab Mitte des Jahrhunderts erlangten die Maler internationale Beachtung, in der Folgezeit schlossen sich mehr als einhundert weitere Künstler der Künstlerkolonie an. Oftmals bestanden enge persönliche Kontakte zu den Hauptmeistern, es gab Lehrer-Schüler-Verhältnisse, vielfach verbanden die Künstler Freundschaften. So war Léon Richet der Lieblingsschüler von Narcisse Diaz de la Peña, welcher wiederum regelmäßig bei Jules Dupré zu Gast war. Hippolyte-Camille Delpy und Émile-Charles Lambinet kannten sich über Camille Corot und Emile-Charles Lambinet verband eine Freundschaft mit Henri Joseph Harpignies.

Die Schule von Barbizon bestand bis ca. 1870, ihre Errungenschaften hatten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Realismus und des Impressionismus in Europa.
Nach französischem Vorbild entstanden auch in deutschen Kunstzentren Spezialisierungen auf Plein-air-Malerei, insbesondere in München und Düsseldorf. In Weimar formierte sich um den Landschaftsmaler Theodor Hagen eine fortschrittliche Künstlergruppe, zu welcher u.a. Karl Buchholz und Paul Tübbecke zählten.

Lit.:
Bernd Müllerschön; Thomas Maier: Die Maler der Schule von Barbizon. Wegbereiter des Impressionismus. Mit Biografien und Werkbeschreibungen von 70 Künstlern. Stuttgart, 2002.

Gerda Wendermann (Hrsg.): Hinaus in die Natur. Barbizon, die Weimarer Malschule und der Aufbruch zum Impressionismus. Bielefeld, 2010.
"Barbizon war mehr als nur ein Ort, es war ein umfassendes Motiv. Wie andere große Motive auch, ging es über die Geografie hinaus. Barbizon war inspirierend und nährend, selbst wenn man sich im Winter bei Sonnenaufgang die Finger abfror oder im Sommer zur Mittagszeit die Hände verbrannte, und es war die Antwort auf die Suche nach der metaphorischen Kraft der Landschaft. Die Künstler der Schule von Barbizon zeigten uns den rasch verschwindenden ländlichen Weg zur malerischen 'Wahrheit', lange bevor die Impressionisten dieselben Wälder und Felder durchstreiften und ihre fabrikmäßig hergestellten Schulranzen mit Metalltuben neuer Pigmente und ihre modernen Sehweisen mit sich führten. Die Landschaftsmalerei war der Historienmalerei nicht mehr untergeordnet. Sie war Geschichte im Entstehen." (zitiert nach Dita Amory: The Barbizon School: French Painters of Nature. In Heilbrunn Timeline of Art History. New York: The Metropolitan Museum of Art, 2000. https://www.metmuseum.org/toah/hd/bfpn/hd_bfpn.htm (March 2007).

Weiterführende Lit.:
Steven Adams: The Barbizon School & the Origins of Impressionism. London, 1994.

Christoph Heilmann, John Sillevis, Michael Clarke: Corot, Courbet und die Maler von Barbizon – Les amis de la nature. Ausstellungskatalog. München / Berlin, 1996.

Vincent Pomarède (Hrsg.): L'école de Barbizon: Peindre en plein air avant l'impressionisme. Ausstellungskatalog. Paris, 2002.

Schule von Barbizon und "paysage intime" – Werke aus einer Berliner Privatsammlung

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Adolphe Jacques Barthélémy Appian, Küstenlandschaft. 1894.
Adolphe Jacques Barthélémy Appian 1818 Lyon – 1898 ebenda

Öl auf Leinwand. U.re. signiert "Appian", datiert sowie gewidmet. In einem über rotem Bolus vergoldeten Conzen-Rahmen gerahmt.

Provenienz: vormals Sammlung Rudolf Clemens Stinner, Düsseldorf.
Bildträger doubliert. O.re. und Mi.li. minimale Farbverluste. Malschicht mit vereinzelten Retuschen, insbesondere im Bereich des Himmels und des Wassers li. Die Spannränder umlaufend mit einem schwarzen Gewebeband umklebt, bis in den Falzbereich reichend.
Maße: 28,5 x 48 cm, Ra. 38,5 x 57,8 cm.

Adolphe Jacques Barthélémy Appian
1818 Lyon – 1898 ebenda
1833 Eintritt in die École des Beaux-Arts und Tätigkeit in mehreren Zeichenateliers. Ab 1847 Teilnahme am Salon de Lyon, ab 1853 am Pariser Salon. 1868 wird er dem Kaiser Napoléon III. persönlich vorgestellt. 1890 wurde er zum Präsidenten der "Jury de la Société lyonaise des Beaux-Arts" gewählt. Anfänglich malte Appian seine Lyoner Landschaften im Stil von Caruelle d'Aligny und Jean-Victor Bertin, ab den 1850er Jahren verändert sich seine Malweise unter dem Eindruck von Camille Corot und Charles-Francois Daubigny. Ab den 1870ern wendet sich Appian mediterranen Farben zu.

 

Schule von Barbizon und "paysage intime" – Werke aus einer Berliner Privatsammlung

Ca. 60 km südlich von Paris liegt das kleine bäuerliche Dorf Barbizon am westlichen Rand des Forêt de Fontainebleau, einem seit der Renaissance bevorzugten Jagdgebiet der französischen Könige. Getrieben durch eine tiefe Sehnsucht nach ländlicher Ursprünglichkeit trafen sich an diesem idyllsichen Ort seit den 1830er Jahren Künstler aus Paris, um den Sommer zu verbringen. Die Maler verfolgten keinen homogenen Stil, sie thematisierten in ihrer Verbundenheit zu Natur und Heimat Sujets, die bislang an den akademischen Lehreinrichtungen als nicht bildwürdig galten: kleine Dörfer, Waldränder, Sümpfe, Bachläufe, Felder.

Es entstand eine eigene Gattung der Landschaftsmalerei – die "paysage intime", in welcher die Maler der Schule von Barbizon das besondere Licht und den eigenen Zauber ganz unbedeutender Landschaften einzufangen versuchten. Plein air entstanden zunächst Studien kleinformatiger, athmospärischer Stimmungslandschaften als Vorarbeiten für größerformatige, im Atelier angefertigte Gemälde, in Abgrenzung zur atelierkomponierten Ideallandschaft oder heroischen, romatischen Landschaftsdarstellungen. Nur Charles-Francois Daubigny schuf großformatige Gemälde gänzlich im Freien.
Die Künstler der zunächst u.a. "Schule von 1830" oder auch "École de la nature" benannten Schule beriefen sich dabei auf die holländische und flämische barocke Landschaftsmalerei und auf die großen englischen Vorbilder William Turner, John Constable und Richard Parkes Bonington.

Zu den " Großen Acht" Hauptvertretern der Schule zählen Camille Corot, Théodore Rousseau, Jules Dupré und Narcise Díaz de la Peña, die Tiermaler Charlets Émile Jacque, Constant Troyon und der Tierbildhauer Antoine-Louis Barye sowie der Bauernmaler Jean-Francois Millet. Ab Mitte des Jahrhunderts erlangten die Maler internationale Beachtung, in der Folgezeit schlossen sich mehr als einhundert weitere Künstler der Künstlerkolonie an. Oftmals bestanden enge persönliche Kontakte zu den Hauptmeistern, es gab Lehrer-Schüler-Verhältnisse, vielfach verbanden die Künstler Freundschaften. So war Léon Richet der Lieblingsschüler von Narcisse Diaz de la Peña, welcher wiederum regelmäßig bei Jules Dupré zu Gast war. Hippolyte-Camille Delpy und Émile-Charles Lambinet kannten sich über Camille Corot und Emile-Charles Lambinet verband eine Freundschaft mit Henri Joseph Harpignies.

Die Schule von Barbizon bestand bis ca. 1870, ihre Errungenschaften hatten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Realismus und des Impressionismus in Europa.
Nach französischem Vorbild entstanden auch in deutschen Kunstzentren Spezialisierungen auf Plein-air-Malerei, insbesondere in München und Düsseldorf. In Weimar formierte sich um den Landschaftsmaler Theodor Hagen eine fortschrittliche Künstlergruppe, zu welcher u.a. Karl Buchholz und Paul Tübbecke zählten.

Lit.:
Bernd Müllerschön; Thomas Maier: Die Maler der Schule von Barbizon. Wegbereiter des Impressionismus. Mit Biografien und Werkbeschreibungen von 70 Künstlern. Stuttgart, 2002.

Gerda Wendermann (Hrsg.): Hinaus in die Natur. Barbizon, die Weimarer Malschule und der Aufbruch zum Impressionismus. Bielefeld, 2010.
"Barbizon war mehr als nur ein Ort, es war ein umfassendes Motiv. Wie andere große Motive auch, ging es über die Geografie hinaus. Barbizon war inspirierend und nährend, selbst wenn man sich im Winter bei Sonnenaufgang die Finger abfror oder im Sommer zur Mittagszeit die Hände verbrannte, und es war die Antwort auf die Suche nach der metaphorischen Kraft der Landschaft. Die Künstler der Schule von Barbizon zeigten uns den rasch verschwindenden ländlichen Weg zur malerischen 'Wahrheit', lange bevor die Impressionisten dieselben Wälder und Felder durchstreiften und ihre fabrikmäßig hergestellten Schulranzen mit Metalltuben neuer Pigmente und ihre modernen Sehweisen mit sich führten. Die Landschaftsmalerei war der Historienmalerei nicht mehr untergeordnet. Sie war Geschichte im Entstehen." (zitiert nach Dita Amory: The Barbizon School: French Painters of Nature. In Heilbrunn Timeline of Art History. New York: The Metropolitan Museum of Art, 2000. https://www.metmuseum.org/toah/hd/bfpn/hd_bfpn.htm (March 2007).

Weiterführende Lit.:
Steven Adams: The Barbizon School & the Origins of Impressionism. London, 1994.

Christoph Heilmann, John Sillevis, Michael Clarke: Corot, Courbet und die Maler von Barbizon – Les amis de la nature. Ausstellungskatalog. München / Berlin, 1996.

Vincent Pomarède (Hrsg.): L'école de Barbizon: Peindre en plein air avant l'impressionisme. Ausstellungskatalog. Paris, 2002.

77th Fine Art Auction

Sale Date(s)
Lots: 883
Venue Address
Bautzner Str. 99
Dresden
Deutschland
01099
Germany

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Important Information

Gemälde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 17.-21. Jh.
Antiquitäten & Kunsthandwerk

Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen der Firma
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungengelten sinngemäß für den Nachverkauf.

2. Versteigerung in Kommission, Vorbesichtigung

2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.

2.2 Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können während der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.

3. Schätzpreise, Beschaffenheit,      Gewährleistung

3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.

3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.             
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.

3.3 Das Auktionshaus haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Übereinstimmung mit geltenden Normen.

3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.

3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.

4. Bieter, Bieternummern

4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.

4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.

4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Ver­tretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

 

5. Gebote

5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.

Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.

5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.

5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als  Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.

5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.

6. Durchführung der Versteigerung, Nachverkauf

6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen,  zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.

6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.

6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.

6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.

6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.

7. Gebotspreis, Aufgeld, Steuern, Abgaben

7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.

7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 %  erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

 

8. Zuschlag, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen

8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und  der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,

8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und  Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.

8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.

8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).

8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in  ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.

9. Zahlungsverzug, Schadensersatz

9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.

9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.

9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.

9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.

9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.

10. Abnahme der ersteigerten Ware,
Versand,  Transport

10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.

10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.

10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder  dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.

10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.

11. Datenschutzerklärung

11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.

11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.

11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.

12. Schlußbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

 

Stand 25. Mai 2023

 

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